hier: Kenntnisnahme der Dringlichkeitsentscheidung
Der Stadtrat ist für überplanmäßige Ausgaben ab 300.000 € sachlich zuständig. Eine Dringlichkeitsentscheidung ist in der jeweiligen nächsten Sitzung zur Kenntnis vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für das Haus der Jugend und Familie wurde bereits im Stadtrat am 14.11.2024 eine Mittelbereitstellung i. H. v. 1,0 Mio. € beschlossen (SiVo-Nr. 2024/208, TOP 9 ö). Hier wurde bereits geschildert, dass die Maßnahme generell schneller voranschreitet als zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplans erwartet.
Der Hochbau legte bereits eine Schätzung für die Gewerke mit offenen Rechnungen vor. Leider gingen im Dezember 2024 bereits mehr Rechnungen i. H. v. 74.256,09 € ein, welche aufgrund der Fälligkeit noch im selben Jahr kassenwirksam werden.
Es musste am 12.12.2024 eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt werden. Die letzte Sitzung des Stadtrates fand an diesem Tag statt. Die Ladung war bereits angeschlossen. Am 23.01.2025 war die nächste Sitzung des Stadtrates geplant. Diese kam aufgrund der Fälligkeiten der Rechnung nicht infrage.
Die Deckung der o. g. Haushaltsüberschreitungen erfolgte über folgende Haushaltsstelle 7181 9680 – Kläranlage Kitzingen – Umsetzung Handlungskonzept gem. StR-Beschluss v. 30.07.2015.
- Vom
Sachvortrag 2025/007 wird Kenntnis genommen.
- Es wird
davon Kenntnis genommen, dass für das Haushaltsjahr 2024 eine
Haushaltsüberschreitung
bei folgender Haushaltsstelle genehmigt wurde:
HSt. |
Bezeichnung |
Ansatz |
Überschreitung |
VermHh 4605 9420 |
Stadtjugendpflege – Gebäudeneubau Haus für
Jugend und Familie Bisher bereitgestellt: Gesamt: |
3.000.000
€ |
74.257 € 1.000.000
€ |
1.074.257
€ |
3. Die Deckung der o. g. Haushaltsüberschreitungen erfolgte über folgende Haushaltsstelle:
HSt. |
Bezeichnung |
Deckungsbetrag |
7181 9680 |
Kläranlage Kitzingen – Umsetzung Handlungskonzept gem. StR-Beschluss v. 30.07.2015 |
74.257 € |