Sachstand:
Baulastträger
für die denkmalgeschützte Alte Mainbrücke ist die Stadt Kitzingen. Zur
Gartenschau Natur in der Stadt wurde aus der 2-spurigen Brücke für den
motorisierten Verkehr eine reine Fußgänger- und Radfahrerbrücke.
Bereits
in 2014 wurden aktive Maßnahmen für ein VOF-Verfahren zur Findung eines Planers
eingeleitet. Davor wurde bereits im Stadtrat am 18.10.2012 beschlossen ein
Sanierungskonzept zu erarbeiten. Grundlage war u.a. die Brückenprüfung, in
deren Ergebnis analog der Prüfung von 2008 eine Generalsanierung als
unumgänglich angesehen wurde. In dem damaligen Prüfergebnis wurde eine 3,3
bescheinigt (ab 4 hat eine Sperrung zu erfolgen). In einer weiteren
Brückenprüfung 2020 wurde je nach Bauteil eine 3,4 – 3,7 festgestellt. Der
wesentlichste Mangel ist das Fehlen einer funktionstüchtigen Abdichtung.
Im
Zuge einer Detailuntersuchung durch die LGA Würzburg wurde im
Untersuchungsbericht vom 22.12.2022 eine erhebliche Schädigung von Steinquadern
festgestellt. Der daraus folgende akute Sanierungsaufwand ist mit ca. 250.000,-
€ anzusetzen.
Bauforschung:
Die
Stadt Kitzingen hat das Kompetenzzentrum Baudenkmal (Institut für Denkmalpflege
und historische Bauforschung IDB, ETH Zürich) im Frühjahr 2024 mit einer
Expertise zur Alten Mainbrücke in Kitzingen beauftragt.
Auszüge
sind in der Anlage 1 zusammengefasst
Schadenskartierung
Die
festgestellten Schäden wurden in Anlehnung an das ICOMOS-Dokument über die
Verfallsmuster von Steinen (Vergès-Belmin 2008) in fünf Hauptkategorien
eingeteilt. Diese Gruppen dienten als Leitfaden für die Kartierung der
verschiedenen Arten von Schäden an der Alten Mainbrücke. Die Identifizierung
der Schäden konzentrierte sich auf das Mauerwerk der Brücke und wurde
ausschließlich durch visuelle Analyse vorgenommen. Hohlstellen wurden per
Klopftest bereits in früheren Untersuchungen gefunden (LGA 2021, 2022).
Bewertung des
Denkmalwerts
Die Alte Mainbrücke in Kitzingen
besitzt einen hohen Denkmalwert. Nach den bayerischen Denkmalschutzbestimmungen
ist sie sowohl als Baudenkmal als auch als Bodendenkmal anerkannt.
Gemäß der Charta von Venedig (ICOMOS
1964) und den Grundsätzen für die Analyse, Erhaltung und strukturelle
Restaurierung des architektonischen Erbes (ICOMOS 2003) ergibt sich der
architektonische Wert eines Denkmals aus seiner Gestaltung und seinen
Materialien, die verschiedene historische Epochen widerspiegeln. Besonders
deutlich wird dies am mittelalterlichen Mauerwerk, das den Ursprung der Brücke
als steinerner Ersatz für eine frühere Holzkonstruktion zeigt. Der
architektonische Wert der Brücke wird durch die Reparaturen und Erweiterungen
im 17. und 18. Jahrhundert, die ihre weitere Nutzung sicherstellten, die
Modernisierung von 1891, bei der neues Mauerwerk und Eisengeländer im Rahmen der
Industrialisierung eingeführt wurden, und dem Bau des Schifffahrtskanal, bei
dem drei Bögen durch eine Stahlkonstruktion ersetzt wurden, noch gesteigert.
Trotz dieser Veränderungen hat die Brücke ihre architektonische Kohärenz und
historische Integrität bewahrt.
Der Wert des architektonischen Erbes
liegt nicht nur in seinem Aussehen, sondern auch in der Integrität aller seiner
Bestandteile als einzigartiges Produkt der spezifischen Bau-technologie seiner
Zeit (ICOMOS 2003). In diesem Zusammenhang ist die Alte Mainbrücke ein
hervorragendes Beispiel für den traditionellen gemauerten Brückenbau in Bayern.
Vergleichbar mit anderen bemerkenswerten Steinbrücken, wie z.B. in Würzburg und
Ochsenfurt, zeigt sie die für ihre Zeit
charakteristische Handwerkskunst und Materialität. Die spätere Einführung von
Eisen, Beton und Stahl während der Modernisierung spiegelt den Übergang zu
modernen Konstruktionsmethoden wider und zeigt bedeutende Fortschritte in der
Bautechnologie.
Schlussfolgerung und
vorgeschlagener Schutzumfang
Die
Autoren sind sich einig, dass die Alte Mainbrücke einen bedeutenden
historischen, architektonischen und technischen Wert hat. Ihre Entwicklung von
ihren mittelalterlichen Ursprüngen über die Neuzeit, Modernisierung im 19.
Jahrhundert bis hin zum Wiederaufbau Mitte des 20. Jahrhunderts spiegelt
wichtige Entwicklungen in der Geschichte Kitzingens und die allgemeine
Entwicklung der Brückenbautechniken wider.
"Die
gültigen Beiträge aller Epochen zum Bau eines Denkmals müssen respektiert
werden, da die Einheitlichkeit des Stils nicht das Ziel einer Restaurierung
ist."12 (ICOMOS 1964, art. 11)
Bei den Erhaltungsmaßnahmen
sollte die Erhaltung aller historisch bedeutsamen Elemente im Vordergrund
stehen, während gleichzeitig die modernen Sicherheitsanforderungen erfüllt
werden müssen.
Weiteres Vorgehen:
Durch
einen auf historische Brücken spezialisierten Tragwerksplaner sollte eine
Einschätzung vorgenommen werden, wie sich der Erhalt der Verbreiterungen auf
eine Sanierung statisch und wirtschaftlich auswirken. Damit verbunden wäre auch
eine Prüfung inwieweit ehemalige Brückenaufbauten statisch wiedererrichtet
werden könnten und welche Auswirkungen die teilweise Wiederherstellung der
Steinbrüstungen hätten.
Im
Rahmen eines förderfähigen Wettbewerbes sollten dann Lösungsvorschläge unter
Beachtung der Denkmaleigenschaft und Statik für eine Generalsanierung
erarbeitet werden.
Nach
dem Wettbewerb wäre als vorgezogene Maßnahme eine Sanierung der Stirnbögen förderunschädlich
durchzuführen. Die damit verbundenen Kosten könnten dann in eine
Generalsanierung einfließen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.