Betreff
Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kitzingen (Sondernutzungssatzung – SNS)
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
2025/061
Aktenzeichen
S 1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

A. Ausgangslage

 

Die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind in der Stadt Kitzingen derzeit durch zwei Satzungen geregelt:

·      Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kitzingen (Sondernutzungssatzung) vom 15.01.1986 und

·      Satzung über die Sondernutzung im Fußgängerbereich der Großen Kreisstadt vom 20.10.1993.

 

Die Zusammenfassung der genannten Satzungen vom 15.01.1986 und vom 20.10.1993 in einer neuen Satzung gibt -neben der Berücksichtigung der bisherigen Verwaltungspraxis- die Möglichkeit der textlichen Überarbeitung und der Einarbeitung der Rechtsprechung.

 

 

B. Gegenstand der neuen Satzung

 

Die Verwaltung erarbeitete eine neue Satzung (Anlage 1, Sondernutzungssatzung - SNS), die neben der Anpassung der Rechtsgrundlage u.a. folgende Änderungen bzw. Anpassungen umfasst:

·         Zusammenfassung der Regelungen der Sondernutzungssatzung vom 15.01.1986 und der Satzung über die Sondernutzung im Fußgängerbereich der Großen Kreisstadt vom 20.10.1993.

·         Die Freischanksaison dauert von 15.02. bis 15.11.

·         In § 2 der SNS erfolgt eine Abgrenzung der Sondernutzung zum Gemeingebrach mit einer beispielhaften Aufzählung.

·         Nähere Bestimmungen zu den erlaubnisfreien Sondernutzungen enthält § 5.

·         Spätestens zwei Wochen vor der geplanten Sondernutzung muss ein Antrag in Textform –versehen mit u.a. Angaben zu Art, Zweck, Ort und Dauer der Nutzung- bei der Stadt gestellt werden. Nähere Modalitäten regelt § 9.

·         Die Gründe für eine Erlaubnis oder deren Versagung sind in § 10 geregelt.

·         § 12 und § 13 regeln die Beendigung der Sondernutzung und die anschließende Beseitigung von Anlagen und Gegenständen.

·         Neben Haftung, § 14, Gebühren und Kostenersatz, § 15 sind in § 17 die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geregelt.

 

Die bislang gültigen Satzungen vom 15.01.1986 und vom 20.10.1993 werden zur besseren Verständlichkeit als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügt.

 

 


 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat erlässt die dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kitzingen (Sondernutzungssatzung – SNS).