Betreff
SPD-Antrag vom 04.11.2012 Betreff: Festplatz Bleichwasen
Vorlage
2013/008
Aktenzeichen
SG 63/Ri-Hae
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Ausgangslage:

 

Die SPD-Fraktion des Stadtrates hat am 04.11.2012 zum Herrichten des Festplatzes eingereicht und ihn wie folgt begründet:

 

„Seit der Gartenschau erleben wir im Bereich des Magerrasens eine Verschlammung (Bild). Da es sowohl beim Frühlingsfest als auch bei der Etwashäuser Kirchweih regnete kam man als Besucher des Volksfestplatzes nur mit starken Verschmutzungen davon. Eine Umorganisation bei den Volksfesten (Pflasterung für Fußgänger freilassen) wäre sicher eine Möglichkeit. Bei anderen Ereignissen mit Bühne wäre aber dem Problem nicht abgeholfen. Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert den vorderen Teil der Festwiese so zu gestalten, das Wasser versickern/ablaufen kann und Besucher nicht im Matsch einsinken.“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

a)      Dieser Teil des Festplatzes wurde auf der Grundlage des Gesamtkonzeptes für die „Kleine Landesgartenschau NIK“ im Jahre 2010 in Form eines „Schotterrasen“ realisiert, der auch mit Lastkraftwagen befahren werden kann ohne tiefe Spuren zu hinterlassen. Dementsprechend ist dieser Gesamtaufbau konzipiert. Auf einer 25 cm Schottertragschicht ist eine etwa 15 cm starke Vegetationsschicht in Form eines Gemisches aus Schotter, gewaschenem Sand und gesiebten Oberboden. Dies ermöglicht die die Einsaat mit einer geeigneten Rasenmischung.

Zielsetzung ist der Erhalt einer Rasenfläche die befahrbar ist. Dementsprechend ist auch die Zielsetzung, dass Niederschlagswasser in dieser Vegetationsschicht gehalten werden kann.

Die Versickerung großer Niederschlagsmengen sowie bei länger andauerndem Regen ist aber wegen der Verdichtung der Feinkornanteile in dieser Vegetationsschicht nur in begrenztem Umfang möglich.

 

b)      Wirksame Verbesserungen können vor dem Hintergrund der hohen Inanspruchnahme der Fläche nur dadurch erreicht werden, wenn eine Totalumbau erfolgen würde, d.h. Entfernung der Vegetationsschicht in Form des Schotterrasens und Umwandlung in einen geschotterten Platz mit grobkörniger Gesteinsmischung mit wenig Feinkornanteil.

 

c)      Alternativ hierzu könnte und sollte der inzwischen äußerst strapazierte Magerrasen auf dem nördlichen Teil des Festplatzes neu angelegt und eingesät werden. Damit kann zumindest einer Aufweichung der dünnen Schlammschicht entgegengewirkt werden. Das grundsätzliche Problem der Versickerung bleibt jedoch.

 

d)      Damit dieser neue Rasen auch tatsächlich anwachsen und sich entsprechend entwickeln kann, ist eine Ruhefrist von mindestens 6 Monaten erforderlich. Kosten rd. 8.000 – 10.000 €. Die Bereitstellung der Mittel sollte über die Haushaltsstelle 0.5840.6790 mit einer einmaligen Erhöhung von 10.000 € im Haushaltsjahr 2014 erfolgen.

 

e)      In 2013 kann diese Erneuerung des Rasens nicht durchgeführt werden, da durch die bereits bekannten Veranstaltungen über das Jahr 2013 kein Zeitfenster zur Verfügung steht, um eine erfolgreiche Renovierung durchzuführen.

Die im Frühjahr 2012 erfolgte Nachsaat von Magerrasen im nördlichen Bereich führte zu keinem positiven Ergebnis, da anschließend mehrfach eine zum Teil sehr intensive Benutzung und somit Strapazierung der Fläche stattgefunden hat. Der südliche Teil wurde – soweit möglich – bei gewissen Veranstaltungen abgesperrt, was den sichtbar  besseren Zustand verdeutlicht.

 

 

Fazit:

 

Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich den Antrag zur Verbesserung der Situation auf dem Festplatz und schlägt vor, eine umfassende Rasenrenovierung im Jahr 2014 durchzuführen. Dies erfordert die Sperrung des Platzes über möglichst 6 Monate in der Vegetationszeit. Denkbar wäre die Aufteilung in zwei Abschnitten, so dass zumindest eine Hälfte des Festplatzes für Veranstaltungen zur Verfügung steht.

 

Eine Totalerneuerung wird jedoch vor dem Hindergrund der hohen Kosten und der drohenden Fördermittelrückzahlung nicht empfohlen.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Festplatz wird so hergerichtet, dass bei Betrieb keine „Schlammwüste“ entsteht.