Betreff
Sturzflut-Risiko-Management - Sachstandsbericht - weiteres Vorgehen
Vorlage
2024/028/1
Aktenzeichen
63/jp
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

1.      Ausgangslage:

 

Mit dem Stadtratsbeschluss vom 05.10.2021 wurde die Grundlage für das Erstellen eines Sturzflut-Risiko-Management-Konzeptes gelegt. Das Sturzflut-Risiko-Management-Konzept soll am Ende die Schwachpunkte und Gefährdungspotentiale für einzelne Bereiche wie Bäche, Verrohrungen, Gräben und auch für einzelne Liegenschaften wie Kindergärten, Schulen, Feuerwehren und sonstige strategisch wichtige Infrastruktur aufzeigen.

 

Der Verwaltung wird eine Übersichtskarte mit den zu erwartenden Wasserspiegellagen erhalten. Dem Bürger wird die Möglichkeit eingeräumt, für Ihre Grundstücke entsprechende Auszüge aus dieser Karte zu erhalten.

 

Die Vorbereitung zur Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte im Jahr 2022 mit der endgültigen Zusage zur Förderung Ende 2022. Daraufhin musste der Ausschreibungsumfang im Detail angepasst werden. Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde die Auftragsvergabe gem. UVgO an das Büro Spekter GmbH, Werner-Heisenberg-Straße 9, 91074 Herzogenaurach als wirtschaftlichster Bieter beschlossen.

 

In der Zwischenzeit wurden verschiedene Gesprächsrunden mit Mitgliedern aus der Verwaltung, den Feuerwehren sowie dem THW und den Wasserrechtsbehörden geführt. Darüber hinaus wurden und werden eine Vielzahl von Meldebögen von Eigentümern über Schadensereignisse aus der Vergangenheit überprüft und ausgewertet. Parallel dazu laufen die Vermessungsarbeiten zur Erstellung eines hydrodynamischen 2D-Simulationsmodells.

 

Die grundsätzlich beauftragte Herangehensweise hat sich durch die Starkregenereignisse am 02. Mai und 01./02. Juni 2024 (leider) bestätigt. Verstärkt durch die Hanglagen müssen unsere Bäche bei Starkregenereignissen zu viel Wasser aufnehmen, das dann über zu enge bzw. verbaute Bachgerinne durch bewohnte Gebiete dem Main zugeführt wird. Darüber hinaus sind insbesondere in den Hanglagen die Böden oft nicht geeignet um Starkregenereignisse in dem Umfang aufnehmen, dass es keine nachteiligen Auswirkungen auf die Unterlieger hat.

 

Dementsprechend zeichnen sich folgende wesentliche Handlungsfelder ab:

-       Auffangen des Wassers aus den Bächen vor einer Bebauung

-       Freilegung von Gewässerrandstreifen

-       Rückbau bzw. Verbesserung von Verrohrungen und Überbauungen

-       Regenrückhaltung von abfließenden Oberflächenwasser aus unbebauten Flächen auf die Wohnbebauung

sowie

-       Vorsorgemaßnahmen der Grundstückseigentümer

 

2.      Weiteres Vorgehen

 

In diesem Zusammenhang der Hinweis, dass nach Auffassung der Verwaltung keine rechtlichen Verpflichtungen der Stadt Kitzingen bestehen über den Gewässerunterhalt Gewässer III. Ordnung hinaus nachträglich Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Oberflächenwasser zu treffen. Dementsprechend gibt es eine Vielzahl von Fördermaßnahmen verschiedener Fördermittelgeber, die jedoch immer die Grundlage einer ganzheitlichen Planung unter Berücksichtigung mindestens eines 100jährigen Regen- bzw. Hochwasserereignisses haben.

 

Insbesondere im Zusammenhang mit unseren Bächen ist es nicht sinnvoll isoliert einzelne Maßnahmen zu ergreifen. Z.B. kann erst nach Vorlage genauer Berechnungen festgelegt werden an welchen Stellen in welcher Art und Weise sinnvoll Bauwerke zur Regenrückhaltung errichtet werden können. Auch sind mögliche (negative) Auswirkungen auf die Unter- bzw. Oberlieger immer genau zu betrachten.

 

Im Bereich des Eherieder Mühlbaches bieten sich jedoch kaskadenförmige Regenrückhaltungen auf den städtischen Flächen entlang der Kaltensondheimer Straße an. Dementsprechend geht der Antrag der Stadtratsgruppe von Pro Kitzingen vom 14.08.2024 (siehe Anlage 1) in die richtige Richtung und ist Bestandteil des bestehenden Auftrages.

 

Es ist geplant, nach Vorlage des Berichts die möglichen Maßnahmen nachfolgenden Punkten zu priorisieren und in den Haushaltsberatungen für 2026 ff zu berücksichtigen:

-       Nutzen

-       Kosten

-       Verfügbarkeit von Grundstücken

-       Fördermöglichkeiten

-       Möglicher Maßnahmenbeginn und Umsetzungsdauer


1.  Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.  Vom Vortrag des Büros Spekter GmbH aus 91074 Herzogenaurach wird Kenntnis genommen.

 

3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Untersuchung auf Errichtung eines Regenrückhaltebeckens auf einer der städtischen Flächen, mit den Flnr. 3036, Flnr. 3038, Flnr. 2865 zum Hochwasserschutz bei Starkregenereignissen für den Schutz der Anwohner in der Kaltensondheimer Str. entlang des Eherieder Mühlbaches, um das Sturzflutrisiko für die Anwohner in Zukunft zu vermeiden sinnvoll ist und im bestehenden Auftragsumfang enthalten ist.