Betreff
Aufnahme eines Kommunalkredites für Investitionen des Vermögenshaushalts zum Haushaltsausgleich 2024;
hier: Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Kreditaufnahme i.H.v. 3,4 Mio. €
Vorlage
2025/041
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Die Stadt Kitzingen hat mit dem Haushalt 2024 für allgemeine Kreditaufnahmen (nicht entgeltfinanzierte Maßnahmen) 7 Mio. € vorgesehen und genehmigt bekommen. Im Jahr 2024 wurden bereits 3,6 Mio. € davon ausgeschöpft, so dass noch eine Kreditaufnahme in Höhe von 3,4 Mio. € zur Verfügung steht.

 

Zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushalts wird zum Ausgleich dieses Haushaltsteiles 2024 ein Kredit i.H.v. 3,4 Mio. € aufgenommen. Zu diesem Zweck wird ein Haushaltseinnahmerest aus 2024 gebildet und 2025 vorgetragen.

 

Für die Kreditaufnahme sind folgende Eckdaten vorgesehen:

 

Auszahlung:                            3.400.000 €

Sollzinssatz:                            wird mit dem Abruf des Kredites festgeschrieben (2,64 % Stand

                                                17.02.2025)

Zinsbindung:                            10 Jahre

Tilgungsrate:                           halbjährlich 75.000 € (30.06./30.12.)

Erstmalige Tilgung                  30.06.2025

 

Der Oberbürgermeister wird aufgrund tagesaktueller Vertragskonditionen beauftragt, diese auszuhandeln und alle damit verbundenen Erklärungen für den Vertragsabschluss abzugeben.

 

 


1.    Vom Sachvortrag 2025/041 wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Kitzingen nimmt für die Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes 2024 einen Kredit in Höhe von insgesamt 3,4 Mio. € auf.

 

3.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die näheren Vertragskonditionen auszuhandeln und festzulegen. Hierbei werden folgende Eckdaten festgelegt:

 

Auszahlung:                            3.400.000 €

Sollzinssatz:                            wird mit dem Abruf des Kredites festgeschrieben

(2,64 % Stand 17.02.2025)

Zinsbindung:                            10 Jahre

Tilgungsrate:                           halbjährlich 75.000 € (30.06./30.12.)

Erstmalige Tilgung                  30.06.2025

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die für die Kreditaufnahme erforderlichen Erklärungen abzugeben.

 

  1. Die Kreditaufnahme erfolgt auf den Haushaltseinnahmerest aus 2024 bei HSt. 1.9121.3776.