Im Rahmen der Diskussion über eine mögliche Anmietung des Gebäudes
Schrannenstraße 33 für die Verlagerung der Stadtbücherei während der
Stadtratssitzung vom 12.12.2024 wurde seitens des Stadtrates angeregt, zunächst
nochmals zu prüfen, ob auch eine städtische Immobilie als möglicher
Ausweichstandort in Frage kommt. Bei den Überlegungen hat sich die Verwaltung
auf die im städtischen Eigentum befindlichen Liegenschaften innerhalb des sog.
Altstadtdreiecks sowie den Bahnhof konzentriert.
Grundsätzlich ist aus Sicht der Verwaltung eine Zwischenlösung mit anschließendem Rückzug der Stadtbücherei in den
Luitpoldbau nicht zielführend. Einerseits müssten auch in die Zwischenlösung
erhebliche Finanzmittel investiert werden, die nach einer Generalsanierung des
Luitpoldbaus verloren wären. Andererseits reicht der Istbestand mit Blick auf
die vorhandenen Flächen in der Stadtbücherei nicht aus, um die Anforderungen an
eine Stadtbücherei zu gewährleisten.
Offensichtlich ungeeignet erscheinen aus Sicht die Verwaltung die
Immobilien Schrannenstraße 57,
Kaiserstraße 44/46 sowie Herrnstraße 18. In allen drei Fälle reicht der
Platz nicht aus, um auch nur ansatzweise die erforderlichen 900 Quadratmeter
Fläche zu generieren.
Auch die Schrannenstraße 35 ist
mit ihren ca. 400 qm Nutzfläche zu klein für eine Nutzung als Stadtbücherei.
Dies gilt umso mehr als der Keller aufgrund der Hochwassergefahr nur
eingeschränkt nutzbar wäre. Darüber hinaus wären hohe Aufwendungen in die
Statik des Gebäudes erforderlich.
Als weiteren Standort hat die Verwaltung das bisherig Museum untersucht. Das Museumsgebäude
hat eine Nutzfläche von ca. 700 Quadratmetern. Davon ist noch die Fläche für
das Stadtarchiv, welches aufgrund der statischen Anforderungen im Museum
verbleiben sollte und dort 2025 erweitert wird, in Abzug zu bringen. Darüber
hinaus müsste auch das eingelagerte Museumsgut zunächst anderweitig eingelagert
werden. Eine Nutzung als Bücherei kämme auch allenfalls nach Ausbau des
Dachbodens in Betracht. Der Ausbau des Dachbodens würde wiederum erhebliche
Investitionen erfordern. Ein Präsentieren von Büchern ist dort aktuell nicht
möglich.
Aus den Reihen des Stadtrates wurde das Bahnhofsgebäude als potentieller Standort vorgeschlagen. Unter
Berücksichtigung der aktuell vorhandenen Nutzungen im Bahnhofsgebäude reichen
die vorhandenen Flächen nicht aus. Insoweit wäre zunächst eine Entscheidung zu
treffen, ob man das ganze Gebäude für die Stadtbücherei heranziehen möchte.
Dabei ist zu beachten, dass die Sanierung des Bahnhofs ebenfalls mit
erheblichen Kosten verbunden wäre. Insbesondere ist zu denken an die
Aufwendungen für Statik, Barrierefreiheit und eines denkmalschutzgerechten
Ausbaus. Nach Einschätzung der Leiterin der Stadtbücherei ist zudem ein
Standort im Altstadtdreieck zu präferieren und die Lage am Bahnhof nicht ideal.
Aufgrund der Lage sowie der vorhandenen Nutzflächen käme aus Sicht der
Verwaltung grundsätzlich das Gebäude der Friedrich-Bernbeck-Schule
in Frage. Der Standort hat allerdings verschiedene Nachteile. Einerseits ist
nicht vor 2030 mit einer Verfügbarkeit des Standortes zu rechnen, da zunächst
die Wirtschaftsschule umziehen und das Gebäude im Anschluss saniert werden
müsste. Andererseits wäre auch an diesem Standort mit enormen Sanierungskosten
zu rechnen.
Abschließend hat sich die Verwaltung mit dem Grundstück Alte Poststraße 30 beschäftigt. Die
Vorteile des Grundstücks liegen darin, dass die Größe ausreichend für einen
Neubau und die Bebaubarkeit relativ schnell herzustellen wäre. Die
Nachbarschaft zum Staatsarchiv mit der öffentlichen Stellplatzanlage könnte
zudem einen Mehrwert mit Blick auf die Anfahrbarkeit der Stadtbücherei
generieren. Andererseits ist die Lage am Rand der Innenstadt wiederum nicht
ideal. Insbesondere für die Schüler der Grundschule Siedlung würden sich die
Wege deutlich verlängern. Ein Neubau auf besagtem Grundstück mit der
entsprechenden Quadratmeterzahl läge nach groben Schätzungen des Bauamtes auch
bei mindestens 5 Millionen Euro. Mit Blick auf den Aspekt der städtebaulichen Entwicklung
ergeben sich bei Realisierung auf dem Grundstück Alte Poststraße 30 nur geringe
Effekte.
Mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt Kitzingen, insbesondere auf die anstehenden Investitionen im Vermögenshaushalt, scheint eine Realisierung durch die Stadt selbst in den nächsten Jahren nicht realisierbar. Die Verwaltung erarbeitet daher einen Vorschlag, wie unter Berücksichtigung des Vergaberechts und der Haushaltslage eine Lösung in Zusammenarbeit mit Investoren erreicht werden könnte. Der Vorschlag ist dem Stadtrat in Form eines Grundsatzbeschlusses vorzulegen.
1. Vom Sachvortrag 2025/022 wird Kenntnis genommen.
2. Von den Überlegungen der Stadtverwaltung zu alternativen Standorten für die Stadtbücherei in städtischen Liegenschaften wird Kenntnis genommen.