hier: Kenntnisnahme der Dringlichkeitsentscheidung
Der Haupt- Finanz- und Kulturausschuss ist für überplanmäßige Ausgaben ab 50.001 € sachlich zuständig. Eine Dringlichkeitsentscheidung ist in der jeweiligen nächsten Sitzung zur Kenntnis vorzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Maßgeblich für die Gewerbesteuerumlage ist das Gewerbesteueristaufkommen, welches zum 3. Quartal bereits 13.031.621 € betrug. Daraus errechnet sich eine Gewerbesteuerumlage von sich eine Gewerbesteuerumlage von 1.266.963,15 € (13.031.621 € / 3,6 * 35 %).
Berechnet wird die Abschlagszahlung für das 4. Quartal anhand der Gewerbesteuerumlage aus dem 3. Quartal. Das Gewerbesteueristaufkommen betrug 4.374.039 €. Es errechnet sich daraus eine Gewerbesteuerumlage von 467.799 €.
Berechnung: 4.374.039 €/3,6 * 35 % = 425.253 € x 110 % = 467.779 €
Sollte die tatsächliche Gewerbesteuerumlage weniger sein, wird der zu viel entrichtete Betrag im Januar 2025 zurückerstattet, im Umkehrschluss nachgezahlt. Im Januar 2025 wurden 136.467 € nachgezahlt.
Die positive Entwicklung der Gewerbesteuer 2024 ist in erster Linie auf zeitversetzte Nachzahlungen zurückzuführen, die sich insgesamt positiv auf das Ergebnis auswirkten.
Abzüglich der auf der Haushaltsstelle der Gewerbesteuerumlage noch verfügbaren Mittel wurde eine Haushaltsüberschreitung i. H. v. 97.277,00 € erforderlich.
Um die Steuerbeteiligungsbeträge des 4. Quartals 2024 verrechnen zu können, wurde die Genehmigung der Haushaltsüberschreitung am 11.12.2024 im Rahmen der Dringlichkeit gem. Art. 37 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) durch Oberbürgermeister Güntner erteilt. Die Ladung für die letzte Sitzung des Stadtrates am 19.12.2024 war bereits erfolgt.
Die Deckung erfolgte durch Mehreinnahmen bei HSt. 9000 0030 – Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen; Gewerbesteuer.
- Vom
Sachvortrag 2025/046 wird Kenntnis genommen.
- Es wird
davon Kenntnis genommen, dass für das Haushaltsjahr 2024 eine
Haushaltsüberschreitung
bei folgender Haushaltsstelle genehmigt wurde:
HSt. |
Bezeichnung |
Ansatz |
Überschreitung |
VerwHh 9000 8100 |
Steuern – Allg. Zuweisungen u. allg.
Umlagen, Gewerbesteuerumlage Bisher bereitgestellt: Gesamt: |
1.604.170
€ |
97.277 € 0 € |
97.277 € |
3. Die Deckung der o. g. Haushaltsüberschreitungen erfolgte über folgende Haushaltsstelle:
HSt. |
Bezeichnung |
Deckungsbetrag |
9000 0030 |
Steuern – Gewerbesteuer |
97.277 € |