Betreff
Absichtserklärung zur Gründung eines Zweckverbandes zur Klärschlammverwertung
Vorlage
2024/187/1
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Referenzvorlage

Beitritt zum neuen Zweckverband „Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch“ (ZKMTA)

 

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Entsorgung von Klärschlamm haben sich durch die Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 und der Düngemittelverordnung im Jahr 2019 erheblich verändert. Es wurde die Verpflichtung zur Phosphor-Rückgewinnung bei P > 20g/kg TS (2 %) ab dem Jahr 2032 für alle Kläranlagenbetreiber eingeführt.

 

Seitens der Stadt Würzburg wurde das Fraun­hofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik UMSICHT in Sulzbach-Ro­sen­berg zur Erstellung einer eigenen Studie zur Verwertung von Klärschlamm kombiniert mit Phosphorrückge­winnung beauftragt, in der unter Berücksichtigung der regionalen Wertschöpfungskette und der Nutzung möglicher Synergien auch die Landkreise Würzburg, Kitzingen, Main-Spessart, Neustadt/Aisch und auch der Main-Tau­ber-Kreis berücksichtigt wurden.

 

Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse dieser Studie erscheint die „Erstellung einer Trocknungsanlage am Müllheizkraftwerk Würzburg (MHKW)“ mit der Klärschlammmonoverbrennung im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt (GKS), sowie anschließender Phosphorrückgewinnung aus der Klärschlammasche“ durch Gründung eines Zweckverbandes als am besten geeignet, um die künftigen Herausforderungen über Beschlüsse in der Verbandsversammlung sach-und lösungsorientiert zu meistern. Durch den Zusammenschluss ergibt sich ein Mengenvolumen, das bei allen ausschreibungspflichten Vorgängen nennenswerte wirtschaftliche Vorteile gegenüber Einzelvergaben verspricht, wobei die langfristige Kalkulation von 25 Jahren für alle Mitglieder Planungssicherheit über die eigenen Entsorgungswege mit regionaler Wertschöpfung sowie den gebührenfähigen Kosten gibt. Neben der gesetzeskonformen Phosphorrückgewinnung ist die ortsnahe Nutzung des Klärschlamms als regenerativer Energieträger von Vorteil.

 

Bereits am 08.10.2024 hat sich der Haupt- Finanz- und Kulturausschuss (Vorlage 2024/187) positiv über den Beitritt zum Zweckverband geäußert, der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zugestimmt und die Übertragung der Verwertung des Klärschlammes auf den neu zu gründenden Zweckverband mit einer angegebenen Jahresmenge von ca. 2.100 Tonnen (TS min. 25%) befürwortet.

 

Der Entwurf der Zweckverbandssatzung Stand 04.02.2025 liegt als Anlage 1 bei. An diesem wurde durch die SGL 63 der Stadt Kitzingen in Zusammenarbeit mit den Kläranlagen Entwässerungsbetrieb Würzburg, Stadtentwässerung Schweinfurt, AVO-Ochsenfurt, dem Kläranlagenverbund Wertheim intensiv mitgearbeitet.

 

Hauptaufgabe des neuen Zweckverbandes ist die Übernahme des Klärschlamms seiner Mitglieder der anschließende Transport zu einer Trocknungsanlage, der dortigen Trocknung des Klärschlamms von ca. 25 % TS auf 90% TS und der anschließenden thermischen Verwertung des getrockneten Klärschlamms bei gleichzeitiger gesetzeskonformen Umsetzung der Phosphorrückgewinnung.

Als strategischer Partner sind für die Klärschlammtrocknung der Zweckverband Abfallwirt­schaft Raum Würzburg (ZVAWS) und für die thermische Verwertung das GKS vorgesehen. Die technische Umsetzung am MHKW und das konkrete Verfahren des Phosphorrecyclings ist noch unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung festzulegen, ebenso wie eine ggf. weitere kommunale Zusammenarbeit zur Sicherung einer genügenden Klärschlammenge mit einem TS von ca. 90 % für das GKS.

 


Die beiliegende Satzung ist mit dem Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und In­tegration abgestimmt und wurde durch S1 der Stadt Kitzingen konstruktiv gesichert.

Wichtigste Punkte der Satzung sind die §§

Ø  4 über die Aufgaben des ZV,

Ø  6 mit der Ermittlung der Stimmenanzahl pro Verbandsmitglied; die Möglichkeit, Fachleute aus dem Be­trieb der Kläranlage (z.B. Werkleiter oder technische Führungskräfte der eigenen Kläran­lage) als Vertreter der Körperschaft zu bestimmen

Ø 14 über die Errichtung einer Geschäftsstelle in Würzburg

Ø 17 über die Festsetzung einer einmaligen Gründungsumlage

 

Nach Beschluss der Satzung in der für den 06.05.2025 geplanten Gründungsversammlung (siehe Anlage 2) erfolgt anschließend die formelle Prüfung und Genehmigung der Satzung durch das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowie dem Regierungspräsidium Stuttgart (wegen öffentlich-rechtlicher Vereinbarung der Stadt Wertheim).

 

Der Zweckverband entsteht am Tag nach der Bekanntmachung dieser Verbandssatzung im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken.

 

 

 

 


1.    Die Stadt Kitzingen nimmt die Ausführun­gen zur Gründung des Zweckverbandes „Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch (ZKMTA)“ zur Durchführung der ordnungsgemäßen Klärschlammentsorgung sowie den Entwurf der Zweckverbandssatzung, Stand 04.02.2025 zur Kenntnis.

 

2.    Die Stadt Kitzingen beschließt dem Zweckverband „Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch (ZKMTA)“ im Rahmen einer Mitgliedschaft beizutreten und die Aufgabe der Klärschlam­mentsorgung diesem zu übertragen (Art. 17 Abs. 1 und Art. 18 KommZG).

 

3.    Die als Anlage 1 angefügte Satzung, Stand 04.02.2025, wird genehmigt und der Oberbürgermeister ermächtigt, die finale Satzung zu unterschreiben.

 

4.    Die Stimmrechte der Stadt Kitzingen wird auf einen Vertreter gebündelt übertragen

 

5.    Als Vertreter beim Zweckverband werden folgende Personen bestimmt:

 

5.1a) Gesetzlicher Vertreter: Oberbürgermeister der Stadt Kitzingen

 

oder

 

5.1b) Anderer Vertreter (mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters)

 

Herr/Frau Sachgebietsleitung SG 63 (Tiefbau)

Amtsbezeichnung

 

5.2   Erster Stellvertreter:

 

Herr/Frau Bürgermeister der Stadt Kitzingen

Amtsbezeichnung

 

5.3   Zweiter Stellvertreter:

 

Herr/Frau stv. Sachgebietsleitung SG 63 (Tiefbau)

Amtsbezeichnung