Kalkulation der Einschüttentgelte für Deponiesickerwasser, Fäkalschlammbeseitigung, Abwasser aus abflusslosen Gruben und Kommunaler Klärschlamm für die Jahre 2025 - 2029
hier: Festsetzung der neuen Einschüttentgelte
Die Kalkulation der Einschüttentgelte erfolgt in Übereinstimmung mit dem 4-jährigen Kalkulationszeitraum der getrennten Abwassergebühr.
Im letzten Kalkulationszeitraum (01.04.2021 - 31.03.2025) erfolgte die Übernahme der Entgelte der vorherigen Periode (2017 - 2021) d. h. es erfolgte keine Erhöhung.
Mit der aktuellen Kalkulation erfolgt eine geringfügige Erhöhung der Entgelte um ~ 6 - 12 %.
Auf die beiliegende Berechnung der Einschüttentgelte, die durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband erstellt wurde, wird hingewiesen (Anlage 1).
Die neuen Einschüttentgelte wurden wie folgt kalkuliert:
1. Deponiesickerwasser: 3,30 €/m³ (vorher 3,00 €/m³)
2. Fäkalschlammentsorgung: 31,90 €/m³ (vorher 28,40 €/m³)
3. Kommunaler Klärschlamm: 15,00 €/m³ (vorher 14,20 €/m³)
4. Abflusslose Gruben: 2,16 €/m³ (vorher 2,03 €/m³)
5. Sonstiges Abwasser: 2,16 €/m³ (vorher 2,03 €/m³)
Die nächste Kalkulation erfolgt im Jahr 2029.
1. Vom Sachvortrag 2025/013 wird Kenntnis genommen.
2. Die Festsetzung der Einschüttentgelte erfolgt für den Zeitraum 01.04.2025 - 31.03.2029 wie folgt:
2.1. Das Entgelt für Deponiesickerwasser beträgt 3,30 €/m³.
2.2. Das Entgelt für Fäkalschlammentsorgung beträgt 31,90 €/m³.
2.3. Das Entgelt für Kommunalen Klärschlamm beträgt 15,00 €/m³.
2.4. Das Entgelt für Abwasser aus abflusslosen Gruben beträgt 2,16 €/m³.
2.5. Das Entgelt für angeliefertes sonstiges Wasser wird anhand von Untersuchungen nach der Höhe des Verschmutzungsgrades bemessen. Als Ausgangswert dient das Abwasser aus abflusslosen Gruben mit einem Entgelt in Höhe von 2,16 €/m³.