In
der ordentlichen Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen-Hoheim
am 08.03.2025 wurde Herr Peter Steinlein zum Kommandanten gewählt. Zu seinem
Stellvertreter wurde Herr Stefan Söhnlein gewählt.
Gemäß
Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedürfen die Gewählten der
Bestätigung durch die Gemeinde, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die
Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen
vorliegen und die Gewählten weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen
Gründen ungeeignet erscheinen.
Für
den Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter ist der Abschluss der
erforderlichen Lehrgänge vorgeschrieben. Beide Gewählten müssen diese noch
teilweise besuchen.
Im
Einvernehmen mit dem amtierenden Kreisbrandrat, Herrn Dirk Albrecht, wird
deshalb vorgeschlagen, dem neu gewählten Feuerwehrkommandanten und seinem
Stellvertreter die erforderliche Bestätigung durch die Stadt Kitzingen zu
erteilen.
Für
die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist der
Stadtrat zuständig.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Dem in der Feuerwehrdienstversammlung vom 08.03.2025 gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen – Hoheim, Herrn Peter STeinlein und dessen in der gleichen Versammlung gewählten Stellvertreter, Herrn Stefan Söhnlein, wird hiermit die gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes notwendige Bestätigung erteilt.