Betreff
Alte Mainbrücke_Kenntnisnahme zur vorbereitenden Maßnahme einer Sanierung_Bauforschung
Vorlage
2025/032
Aktenzeichen
63/jp
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

Sachstand:

Baulastträger für die denkmalgeschützte Alte Mainbrücke ist die Stadt Kitzingen. Zur Gartenschau Natur in der Stadt wurde aus der 2-spurigen Brücke für den motorisierten Verkehr eine reine Fußgänger- und Radfahrerbrücke.

 

Bereits in 2014 wurden aktive Maßnahmen für ein VOF-Verfahren zur Findung eines Planers eingeleitet. Davor wurde bereits im Stadtrat am 18.10.2012 beschlossen ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. Grundlage war u.a. die Brückenprüfung, in deren Ergebnis analog der Prüfung von 2008 eine Generalsanierung als unumgänglich angesehen wurde. In dem damaligen Prüfergebnis wurde eine 3,3 bescheinigt (ab 4 hat eine Sperrung zu erfolgen). In einer weiteren Brückenprüfung 2020 wurde je nach Bauteil eine 3,4 – 3,7 festgestellt. Der wesentlichste Mangel ist das Fehlen einer funktionstüchtigen Abdichtung.

 

Im Zuge einer Detailuntersuchung durch die LGA Würzburg wurde im Untersuchungsbericht vom 22.12.2022 eine erhebliche Schädigung von Steinquadern festgestellt. Der daraus folgende akute Sanierungsaufwand ist mit ca. 250.000,- € anzusetzen.

 

Bauforschung:

Die Stadt Kitzingen hat das Kompetenzzentrum Baudenkmal (Institut für Denkmalpflege und historische Bauforschung IDB, ETH Zürich) im Frühjahr 2024 mit einer Expertise zur Alten Mainbrücke in Kitzingen beauftragt.

 

Auszüge sind in der Anlage 1 zusammengefasst

 

Schadenskartierung

Die festgestellten Schäden wurden in Anlehnung an das ICOMOS-Dokument über die Verfallsmuster von Steinen (Vergès-Belmin 2008) in fünf Hauptkategorien eingeteilt. Diese Gruppen dienten als Leitfaden für die Kartierung der verschiedenen Arten von Schäden an der Alten Mainbrücke. Die Identifizierung der Schäden konzentrierte sich auf das Mauerwerk der Brücke und wurde ausschließlich durch visuelle Analyse vorgenommen. Hohlstellen wurden per Klopftest bereits in früheren Untersuchungen gefunden (LGA 2021, 2022).

 

Bewertung des Denkmalwerts

Die Alte Mainbrücke in Kitzingen besitzt einen hohen Denkmalwert. Nach den bayerischen Denkmalschutzbestimmungen ist sie sowohl als Baudenkmal als auch als Bodendenkmal anerkannt.

Gemäß der Charta von Venedig (ICOMOS 1964) und den Grundsätzen für die Analyse, Erhaltung und strukturelle Restaurierung des architektonischen Erbes (ICOMOS 2003) ergibt sich der architektonische Wert eines Denkmals aus seiner Gestaltung und seinen Materialien, die verschiedene historische Epochen widerspiegeln. Besonders deutlich wird dies am mittelalterlichen Mauerwerk, das den Ursprung der Brücke als steinerner Ersatz für eine frühere Holzkonstruktion zeigt. Der architektonische Wert der Brücke wird durch die Reparaturen und Erweiterungen im 17. und 18. Jahrhundert, die ihre weitere Nutzung sicherstellten, die Modernisierung von 1891, bei der neues Mauerwerk und Eisengeländer im Rahmen der Industrialisierung eingeführt wurden, und dem Bau des Schifffahrtskanal, bei dem drei Bögen durch eine Stahlkonstruktion ersetzt wurden, noch gesteigert. Trotz dieser Veränderungen hat die Brücke ihre architektonische Kohärenz und historische Integrität bewahrt.

 

 

 

Der Wert des architektonischen Erbes liegt nicht nur in seinem Aussehen, sondern auch in der Integrität aller seiner Bestandteile als einzigartiges Produkt der spezifischen Bau-technologie seiner Zeit (ICOMOS 2003). In diesem Zusammenhang ist die Alte Mainbrücke ein hervorragendes Beispiel für den traditionellen gemauerten Brückenbau in Bayern. Vergleichbar mit anderen bemerkenswerten Steinbrücken, wie z.B. in Würzburg und

Ochsenfurt, zeigt sie die für ihre Zeit charakteristische Handwerkskunst und Materialität. Die spätere Einführung von Eisen, Beton und Stahl während der Modernisierung spiegelt den Übergang zu modernen Konstruktionsmethoden wider und zeigt bedeutende Fortschritte in der Bautechnologie.

 

Schlussfolgerung und vorgeschlagener Schutzumfang

Die Autoren sind sich einig, dass die Alte Mainbrücke einen bedeutenden historischen, architektonischen und technischen Wert hat. Ihre Entwicklung von ihren mittelalterlichen Ursprüngen über die Neuzeit, Modernisierung im 19. Jahrhundert bis hin zum Wiederaufbau Mitte des 20. Jahrhunderts spiegelt wichtige Entwicklungen in der Geschichte Kitzingens und die allgemeine Entwicklung der Brückenbautechniken wider.

"Die gültigen Beiträge aller Epochen zum Bau eines Denkmals müssen respektiert werden, da die Einheitlichkeit des Stils nicht das Ziel einer Restaurierung ist."12 (ICOMOS 1964, art. 11)

Bei den Erhaltungsmaßnahmen sollte die Erhaltung aller historisch bedeutsamen Elemente im Vordergrund stehen, während gleichzeitig die modernen Sicherheitsanforderungen erfüllt werden müssen.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Durch einen auf historische Brücken spezialisierten Tragwerksplaner sollte eine Einschätzung vorgenommen werden, wie sich der Erhalt der Verbreiterungen auf eine Sanierung statisch und wirtschaftlich auswirken. Damit verbunden wäre auch eine Prüfung inwieweit ehemalige Brückenaufbauten statisch wiedererrichtet werden könnten und welche Auswirkungen die teilweise Wiederherstellung der Steinbrüstungen hätten.

 

Im Rahmen eines förderfähigen Wettbewerbes sollten dann Lösungsvorschläge unter Beachtung der Denkmaleigenschaft und Statik für eine Generalsanierung erarbeitet werden.

 

Nach dem Wettbewerb wäre als vorgezogene Maßnahme eine Sanierung der Stirnbögen förderunschädlich durchzuführen. Die damit verbundenen Kosten könnten dann in eine Generalsanierung einfließen.

 


 

 

1.   Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.