hier: Mittelbereitstellung
Für eine Mittelbereitstellung während des laufenden Haushaltsjahres bedarf es einer Haushaltsüberschreitung. Der Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss ist gemäß seiner Geschäftsordnung für außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von mehr als 25.000 € zuständig. Nachdem die Ladung für den Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss am 13.05.2025 zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen war, wird diese Haushaltsüberschreitung dem nächsthöheren Gremium vorgelegt. Die nächste Sitzung des zuständigen Gremiums ist in der Sitzungsplanung am 01.07.2025 vorgesehen und kann aufgrund eingegangener Rechnungen nicht abgewartet werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Maßnahme der Alten Mainbrücke ist die Meldung der benötigten Mittel für einen bereits 2024 getätigten Auftrag nicht erfolgt. Im Zuge der Haushaltsanmeldung im Sommer 2024 für das Jahr 2025 wurde dies nicht angemeldet. Die damalige Grundlage war, dass die Rechnungsstellung noch im Jahr 2024 geschehen wird. Im Jahr 2024 war kein Rechnungseingang zu verzeichnen. Eine weitere Anpassung erfolgte nicht, sodass die Mittel infolgedessen nicht veranschlagt wurden.
Für die
Vorbereitung der Sanierung gingen nun Rechnungen i. H. v. 30.000 € ein. Nach
entsprechender Beschlussfassung leitet die Verwaltung die erforderlichen Schritte
für die Begleichung der Rechnung ein.
Die Deckung der
Ausgabe erfolgt über die HSt. 7181 9680 – Kläranlage Kitzingen – Umsetzung
Handlungskonzept gem. StR-Beschluss 30.07.15.
- Vom
Sachvortrag 2025/093 wird Kenntnis genommen.
- Für das
Haushaltsjahr 2025 wird bei folgender Haushaltsstelle eine
Haushaltsüberschreitung
genehmigt:
HSt. |
Bezeichnung |
Ansatz |
Überschreitung |
VermHh 6482 9560 |
Brücken - Alte Mainbrücke; Brücken u. ä.
- Erneuerungsbauvorhaben - Bau- u. Baunebenkosten Generalsanierung Bisher bereitgestellt: Gesamt: |
0,00 € |
30.000,00
€ 0,00 € |
30.000,00
€ |
3. Die Deckung der o. g. Haushaltsüberschreitung erfolgt über folgende Haushaltsstelle:
HSt. |
Bezeichnung |
Deckungsbetrag |
7181 9680 |
Kläranlage Kitzingen – Umsetzung Handlungskonzept gem. StR-Beschluss 30.07.15 |
30.000,00 € |