hier: Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Kreditaufnahme i.H.v. 3,4 Mio. €
Die Stadt Kitzingen hat mit dem Haushalt 2024 für allgemeine
Kreditaufnahmen (nicht entgeltfinanzierte Maßnahmen) 7 Mio. €
vorgesehen und genehmigt bekommen. Im Jahr 2024 wurden bereits 3,6 Mio. €
davon ausgeschöpft, so dass noch eine Kreditaufnahme in Höhe von 3,4 Mio. €
zur Verfügung steht.
Zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushalts wird zum
Ausgleich dieses Haushaltsteiles 2024 ein Kredit i.H.v. 3,4 Mio. € aufgenommen.
Zu diesem Zweck wird ein Haushaltseinnahmerest aus 2024 gebildet und 2025
vorgetragen.
Für die Kreditaufnahme sind folgende Eckdaten vorgesehen:
Auszahlung: 3.400.000
€
Sollzinssatz: wird
mit dem Abruf des Kredites festgeschrieben (2,64 % Stand
17.02.2025)
Zinsbindung: 10
Jahre
Tilgungsrate: halbjährlich
75.000 € (30.06./30.12.)
Erstmalige Tilgung 30.06.2025
Der Oberbürgermeister wird aufgrund tagesaktueller Vertragskonditionen
beauftragt, diese auszuhandeln und alle damit verbundenen Erklärungen für den
Vertragsabschluss abzugeben.
1. Vom Sachvortrag 2025/041 wird Kenntnis
genommen.
2.
Die
Stadt Kitzingen nimmt für die Finanzierung der Investitionen des
Vermögenshaushaltes 2024 einen Kredit in Höhe von insgesamt 3,4 Mio. € auf.
3.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die näheren Vertragskonditionen auszuhandeln
und festzulegen. Hierbei werden folgende Eckdaten festgelegt:
Auszahlung: 3.400.000
€
Sollzinssatz: wird mit dem Abruf des Kredites
festgeschrieben
(2,64 % Stand 17.02.2025)
Zinsbindung: 10
Jahre
Tilgungsrate: halbjährlich 75.000 € (30.06./30.12.)
Erstmalige Tilgung 30.06.2025
- Der Oberbürgermeister wird ermächtigt,
die für die Kreditaufnahme erforderlichen Erklärungen abzugeben.
- Die Kreditaufnahme erfolgt auf den
Haushaltseinnahmerest aus 2024 bei HSt. 1.9121.3776.