hier: Satzungsbeschluss
A. Ausgangslage
Die
Erhebung der Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und
Plätzen ist derzeit in der Stadt Kitzingen durch die
Sondernutzungsgebührensatzung vom 15.01.1986 geregelt.
Eine
neue Satzung über die Erhebung der Gebühren für Sondernutzung gibt -neben der
Berücksichtigung der Rechtsprechung- die Möglichkeit der Anpassung der Gebühren
im Sondernutzungsgebührenverzeichnis.
B. Gegenstand der neuen
Satzung
Die
Verwaltung erarbeitete eine neue Sondernutzungsgebührensatzung (Anlage 1, Sondernutzungsgebührensatzung
- SNGS), die neben textlichen Überarbeitungen und einer moderaten
Gebührenanpassung u.a. folgende Änderungen bzw. Anpassungen umfasst:
·
Die
Möglichkeit der Kapitalisierung durch Zahlung eines Einmalbetrags kann auf Antrag
des Gebührenschuldners in den Fällen des § 3 erfolgen.
·
Die
Regelungen zur Gebührenfreiheit sind neu strukturiert und geringfügig angepasst
(§ 4).
·
Die
Gebührenschuld und die Fälligkeit der Gebühren der Sondernutzung sind in § 6
geregelt, insbesondere sei auf die Fälligkeit der wiederkehrenden Gebühren bei
monatlichen oder längeren Zeiträumen hingewiesen, die jeweils am dritten
Werktag der betreffenden Zähleinheit eintritt.
·
Eine
Erstattung bereits bezahlter Sondernutzungsgebühren ist nur auf einen Antrag in
Textform möglich. Weiteres Voraussetzungen sieht § 7 vor.
·
Das
Sondernutzungsgebührenverzeichnis wurde überarbeitet und der Verwaltungspraxis
angepasst.
Das
Straßengruppenverzeichnis wurde unverändert übernommen.
Die bislang gültige Sondernutzungsgebührensatzung vom 15.01.1986 ist zur besseren Vergleichbarkeit als Anlage 2 angefügt.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat erlässt die dieser
Sitzungsvorlage als Anlage 1
beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Kitzingen
(Sondernutzungsgebührensatzung - SNGS).