Einleitungsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser;
hier: Erhöhung der Gebühren für 2025 - 2029
Nach Art. 8 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) soll das Aufkommen an Benutzungsgebühren die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken.
Auf die beiliegende Berechnung der Einleitungsgebührensätze, die durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) erstellt wurde, wird hingewiesen (Anlage 1).
Nachkalkulation Schmutzwasser
Bei der Nachkalkulation (siehe Anlage 2) auf der Basis der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse vom 01.04.2021 – 31.03.2025 einschließlich der endgültigen Nachkalkulation des Zeitraums 01.01.2020 – 31.03.2021 errechnet sich eine Überdeckung in Höhe von 1.444.008 €.
Nachkalkulation Niederschlagswasser
Bei der Nachkalkulation (siehe Anlage 3) auf der Basis der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse vom 01.04.2021 – 31.03.2025 einschließlich der endgültigen Nachkalkulation des Zeitraums 01.01.2020 – 31.03.2021 errechnet sich eine Überdeckung in Höhe von 197.981 €.
Vorauskalkulation der Schmutzwassergebühr
und Niederschlagswassergebühr
Die Vorauskalkulation wurde für den Zeitraum von vier Jahren (01.04.2025 – 31.03.2029) erstellt. Es erfolgt eine geringe Erhöhung der Schmutzwasser- sowie der Niederschlagswassergebühr von rd. 10 %, bedingt durch allgemeine Kostensteigerung und die anstehenden Investitionen in der Kläranlage im Kalkulationszeitraum.
Die aktuelle Festsetzung der Gebührenhöhe gemäß Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kitzingen in der derzeit gültigen Fassung vom 06.03.2017 muss deshalb angepasst werden.
Folgende Gebührensätze werden festgesetzt:
Einleitungsgebühr für Schmutzwasser: 2,40 €/m³ (vorher 2,19 €/m³)
Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser: 0,34 €/m² (vorher 0,31 €/m²)
Durch die Kostenüberdeckungen aus der Nachkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr des Kalkulationszeitraums 01.04.2021 - 31.03.2025 kann die Gebührenerhöhung trotz erheblicher Investitionen in die Kläranlage im Rahmen des Ausbaukonzeptes 2040 der Kläranlage Kitzingen niedrig gehalten werden.
Die genannten Überdeckungen wurden durch die Stadtkämmerei einer Sonderrücklage zugeführt (§ 20 Abs. 4 Satz 2 KommHV-Kameralistik). Die Sonderrücklage dient dem Ausgleich von Gebührenschwankungen.
Die sich am Ende eines Bemessungszeitraums ergebenen Kostenüberdeckungen sind bei der folgenden Gebührenbedarfsermittlung auszugleichen (Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG).
Abschreibungen auf zuwendungsfinanzierte Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie auf Wiederbeschaffungszeitwerte (vgl. Art. 8 Abs. 3 Satz 2 KAG) wurden zum Teil angesetzt. Die dadurch gebildete Rücklage beträgt zum Ende des Gebührenbemessungszeitraums (31.03.2029) einschließlich Verzinsung voraussichtlich 3,9 Mio €.
Die Rücklage kann dazu dienen, bei künftigen hohen Investitionen die Einleitungsgebühr weniger stark ansteigen zu lassen.
1. Vom Sachvortrag 2025/012 wird Kenntnis genommen.
2. Die Festsetzung der Gebühr erfolgt für den Zeitraum 01.04.2025 – 31.03.2029.
Sie besteht aus einer Gebühr für
Schmutzwasser und für Niederschlagswasser.
2.1. Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird auf 2,40 €/m³ festgesetzt.
2.2. Die Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser wird auf 0,34 €/m² festgesetzt.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt § 12 (Gebührenhöhe) der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kitzingen in der derzeit
gültigen Fassung vom 06.03.2017 entsprechend anzupassen.