hier: Beschluss zur 18. Änderungssatzung
Mit
Beschluss des Stadtrates vom 20.02.2025 (Anlage
1) wurde die Verwaltung beauftragt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung vom 22.Juli 1991 in der derzeit gültigen Fassung vom
06.03.2017 hinsichtlich der am 20.02.2025 beschlossenen neuen Gebührenhöhe für
die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr anzupassen, was mit dieser
18. Änderungssatzung geschieht.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Aufgrund
der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom
04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom
09. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) erlässt die Stadt Kitzingen folgende
18. Satzung
zur
Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung
der Stadt Kitzingen vom 22.Juli 1991
in der Fassung der
Bekanntmachung vom 06.03.2017
§ 1
Satzungsänderung
§ 12 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 12
Gebührenhöhe
Die Einleitungsgebühr beträgt für
das
a) Schmutzwasser (§ 10) 2,40 € / Kubikmeter
b) Niederschlagswasser (§ 11) 0,34 € / Quadratmeter“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.04.2025
in Kraft.