Betreff
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung;
hier: Beschluss zur 18. Änderungssatzung
Vorlage
2025/044
Aktenzeichen
S 1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Mit Beschluss des Stadtrates vom 20.02.2025 (Anlage 1) wurde die Verwaltung beauftragt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 22.Juli 1991 in der derzeit gültigen Fassung vom 06.03.2017 hinsichtlich der am 20.02.2025 beschlossenen neuen Gebührenhöhe für die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr anzupassen, was mit dieser 18. Änderungssatzung geschieht.

 


1.            Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

2.            Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom
04. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom
09. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) erlässt die Stadt Kitzingen folgende

 

18. Satzung

zur

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur

Entwässerungssatzung der Stadt Kitzingen vom 22.Juli 1991

in der Fassung der Bekanntmachung vom 06.03.2017

 

§ 1

Satzungsänderung

 

§ 12 wird wie folgt neu gefasst:

 

„§ 12

 

Gebührenhöhe

 

Die Einleitungsgebühr beträgt für das

 

a)   Schmutzwasser (§ 10)                          2,40 € / Kubikmeter

b)  Niederschlagswasser (§ 11)                   0,34 € / Quadratmeter“

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01.04.2025 in Kraft.