Betreff
Kaiserstraße 44/46
Beschlussvorschlag des Stadtrates Klaus Christof vom 01.12.2024
Vorlage
2025/018
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Vorbemerkung:

 

Im Dezember 2023 wurde das Wohnhaus mit Ladenbereich (Kaiserstraße 44/46) von der Stadt Kitzingen erworben (Beschluss 2023/201).

Das Wohnhaus wurde zwischenzeitlich leer gezogen, entrümpelt und die Fenster gegen Einbruch gesichert.

Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz und besitzt eine einfache Bausubstanz, die wesentlich verschlissen ist.

Eine Sanierung ist wirtschaftlich nicht vertretbar.

 

Antrag vom 01.12.2024, Stadtrat Herr Christof:

 

Herr Stadtrat Klaus Christof beantragt für das Gebäude Kaiserstraße 44/46 eine Nutzung in Richtung Kunst und Kultur, insbesondere eine Möglichkeit zur dauerhaften Unterbringung des sogenannten Richard-Rother-Zentrums. Darüber hinaus soll dieses Gebäude auch ein Depot für künstlerische Nachlässe aus dem Bereich „bildende Kunst“ enthalten.

 

Die Stadt Kitzingen, vertreten durch das Bauamt, hat mit Unterstützung des Architekturbüros archicult aus Würzburg verschiedene Machbarkeitsstudien entwickelt. Neben Überlegungen zur städtebaulichen Einordnung, Architektur und Fassadengestaltung wurden verschiedene Nutzungsoptionen untersucht.

 

Eine Möglichkeit ist, das Gebäude nach Abbruch so neu zu errichten, dass die Nutzung für ein Kunst- und Kulturzentrum (Haus der Kunst/Werkhaus) möglich ist. Alternativ ist auch die Unterbringung des Bürgerzentrums der Stadt Kitzingen möglich. Im Bauausschuss am 13.02.2025 wurde über die beiden o. g. Nutzungen hinaus auch die Möglichkeit des Neubaus für Gewerbe und Wohnen erörtert.

 

Im Kulturbeirat am 06.02.2025 hat sich die Mehrheit der anwesenden Stadträte nach intensiever Diskussion für die Nutzung eines Kunst- und Kulturzentrums (Haus der Kunst/Werkhaus) ausgesprochen und empfohlen diese Nutzungsidee als Grundlage für die weiteren Planungen heranzuziehen.

 


 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    In dem Gebäude Kaiserstraße 44/46 ist im Erdgeschoss die Einrichtung einer Galerie für Ausstellungen von Kunstschaffenden vorzusehen, sowie im Obergeschoss sowohl die Unterbringung des Kitzinger Richard-Rother Zentrums, als auch ein Depot für künstlerische Nachlässe aus dem Bereich Bildende Kunst von Kitzinger und der Stadt Verbundenen Künstler/Innen einzuplanen.

 

3.    Diese Nutzungsoptionen nach Punkt 2 sind im Rahmen der anstehenden Planungen im Bauamt zu berücksichtigen und die Mitglieder des Stadtrates über das Ergebnis der Vorplanung zu informieren.