In
der ordentlichen Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr
Kitzingen-Repperndorf am 07.03.2025 wurde Herr Michael Gut zum Kommandanten
gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde Herr Florian Schmidt gewählt.
Gemäß
Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedürfen die Gewählten der
Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kriesbrandrat. Die
Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen
vorliegen und die Gewählten weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen
Gründen ungeeignet erscheinen.
Für
den Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter ist der Abschluss der
erforderlichen Lehrgänge vorgeschrieben. Beide Gewählten müssen diese noch
teilweise besuchen.
Im
Einvernehmen mit dem amtierenden Kreisbrandrat, Herrn Dirk Albrecht, wird
deshalb vorgeschlagen, dem neu gewählten Feuerwehrkommandanten und seinem
Stellvertreter die erforderliche Bestätigung durch die Stadt Kitzingen zu
erteilen.
Für
die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist der
Stadtrat zuständig.
1.
Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2.
Dem
in der Feuerwehrdienstversammlung vom 07.03.2025 gewählten Kommandanten der
Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen – Repperndorf, Herrn Michael Gut und dessen in
der gleichen Versammlung gewählten Stellvertreter, Herrn Florian Schmidt, wird
hiermit die gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes notwendige
Bestätigung erteilt.