Beitritt zum neuen
Zweckverband „Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch“ (ZKMTA)
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Entsorgung von Klärschlamm haben
sich durch die Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 und der
Düngemittelverordnung im Jahr 2019 erheblich verändert. Es wurde die
Verpflichtung zur Phosphor-Rückgewinnung bei P > 20g/kg TS (2 %) ab dem Jahr
2032 für alle Kläranlagenbetreiber eingeführt.
Seitens der Stadt Würzburg wurde das Fraunhofer-Institut für Umwelt-,
Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT in Sulzbach-Rosenberg zur Erstellung
einer eigenen Studie zur Verwertung von Klärschlamm kombiniert mit
Phosphorrückgewinnung beauftragt, in der unter Berücksichtigung der regionalen
Wertschöpfungskette und der Nutzung möglicher Synergien auch die Landkreise
Würzburg, Kitzingen, Main-Spessart, Neustadt/Aisch und auch der Main-Tauber-Kreis
berücksichtigt wurden.
Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse dieser Studie erscheint die
„Erstellung einer Trocknungsanlage am Müllheizkraftwerk Würzburg (MHKW)“ mit
der Klärschlammmonoverbrennung im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt (GKS),
sowie anschließender Phosphorrückgewinnung aus der Klärschlammasche“ durch
Gründung eines Zweckverbandes als am besten geeignet, um die künftigen
Herausforderungen über Beschlüsse in der Verbandsversammlung sach-und
lösungsorientiert zu meistern. Durch den Zusammenschluss ergibt sich ein
Mengenvolumen, das bei allen ausschreibungspflichten Vorgängen nennenswerte
wirtschaftliche Vorteile gegenüber Einzelvergaben verspricht, wobei die
langfristige Kalkulation von 25 Jahren für alle Mitglieder Planungssicherheit
über die eigenen Entsorgungswege mit regionaler Wertschöpfung sowie den
gebührenfähigen Kosten gibt. Neben der gesetzeskonformen Phosphorrückgewinnung
ist die ortsnahe Nutzung des Klärschlamms als regenerativer Energieträger von
Vorteil.
Bereits am 08.10.2024 hat sich der Haupt- Finanz- und Kulturausschuss
(Vorlage 2024/187) positiv über den Beitritt zum Zweckverband geäußert, der
Unterzeichnung einer Absichtserklärung zugestimmt und die Übertragung der
Verwertung des Klärschlammes auf den neu zu gründenden Zweckverband mit einer
angegebenen Jahresmenge von ca. 2.100 Tonnen (TS min. 25%) befürwortet.
Der Entwurf der Zweckverbandssatzung Stand 04.02.2025 liegt als Anlage 1
bei. An diesem wurde durch die SGL 63 der Stadt Kitzingen in Zusammenarbeit mit
den Kläranlagen Entwässerungsbetrieb Würzburg, Stadtentwässerung Schweinfurt,
AVO-Ochsenfurt, dem Kläranlagenverbund Wertheim intensiv mitgearbeitet.
Hauptaufgabe des neuen Zweckverbandes ist die Übernahme des Klärschlamms
seiner Mitglieder der anschließende Transport zu einer Trocknungsanlage, der
dortigen Trocknung des Klärschlamms von ca. 25 % TS auf 90% TS und der
anschließenden thermischen Verwertung des getrockneten Klärschlamms bei
gleichzeitiger gesetzeskonformen Umsetzung der Phosphorrückgewinnung.
Als strategischer Partner sind für die Klärschlammtrocknung der
Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg (ZVAWS) und für die thermische
Verwertung das GKS vorgesehen. Die technische Umsetzung am MHKW und das
konkrete Verfahren des Phosphorrecyclings ist noch unter Berücksichtigung der
technischen Entwicklung festzulegen, ebenso wie eine ggf. weitere kommunale
Zusammenarbeit zur Sicherung einer genügenden Klärschlammenge mit einem TS von
ca. 90 % für das GKS.
Die beiliegende
Satzung ist mit dem Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
abgestimmt und wurde durch S1 der Stadt Kitzingen konstruktiv gesichert.
Wichtigste
Punkte der Satzung sind die §§
Ø 4 über die Aufgaben des ZV,
Ø 6
mit der Ermittlung der Stimmenanzahl pro Verbandsmitglied; die Möglichkeit,
Fachleute aus dem Betrieb der Kläranlage (z.B. Werkleiter oder technische
Führungskräfte der eigenen Kläranlage) als Vertreter der Körperschaft zu
bestimmen
Ø 14 über die Errichtung einer
Geschäftsstelle in Würzburg
Ø 17 über die Festsetzung einer einmaligen
Gründungsumlage
Nach Beschluss der Satzung in der für den 06.05.2025 geplanten Gründungsversammlung
(siehe Anlage 2) erfolgt anschließend die formelle Prüfung und Genehmigung der
Satzung durch das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und
Integration, dem Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
sowie dem Regierungspräsidium Stuttgart (wegen öffentlich-rechtlicher
Vereinbarung der Stadt Wertheim).
Der
Zweckverband entsteht am Tag nach der Bekanntmachung dieser Verbandssatzung im
Amtsblatt der Regierung von Unterfranken.
1.
Die
Stadt Kitzingen nimmt die Ausführungen zur Gründung des Zweckverbandes
„Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch (ZKMTA)“ zur Durchführung der
ordnungsgemäßen Klärschlammentsorgung sowie den Entwurf der
Zweckverbandssatzung, Stand 04.02.2025 zur Kenntnis.
2.
Die
Stadt Kitzingen beschließt dem Zweckverband „Klärschlammverwertung Main Tauber
Aisch (ZKMTA)“ im Rahmen einer Mitgliedschaft beizutreten und die Aufgabe der
Klärschlammentsorgung diesem zu übertragen (Art. 17 Abs. 1 und Art. 18
KommZG).
3.
Die als
Anlage 1 angefügte Satzung, Stand 04.02.2025, wird genehmigt und der
Oberbürgermeister ermächtigt, die finale Satzung zu unterschreiben.
4.
Die
Stimmrechte der Stadt Kitzingen wird auf einen Vertreter gebündelt übertragen
5.
Als
Vertreter beim Zweckverband werden folgende Personen bestimmt:
5.1a) Gesetzlicher Vertreter: Oberbürgermeister
der Stadt Kitzingen
oder
5.1b) Anderer Vertreter (mit Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters)
Herr/Frau Sachgebietsleitung SG 63 (Tiefbau)
Amtsbezeichnung
5.2 Erster Stellvertreter:
Herr/Frau Bürgermeister der Stadt Kitzingen
Amtsbezeichnung
5.3 Zweiter Stellvertreter:
Herr/Frau stv. Sachgebietsleitung SG 63
(Tiefbau)
Amtsbezeichnung