hier: Satzungsbeschluss
A. Ausgangslage
Die
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind in der Stadt
Kitzingen derzeit durch zwei Satzungen geregelt:
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Satzung
über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt
Kitzingen (Sondernutzungssatzung) vom 15.01.1986 und
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Satzung
über die Sondernutzung im Fußgängerbereich der Großen Kreisstadt vom
20.10.1993.
Die
Zusammenfassung der genannten Satzungen vom 15.01.1986 und vom 20.10.1993 in
einer neuen Satzung gibt -neben der Berücksichtigung der bisherigen
Verwaltungspraxis- die Möglichkeit der textlichen Überarbeitung und der
Einarbeitung der Rechtsprechung.
B. Gegenstand der neuen
Satzung
Die
Verwaltung erarbeitete eine neue Satzung (Anlage
1, Sondernutzungssatzung - SNS), die neben der Anpassung der
Rechtsgrundlage u.a. folgende Änderungen bzw. Anpassungen umfasst:
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Zusammenfassung
der Regelungen der Sondernutzungssatzung vom 15.01.1986 und der Satzung über
die Sondernutzung im Fußgängerbereich der Großen Kreisstadt vom 20.10.1993.
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Die
Freischanksaison dauert von 15.02. bis 15.11.
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In
§ 2 der SNS erfolgt eine Abgrenzung der Sondernutzung zum Gemeingebrach mit
einer beispielhaften Aufzählung.
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Nähere
Bestimmungen zu den erlaubnisfreien Sondernutzungen enthält § 5.
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Spätestens
zwei Wochen vor der geplanten Sondernutzung muss ein Antrag in Textform
–versehen mit u.a. Angaben zu Art, Zweck, Ort und Dauer der Nutzung- bei der
Stadt gestellt werden. Nähere Modalitäten regelt § 9.
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Die
Gründe für eine Erlaubnis oder deren Versagung sind in § 10 geregelt.
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§
12 und § 13 regeln die Beendigung der Sondernutzung und die anschließende
Beseitigung von Anlagen und Gegenständen.
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Neben
Haftung, § 14, Gebühren und Kostenersatz, § 15 sind in § 17 die Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten geregelt.
Die bislang
gültigen Satzungen vom 15.01.1986 und vom 20.10.1993 werden zur besseren
Verständlichkeit als Anlage 2
und Anlage 3 beigefügt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat erlässt die dieser
Sitzungsvorlage als Anlage 1
beigefügte Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen in der Stadt Kitzingen (Sondernutzungssatzung – SNS).