Grundsatzbeschluss und Änderung der Geschäftsordnung § 37
Seit 2024 besteht die Möglichkeit, Satzungen und Verordnung auch digital bekanntzumachen.
Derzeit ist in der Geschäftsordnung geregelt, dass Satzungen und Verordnungen im amtlichen Teil der Kitzinger Zeitung veröffentlich werden. Dazu erfolgt ein kurzer Hinweis, dass die Satzungen und Verordnungen im Vorzimmer des Oberbürgermeisters zur 14-tägigen Einsichtnahme auslegen.
Neben den Satzungen und Verordnungen gibt es eine Vielzahl von amtlichen Bekanntmachungen, die im Jahresverlauf in der Zeitung veröffentlicht werden müssen. Das sind z. B. Wahlbekanntmachungen, Widmungen, Stellenausschreibungen, Verfahren bei Bebauungsplanverfahren, Schuleinschreibungen usw. – siehe hierzu die Anlage 1 (nichtöffentliche Übersicht mit den Gesamtkosten).
Bei der ausschließlichen digitalen Veröffentlichung von Satzungen und Verordnungen würde lediglich ein kleiner Teil der Veröffentlichungen abgedeckt werden.
Einen größeren Nutzen der digitalen Möglichkeit erreicht die Stadt Kitzingen, wenn wir o. g. Veröffentlichungen in einem Amtsblatt, welches ausschließlich digital auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht wird, bündeln.
In der Anlage 2 finden Sie einen Entwurf, wie das Amtsblatt aussehen könnte.
Das Amtsblatt soll 14-tägig erscheinen und muss fortlaufend im Internet aufrufbar sein.
Nach der Einführung zum 1. Mai 2025 wird das Amtsblatt erstmal am Freitag, 9. Mai erscheinen.
Sollten im 14-tägigen Rhythmus keine Bekanntmachungen anfallen, so ist dennoch ein Amtsblatt zu veröffentlichen. Ebenfalls kann bei dringenden Bekanntgaben eine Veröffentlichung nach Bedarf erfolgen.
Mit dieser Regelmäßigkeit kann eine Rechtssicherheit ermöglicht werden, die bislang z. B. mit dem Rathausmagazin nicht erfolgen konnte.
Aus Sicht der Verwaltung erreichen wir mit dieser Variante deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger.
Auch wenn wir nicht mehr dazu verpflichtet sind, soll ein Aushang an den Amtstafeln in den Ortsteilen erfolgen. Außerdem soll das Amtsblatt in gedruckter Form (hausinternen Druck, geringe Anzahl) in der Bücherei und in der Vermittlung des Rathauses ausliegen.
Nachdem ein Großteil dann nicht mehr in der Presse veröffentlicht werden muss (ausgenommen z. B. Stellenausschreibungen) gehen wir von einer Ersparnis von bis zu 20.000,00 € aus (abhängig von der Gesamtzahl der Bekanntmachungen und ausgehend vom Referenzjahr 2024).
Nachdem hiermit mit relativ einfachen Mitteln, eine rechtssichere Möglichkeit gefunden wird, mit der in der Summe Kosten gespart werden können, spricht sich die Verwaltung für die Einführung des digitalen Amtsblattes aus. Neben dem Grundsatzbeschluss ist die Geschäftsordnung des Stadtrates 2020-2026 in § 37 anzupassen.
Der Gesetzestext spricht hinsichtlich der Bekanntmachung u.a. von Bebauungsplänen von „ortsüblicher Bekanntgabe“; mit Blick auf diese Formulierung braucht es eine gewisse Zeit bis eine neue Form der Bekanntmachung als ortsüblich gilt. Deshalb sollen ab dem 1. Mai 2025 die Bekanntmachungen noch parallel (Zeitung und digital) erfolgen, so dass die komplette Änderung erst zum 01.01.2026 eintreten wird.
Über die üblichen Verbreitungswege werden wir die Bürgerinnen und Bürger über diese neue Möglichkeit informieren.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Mit der Einführung eines digitalen Amtsblattes zum 01.05.2025 besteht Einverständnis.
- Der § 37 der Geschäftsordnung für den Stadttrat Kitzingen 2020-2026 ist wie folgt zu ändern:
Satzungen und Verordnungen werden im ausschließlich digital veröffentlichten Amtsblatt der Stadt Kitzingen über das Internet unter www.stadt-kitzingen.de/digitales-amtsblatt. amtlich bekannt gemacht.
Bis zum 01.01.2026 erfolgt die amtliche Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen zusätzlich dadurch, dass sie im Vorzimmer des Oberbürgermeisters zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Mitteilung in dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil der Tageszeitung "Die Kitzinger" bekannt gegeben wird. Die Mitteilung wird erst veröffentlicht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung der Stadt niedergelegt ist.