Auf die beigefügten Anlagen wird verwiesen.

 

 


 

1.      Vom Sachvortrag 2025/068 wird Kenntnis genommen.

 

2.      Haushaltssatzung

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung, Art. 20 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes und § 6 der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt:

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                       78.431.405 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                       31.580.970 €

ab.

 

Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt:

er schließt im    Verwaltungshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                                6.170 €

und im               Vermögenshaushalt

                          in den Einnahmen und Ausgaben mit                                   270 €

ab.

 

§ 2

 

1.    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird 2025 auf 12.600.000 € festgesetzt.

 

2.    Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 10.885.000 € festgesetzt.

 

Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Gewerbesteuer                                                                                          360 v. H.

 

Nachrichtlich:

Für die Grundsteuer wird auf die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Großen Kreisstadt Kitzingen (Hebesatzsatzung) vom 30.09.2024 in derzeit gültiger Fassung verwiesen:

Grundsteuer

       a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                               280 v. H.

       b) für die Grundstücke (B)                                                                         280 v. H.

 

§ 5

 

1.      Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.

 

2.    Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

 

3.      Haushaltsplan

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2025 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:

·         Gesamtplan

·         Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit

Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen

·         Sammelnachweis Personalkosten

·         Stellenplan für die Beamten und Arbeitnehmer

 

4.    Finanzplan und Investitionsprogramm

Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2024 bis 2028 mit folgenden Summen:

für 2024                                                   100.619.611 €

für 2025                                                   110.012.375 €

für 2026                                                     97.463.315 €

für 2027                                                     94.620.395 €

für 2028                                                     90.136.565 €

 

und das der Finanzplanung zugrundeliegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:

für 2024                                                     26.569.851 €

für 2025                                                     31.580.970 €

für 2026                                                     19.176.120 €

für 2027                                                     15.820.270 €

für 2028                                                     10.477.030 €

 

5.    Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen

Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2025 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgenden Summen:

Verwaltungshaushalt                                         6.170 €

Vermögenshaushalt                                              270 €