Auf die beigefügten Anlagen wird verwiesen.
1. Vom Sachvortrag 2025/068 wird Kenntnis genommen.
2. Haushaltssatzung
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung, Art. 20 Abs. 3 Satz 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes und § 6 der Satzung der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen erlässt die Große Kreisstadt Kitzingen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 78.431.405 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 31.580.970 €
ab.
Der Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.170 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 270 €
ab.
§ 2
1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird 2025 auf 12.600.000 € festgesetzt.
2. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 10.885.000 € festgesetzt.
Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Gewerbesteuer 360 v. H.
Nachrichtlich:
Für
die Grundsteuer wird auf die Satzung über die Festsetzung der
Grundsteuerhebesätze der Großen Kreisstadt Kitzingen (Hebesatzsatzung) vom
30.09.2024 in derzeit gültiger Fassung verwiesen:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 280 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 280 v. H.
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
2. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaus-haltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
3. Haushaltsplan
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2025 den Entwurf des Haushaltsplanes in der vorgelegten Fassung, bestehend aus:
· Gesamtplan
· Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts mit
Deckungsvermerken und sonstigen Vollzugsbestimmungen
· Sammelnachweis Personalkosten
· Stellenplan für die Beamten und Arbeitnehmer
4. Finanzplan und Investitionsprogramm
Der Stadtrat genehmigt den Finanzplan 2024 bis 2028 mit folgenden Summen:
für 2024 100.619.611 €
für 2025 110.012.375 €
für 2026 97.463.315 €
für 2027 94.620.395 €
für 2028 90.136.565 €
und das der Finanzplanung zugrundeliegende Investitionsprogramm mit folgenden Summen:
für 2024 26.569.851 €
für 2025 31.580.970 €
für 2026 19.176.120 €
für 2027 15.820.270 €
für 2028 10.477.030 €
5. Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen
Der Stadtrat genehmigt für das Haushaltsjahr 2025 den Entwurf des Sonderhaushalts der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen in der vorgelegten Fassung mit folgenden Summen:
Verwaltungshaushalt 6.170 €
Vermögenshaushalt 270 €