hier: Interne Aufgabenzuweisung und Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten
In
der Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2019 wurde einstimmig beschlossen, die
Aufgabe des Datenschutzbeauftragten auf Grundlage eines
Dienstleistungsvertrages extern zu vergeben und einen Mitarbeiter der Firma
actago GmbH hiermit zu beauftragen. Mit Stadtratsbeschluss vom 16.05.2024 wurde
Herr Nico Lepel, actago GmbH, hierzu bestellt.
Der
mit der actago GmbH geschlossene Vertrag ist zeitlich befristet und endet zum
31.07.2025. Für die
Tätigkeiten des externen Datenschutzbeauftragten fallen monatliche Kosten in
Höhe von 1.130,50 € brutto (Jahreskosten brutto: 13.566 €) an.
Da
für die Stadt Kitzingen eine Verpflichtung besteht, einen
Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wäre für die weitere Beauftragung eines externen
Datenschutzbeauftragten die Leistung zeitnah auszuschreiben und zum 01.08.2025
neu zu beauftragen.
Auf
Grund der Erfahrungen, die in der Stabsstelle Recht (S 1) seit 2019 wegen der
dort angesiedelten Koordination aller städtischen datenschutzrechtlichen
Belange an den externen Datenschutzbeauftragten gesammelt wurden, wird
vorgeschlagen, zukünftig keinen externen Datenschutzbeauftragten mehr zu
bestellen, sondern diese Aufgabe in der Stabsstelle Recht (S 1) anzusiedeln und
Frau Christiane Moser direkt selbst zur behördlichen Datenschutzbeauftragten zu
bestellen. Damit können die oben genannten Haushaltsmittel eingespart und
trotzdem die erforderliche fachliche Qualität und Aufgabenerfüllung zugesichert
werden.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
- Es besteht Einverständnis, ab
dem 01.08.2025 keinen externen Datenschutzbeauftragten mehr zu bestellen
und Herrn Nico Lepel, Firma actago GmbH, als externen
Datenschutzbeauftragten zum 31.07.2025 abzuberufen.
3.
Frau
Christiane Moser wird mit Wirkung zum 01.08.2025 zur behördlichen
Datenschutzbeauftragten der Stadt Kitzingen bestellt.