Dringlichkeitsentscheidung
gemäß Art. 37 Abs. 3 BayGO
Ausgangslage:
Im Zuge einer Begehung der „Oberen Anlagen“ (Fl.Nrn. 1934 und 2031 Gem. Kitzingen) am 26.09.2024 wurden etliche verkehrssicherheitsrelevante Auffälligkeiten bzgl. des Baumbestands festgestellt. Durch diese ging teilweise eine hohe Gefahr für Passanten, insbesondere aber auch für die Kinder des ortsansässigen Waldkindergartens, aus.
Daraufhin wurden die „Oberen Anlagen“ umgehend bis auf Weiteres für die Öffentlichkeit gesperrt.
Um die Verkehrssicherheit in den „Oberen Anlagen“ wiederherzustellen, wurden 208 verkehrssicherheitsrelevante Maßnahmen ausgewählt.
Aufgrund von verschiedenen naturschutzrechtlichen Bedingungen musste für diese Arbeiten zunächst eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Fällung und zum Schutz von Habitatbäumen im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen der Regierung von Unterfranken eingeholt werden. Der erforderliche Bescheid ging am 11.12.2024 bei der Stadt Kitzingen ein und wurde bis zum 28.02.2025 befristet.
Das generelle Verbot von Rodungsarbeiten während der Brut-Saison (1. März bis 30. September) schränkt das Zeitfenster zur Erledigung der zwingend erforderlichen Arbeiten ein. Daher können diese nur bis einschließlich 28.02.2025 durchgeführt werden.
Vergabeverfahren:
Das Auftragsvolumen wurde vom Sachgebiet Liegenschaften auf 59.500 € (brutto) geschätzt. Die Vergabestelle führte eine beschränkte Ausschreibung durch. In diesem Zuge wurden am 17.01.2025 drei Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zur Angebotsöffnung am 31.01.2025 um 11.00 Uhr lag der Vergabestelle lediglich ein Angebot vor. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde Kenntnis darüber erlangt, dass sich die Auftragserteilung für diese Maßnahme im Zuständigkeitsbereich des Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss befindet.
Auftragsvergabe:
Da der nächstmögliche Sitzungstermin für den Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss erst für den 18.03.2025 avisiert ist und die nächstmögliche Stadtratssitzung am 20.02.2025 stattfindet, wurde der Auftrag vom Oberbürgermeister im Zuge der Dringlichkeit gemäß Art. 37 Abs. 3 GO unterzeichnet und der Auftrag vergeben.
Den Zuschlag erhielt die Firma Forstservice und Baumpflege Rummel aus Neustadt a. d. Aisch. Die Auftragssumme beläuft sich auf 113.821,12 € (brutto).
Dieser wesentlich höhere Wert gegenüber der Auftragswertschätzung ergibt sich vor allem aus dem knapp bemessenen Erfüllungszeitfenster und dem damit verbundenen erhöhten Personaleinsatz. Zudem wird für einen solchen umfangreichen Auftrag besonders hochqualifiziertes Personal benötigt. Generell ist der Monat Februar laut Auftragnehmer der Monat mit der größten Auftragsdichte in dieser Branche, weshalb auch höhere Stundenlöhne die Auftragssumme beeinflussen.
Im Ergebnis musste sofort gehandelt werden, um die „Oberen Anlagen“ baldmöglichst wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Andernfalls wären sie bis zum Herbst 2025 gesperrt geblieben.
1. Vom Sachvortrag Nr. 2025/026 wird Kenntnis genommen.
2. Es wird davon Kenntnis genommen, dass eine Auftragsvergabe zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit in den „Oberen Anlagen“ i.H.v. 113.821,12 € an die Firma Forstservice Rummel, Neustadt a.d. Aisch, im Wege der Dringlichkeit durch den Oberbürgermeister vergeben wurde.