Betreff
Antrag der Stadtratsfraktion B90/Die Grünen
Ausarbeitung Kulturförderrichtlinien
Vorlage
2025/065
Art
Antrag

Auf beiliegenden Antrag der Stadtratsfraktion B90/Die Grünen vom 26.02.2025 wird verwiesen.

 

Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Handlungsbedarf in diesem Bereich, weshalb die Verwaltung den Antrag mit folgender Begründung kritisch sieht.

 

-       Mit der gegenwärtigen Vorgehensweise sind 90 bis 95 % der möglichen Fälle in Kitzingen abgedeckt – ein zwingender Handlungsbedarf besteht nicht.

-       Lt. Begründung sollen die „Alt-Fälle“ nicht angerührt werden und weiterhin Bestand haben. Für einen geringen Teil an mögliche Geförderte ist der Aufwand zur Erstellung der Richtlinien und der anschließende Aufwand zu groß.

-       Welcher Finanzrahmen soll für die dann auszureichenden Mittel festgelegt werden?

-       Dem wesentlichen Anteil von Maßnahmen liegen Stadtratsbeschlüsse zu Grunde. Auch die weiteren Entscheidungen durch den Oberbürgermeister fallen nicht willkürlich. Dabei ist der Aufwand für den Oberbürgermeister gering. Die Vorarbeit erfolgt durch die Hauptverwaltung.

-       Jeder, der bei der Stadt Kitzingen vorstellig wird, konnte in der Vergangenheit mit einer Unterstützung rechnen.

-       Insbesondere bei den Vereinen erfolgt neben einem Zuschuss der größere Anteil durch Übernahme der Bauhofsleistungen (z. B. Ebshäuser Kerm, Siedler Kerm).

-       Auch in der jüngeren Vergangenheit wurden neue Initiativen unbürokratisch unterstützt (z. B. SieNet, Kulturnetzwerk). 

-       Externe Künstler sollen vielmehr von den örtlichen Akteuren gebucht werden (u. a. Alte Synagoge). Dies ist auch wahrscheinlicher, als dass sie dann selbst eine Veranstaltung organisieren würden.

-       Eine bestehende Prüfungsfeststellung, mit Kulturförderrichtlinien z. B. die Konzertveranstaltungen am Bleichwasen zu regeln, teilt der Ersteller der Vorlage nicht. Selbst bei Vorliegen von Richtlinien würde es dafür eine Einzelfallentscheidung durch das politische Gremium benötigen.

-       Auch mit Blick auf einen schonenden Umgang der personellen Ressourcen, sollte von der Richtlinie Abstand genommen werden.


Die Stadtverwaltung Kitzingen wird beauftragt, Kulturförderrichtlinien (KFR) für die Stadt Kitzingen zu erarbeiten.