hier: Maßnahmenerweiterung Bund-Länder-Städtebauförderung
Ausgangsituation
Auf
Grundlage des Antrags der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
27.01.2021 wurde am 22.04.2021 im Stadtrat beschlossen die Planung zur
Renaturierung des Rödelbaches gemäß des Konzeptes von arc.grün (Stand 2014) weiter
zu vertiefen.
Durch
das Planungsbüro Team 4 wurde ein Vorentwurf in Abstimmung mit dem
Wasserwirtschaftsamt erarbeitet und im April 2022 abgeschlossen. Die Maßnahme
stellt einen Gewässerausbau gem. § 67 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedarf
einer wasserwirtschaftlichen Plangenehmigung (§ 68 WHG), die zwischenzeitlich
erteilt wurde. Der Vorplanung wurde am 14.07.2022 im Stadtrat zugestimmt und
die Weiterverfolgung der Maßnahme beauftragt.
Planungen
Wasserwirtschaftliche
Grundlagen, Stand April 2022/ 02.08.2023
Die
Planung beabsichtigt die Renaturierung des Rödelbachs im Abschnitt
„Panzerstraße“ – „Fischteiche“ entlang der Siedlung. Der Bachlauf soll in ein
mäanderförmiges Bachbett gelegt werden und mit Totholz, welches zur Bereicherung
der Arten beiträgt, bestückt werden. Weiterhin soll die Sohle des Rödelbaches mit
Kies bedeckt werden. Bei der Planung ist ein Zugang zum Wasser im Bereich der
Siedlung berücksichtigt. Der Zugang zum Bach wird über Trittsteine und über die
abgeflachten Uferbereiche ermöglicht. Der bestehende Baumbestand ist weitgehend
in der Planung integriert, sodass wesentliche Bäume erhalten werden können. Die
Planung trägt demnach insgesamt zu einer Verbesserung der Ökologie sowie zur
Verringerung der Hochwassergefahr bei. Weiterhin wird der Rödelbach durch die
Maßnahme für die Bevölkerung zugänglich und damit erlebbar. Die Plangenehmigung
nach § 68 Abs. 2 Satz 1 WHG erfolgte am 31.10.2023 durch das LRA KT.
Ergänzende Grundlagen im
Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung,
Stand 08.01.2025
Die Maßnahme befindet sich am Rande des Programmgebietes
„Soziale Stadt“. Im IHK von 2017 wird der Ausbau von diesem Weg als attraktiver
Abschluss des Siedlungsbereiches als mittelfristige Maßnahme G2 beschrieben, mit dem Ziel, die Wohn- und Lebensqualität
zu stärken und damit den Stadtteil Siedlung städtebaulich aufzuwerten. Parallel dazu würde die Gestaltung zur weiteren Nutzung
als Aufenthalts- und Verweilfläche das Grünflächenkonzept abrunden.
Dementsprechend wurde die Planung aus 2023 in enger Abstimmung zwischen den
einzelnen Akteuren (SG 63, Quartiersmanagement, Bürgerarbeitskreis, Planer)
gem. Anlage 1 überarbeitet und ergänzt. Wesentliche Bestandteile sind dabei
Sitzsteine u.a. mit Rückenlehne, Palisaden, Abfallbehälter, Balancierstrecken,
Sitzstämme, Holzlege.
Fördermittel und Kosten
Gem.
Stadtratsbeschluss vom 14.07.2022 wurde durch das SG 61 über die Stadtkämmerei
erstmalig am 04.09.2022 das Vorhaben für eine Förderung gem. RZWas beim
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg eingereicht. Mit Bescheid vom 21.12.2023
wurden von den angegebenen Baukosten in Höhe von ca. 503.200,- € vorläufig
zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 366.500,- € anerkannt. Bei einer Förderhöhe
von bis zu 90 Prozent wurden damit knapp 330.000 € als Förderung bei einem
Eigenanteil der Stadt von 36.500,- € in Aussicht gestellt. Eine Klärung der
Förderfähigkeit der Baunebenkosten (ca. 66.000,- €) erfolgt mit Abschluss der
Maßnahme.
Als
nicht zuwendungsfähige Kosten wurde der nördliche Weg mit einem Kostenansatz
von 136.314,50 € vom WWA herausgerechnet. Nach Rücksprache des SG 63 mit der
Bund-Länder-Städtebauförderung bei der Regierung von Unterfranken wurde eine
grundsätzliche Förderfähigkeit in Aussicht gestellt, wenn die Ziele des IHK und
Grünflächenkonzeptes erreicht werden.
In
einer Vorabstimmung in der 2. KW wurde von der Regierung von Unterfranken eine
grundsätzliche Zustimmung zur ergänzenden Planung geäußert, nachdem eine
Überschneidung mit dem RZWas-geförderten Maßnahmen offensichtlich
ausgeschlossen werden kann.
Ein
ergänzender Stadtratsbeschluss für die
- Tragschichten mit bisherigen Kosten von
ca. 136.500,- €
- Ausstattungsgegenstände mit zusätzlichen
Kosten in Höhe von ca. 61.000,- €
- anteilige Baunebenkosten mit ca.
36.000,- €
wäre
jedoch Grundlage für den Förderantrag aus der Städtebauförderung mit ca. 60 %,
also ca. 140.100,- €. Der Eigenanteil würde dann ca. 93.400,- € betragen.
Die Maßnahme ist in der Bedarfsmitteilung für 2025 unter dem Punkt
1.3 bereits aufgeführt.
Nicht
förderfähig wären zus. Kosten für eine Verstärkung des Weges zur
landwirtschaftlichen Nutzung.
Weiteres Vorgehen
Die
Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat der Entwurfsplanung einschl. der
Kostenberechnung zuzustimmen, sodass eine Antragsstellung auf weitere
Fördermittel erfolgen kann. Die Maßnahmenumsetzung ist für den Herbst 2025
geplant mit einer wesentlichen Baufertigstellung Ende 2025.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat stimmt der ergänzenden Entwurfsplanung (Stand 02.08.2023) von Team 4 Landschaftsarchitekten und Stadtplaner PartGmbB zur Renaturierung des Rödelbaches einschl. der städtebaulichen Aufwertung im Zuge des Grünflächenkonzeptes zu.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt die höchstmögliche Förderung im Rahmen der Bund-Länder-Städtebauförderung zu beantragen.
4. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt nach einem positiven Förderbescheid bzw. der Erteilung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns die weiteren Planungsleistungen zu beauftragen und die Bauleistungen formell auszuschreiben.