Erhöhung des Komfortzuschlags
- Allgemeines
Wie in der Sitzung vom 20.02.2025 informiert, sind aufgrund der gestiegenen Fahrgastzahlen des Anrufsammeltaxis (AST), auch die Ausgaben der Stadt Kitzingen gestiegen.
Der aktuell geschätzte Haushaltsansatz für das Jahr 2025 liegt bei 690.000 € (ohne Förderung).
Der Fördersatz i. H. v. 12 % der tatsächlich anfallenden Kosten wurde uns seitens des Landratsamtes für 2025 bestätigt.
Aufgrund der gestiegenen Ausgaben, wurde in der Stadtratssitzung verschiedene Möglichkeiten diskutiert, um diese Kosten für die Zukunft zu senken.
- Erhöhung des Komfortzuschlags
Ein Punkt der Diskussion war die Erhöhung des Komfortzuschlags.
Diese Erhöhung ist eine effektive Möglichkeit die Kosten für die Stadt Kitzingen zu senken. Je nach Höhe des Komfortzuschlags ergeben sich folgenden Einnahmen für die Stadt Kitzingen (Um eine bessere Übersicht darzustellen, wird mit der Fahrgastzahl von 2024 gerechnet, diese kann aber immer variieren):
Komfortzuschlag |
Fahrgastzahl (Stand 2024) |
Einnahmen |
0,70 € (aktuell) |
60.500 |
42.300,00 € |
1,00 € |
60.500 |
60.500,00 € |
1,50 € |
60.500 |
90.750,00 € |
2,00 € |
60.500 |
121.000,00 € |
Mit der Erhöhung des Komfortzuschlags könnte die Attraktivität des Anrufsammeltaxis geschmälert werden. Somit könnte es passieren, dass künftig weniger Personen das AST nutzen. Was aber wiederrum eine Kostenreduzierung insgesamt mit sich zieht.
Daher schlägt die Verwaltung vor, in einem ersten Schritt den Komfortzuschlag zu erhöhen.
- Weitere Einsparungsmöglichkeiten/ Zu prüfenden Vorschläge
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Sofortige Auflösung des Vertrags
Der beigefügte Verkehrsvertrag wurde zwischen dem Landkreis Kitzingen und der Bietergemeinschaft Zimmermann u.a. geschlossen. Die Stadt Kitzingen tritt nur bezgl. der Zahlungsmodalitäten mit schuldbefreiender Wirkung in die Rolle des Auftraggebers (Landkreis) ein, vgl. § 13 Abs. 1a. Da sie selbst aber nicht Vertragspartnerin ist, kann sie selbst den Vertrag nicht kündigen.
Wie bereits erläutert ist der Vertrag bis zum 30.06.2029 befristet und kann innerhalb dieser Zeit nur bei Vorliegen des in § 17 Abs. 2 genannten wichtigen Grundes, also „außerordentlich“ gekündigt werden.
Sofern dieser nicht vorliegt, kann der Vertrag nicht „ordentlich“ gekündigt werden. Eine trotzdem erklärte Kündigung seitens des Landkreises hätte keine Wirkung. Der Auftragnehmer hat also einen Anspruch auf Leistungserfüllung.
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Eingrenzung von Personengruppen
Der geschlossene Vertrag und die dazugehörige Leistungsbeschreibung enthalten keine Differenzierungen hinsichtlich der zu befördernden Personengruppen.
Im PBefG gibt es zwar eine solche für besondere Linienverkehre (Schulbusse usw.), allerdings greift dies beim AST nicht.
Daher kann die AST-Nutzung nicht auf bestimmte Personengruppen (Ältere, Kranke) beschränkt werden.
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Fahrplanzeiten kürzen/ Streichung von
Haltestellen
Grundsätzlich ist eine Fahrplanzeitenänderung bzw. eine Streichung von Haltestellen bis zu 25 % des Angebotsumfangs zulässig.
Um hier eine effektive Kostensenkung zu erhalten, müssten die starkfrequentierten Zeiten und Strecken gestrichen werden, was wiederum zum großem Unmut bei den Nutzern führen würde.
Welche Zeiten oder Haltestellen gestrichen werden sollten, wäre eine Entscheidung der Stadt Kitzingen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Fahrplanzeitenkürzung bzw. Streichung der Haltestellen dann vorzunehmen, wenn der Einsparungseffekt für die Stadt nicht ausreicht.
- Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird den Beschluss zur Erhöhung des Komfortzuschlags dem Landratsamt melden.
Damit die Erhöhung in den Tariferhöhungsantrag des Nahverkehrs Mainfranken (NVM) bei der Regierung aufgenommen werden kann, muss die Meldung bis spätestens 23.05.25 dem Landratsamt vorliegen. Der Verkehrsverbund NVM plant in jeden Jahr eine Tariferhöhung zum 01. August. Wenn der Antrag genehmigt wird, greift die Erhöhung zum 01.08.2025.
Die Kostenentwicklung wird nach der Komfortzuschlagserhöhung für die nächsten sechs Monate überwacht, um zu sehen, ob die Erhöhung den gewünschten Einsparungseffekt bringt.
Hierüber wird der Stadtrat im Berichtswesen informiert.
Falls keine eindeutige Verbesserung der finanziellen Situation entsteht, würde die Verwaltung dem Stadtrat einen neuen Vorschlag unterbreiten.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Komfortzuschlag wird von 0,70 € pro Fahrt auf
a. 1,00 € erhöht.
oder
b. 1,50 € erhöht.
oder
c. 2,00 € erhöht.
3. Der Komfortzuschlag wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt erhöht.