Betreff
Renaturierung Rödelbach;
hier: Maßnahmenerweiterung Bund-Länder-Städtebauförderung
Vorlage
2022/120/1
Aktenzeichen
63/jp
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Referenzvorlage

Ausgangsituation

Auf Grundlage des Antrags der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.01.2021 wurde am 22.04.2021 im Stadtrat beschlossen die Planung zur Renaturierung des Rödelbaches gemäß des Konzeptes von arc.grün (Stand 2014) weiter zu vertiefen.

 

Durch das Planungsbüro Team 4 wurde ein Vorentwurf in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt erarbeitet und im April 2022 abgeschlossen. Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau gem. § 67 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedarf einer wasserwirtschaftlichen Plangenehmigung (§ 68 WHG), die zwischenzeitlich erteilt wurde. Der Vorplanung wurde am 14.07.2022 im Stadtrat zugestimmt und die Weiterverfolgung der Maßnahme beauftragt.

 

Planungen

Wasserwirtschaftliche Grundlagen, Stand April 2022/ 02.08.2023

Die Planung beabsichtigt die Renaturierung des Rödelbachs im Abschnitt „Panzerstraße“ – „Fischteiche“ entlang der Siedlung. Der Bachlauf soll in ein mäanderförmiges Bachbett gelegt werden und mit Totholz, welches zur Bereicherung der Arten beiträgt, bestückt werden. Weiterhin soll die Sohle des Rödelbaches mit Kies bedeckt werden. Bei der Planung ist ein Zugang zum Wasser im Bereich der Siedlung berücksichtigt. Der Zugang zum Bach wird über Trittsteine und über die abgeflachten Uferbereiche ermöglicht. Der bestehende Baumbestand ist weitgehend in der Planung integriert, sodass wesentliche Bäume erhalten werden können. Die Planung trägt demnach insgesamt zu einer Verbesserung der Ökologie sowie zur Verringerung der Hochwassergefahr bei. Weiterhin wird der Rödelbach durch die Maßnahme für die Bevölkerung zugänglich und damit erlebbar. Die Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Satz 1 WHG erfolgte am 31.10.2023 durch das LRA KT.

 

Ergänzende Grundlagen im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung,

Stand 08.01.2025

Die Maßnahme befindet sich am Rande des Programmgebietes „Soziale Stadt“. Im IHK von 2017 wird der Ausbau von diesem Weg als attraktiver Abschluss des Siedlungsbereiches als mittelfristige Maßnahme G2 beschrieben, mit dem Ziel, die Wohn- und Lebensqualität zu stärken und damit den Stadtteil Siedlung städtebaulich aufzuwerten. Parallel dazu würde die Gestaltung zur weiteren Nutzung als Aufenthalts- und Verweilfläche das Grünflächenkonzept abrunden. Dementsprechend wurde die Planung aus 2023 in enger Abstimmung zwischen den einzelnen Akteuren (SG 63, Quartiersmanagement, Bürgerarbeitskreis, Planer) gem. Anlage 1 überarbeitet und ergänzt. Wesentliche Bestandteile sind dabei Sitzsteine u.a. mit Rückenlehne, Palisaden, Abfallbehälter, Balancierstrecken, Sitzstämme, Holzlege.

 

 

Fördermittel und Kosten

Gem. Stadtratsbeschluss vom 14.07.2022 wurde durch das SG 61 über die Stadtkämmerei erstmalig am 04.09.2022 das Vorhaben für eine Förderung gem. RZWas beim Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg eingereicht. Mit Bescheid vom 21.12.2023 wurden von den angegebenen Baukosten in Höhe von ca. 503.200,- € vorläufig zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 366.500,- € anerkannt. Bei einer Förderhöhe von bis zu 90 Prozent wurden damit knapp 330.000 € als Förderung bei einem Eigenanteil der Stadt von 36.500,- € in Aussicht gestellt. Eine Klärung der Förderfähigkeit der Baunebenkosten (ca. 66.000,- €) erfolgt mit Abschluss der Maßnahme.

 

Als nicht zuwendungsfähige Kosten wurde der nördliche Weg mit einem Kostenansatz von 136.314,50 € vom WWA herausgerechnet. Nach Rücksprache des SG 63 mit der Bund-Länder-Städtebauförderung bei der Regierung von Unterfranken wurde eine grundsätzliche Förderfähigkeit in Aussicht gestellt, wenn die Ziele des IHK und Grünflächenkonzeptes erreicht werden.

 

In einer Vorabstimmung in der 2. KW wurde von der Regierung von Unterfranken eine grundsätzliche Zustimmung zur ergänzenden Planung geäußert, nachdem eine Überschneidung mit dem RZWas-geförderten Maßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden kann.

 

Ein ergänzender Stadtratsbeschluss für die

 

-     Tragschichten mit bisherigen Kosten von ca. 136.500,- €

-     Ausstattungsgegenstände mit zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 61.000,- €

-     anteilige Baunebenkosten mit ca. 36.000,- €

 

wäre jedoch Grundlage für den Förderantrag aus der Städtebauförderung mit ca. 60 %, also ca. 140.100,- €. Der Eigenanteil würde dann ca. 93.400,- € betragen.

 

Die Maßnahme ist in der Bedarfsmitteilung für 2025 unter dem Punkt 1.3 bereits aufgeführt.

 

Nicht förderfähig wären zus. Kosten für eine Verstärkung des Weges zur landwirtschaftlichen Nutzung.

 

 

Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat der Entwurfsplanung einschl. der Kostenberechnung zuzustimmen, sodass eine Antragsstellung auf weitere Fördermittel erfolgen kann. Die Maßnahmenumsetzung ist für den Herbst 2025 geplant mit einer wesentlichen Baufertigstellung Ende 2025.

 


1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat stimmt der ergänzenden Entwurfsplanung (Stand 02.08.2023) von Team 4 Landschaftsarchitekten und Stadtplaner PartGmbB zur Renaturierung des Rödelbaches einschl. der städtebaulichen Aufwertung im Zuge des Grünflächenkonzeptes zu.

 

3.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt die höchstmögliche Förderung im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung zu beantragen.

 

4.    Der Oberbürgermeister wird ermächtigt nach einem positiven Förderbescheid bzw. der Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und die Bauleistungen formell auszuschreiben.