Betreff
KIK-Antragspaket mit 5 Einzelanträgen Nr. 119/10/12 - 123/10/12 Mittelfristige Optimierung der Kläranlage Kitzingen - Rahmenbedingungen
Vorlage
2013/020
Aktenzeichen
SG 63/Ri-Ml
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Antragspaket der KIK-Fraktion vom 30.10.2012 siehe Anlage.

 

 

2.    Stellungnahme der Verwaltung:

 

Stellungnahme der Verwaltung zu

Antrag Nr. 119/10/12 Erweiterungsflächen Kläranlage

 

 

Die Erweiterung der Kläranlage in Richtung Maintal, also im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Main, wäre erforderlich, wenn das Konzept einer zukünftigen Klärschlammentsorgung in Form einer eventuellen Klärschlammtrocknung sowie des Baus einer eigenen Biogasanlage gemäß dem vorgeschlagenen Handlungskonzept des Ingenieurbüros Hamburg Wasser vom 11.03.2010 umgesetzt werden würde.

Näheres ist in der Stellungnahme der Verwaltung zu nachstehenden Antrag der KIK Nr.

123/10/12 Thermische Behandlung von Klärschlamm erläutert.

 

Da derzeit nicht annähernd abgeschätzt werden kann, welcher Flächenbedarf für diesen Fall erforderlich wäre, wird die Verwaltung zunächst eine Anfrage an das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg stellen, ob und ggf. in welchem Umfang Erweiterungsflächen für eine zukünftige Erweiterung der Kläranlage möglich sind.

 

 

Antrag Nr. 120/10/12 Zweckvereinbarung

 

- siehe Sitzungsvorlage 2013/004 -

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zum

Antrag Nr. 121/10/12  100.000 Einwohnergleichwerte

 

Der Vorschlag der Änderung der Ausbaugröße des Klärwerkes Kitzingen kommt vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV). Die Sinnhaftigkeit des Vorschlages ist zu prüfen.

Eine Abstimmung muss auch zwingend mit der Fachaufsichtsbehörde, dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, erfolgen.

In diesem Zusammenhang sind auch Überlegungen anzustellen, ob durch Hinzuziehung weiterer Einleitungspartner eine höhere und effizientere Auslastung der Kläranlage zu erreichen wäre.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zum

Antrag Nr. 122/10/12 Mittel- und langfristiges Ausbaukonzept der Kläranlage

 

Durch das am 31.03.2012 vom Büro b-a-u vorgelegte und am 08.11.2012 im Stadtrat vorgestellte Handlungskonzept ist der erste und wichtigste Schritt in Richtung Sanierung und Modernisierung der Kläranlage erfolgt.

Die Planungsleistungen für Rechen und Sandwäsche sind vergeben, die Ausführung der Bauarbeiten soll bis Ende 2013 erledigt sein.

Die gesetzlichen Anforderungen an das Abwasser an der Einleitungsstelle (Abwasserverordnung – Anhang 1 Häusliches und kommunales Abwasser) werden von der Kläranlage Kitzingen bei weitem übertroffen:

 

 

 

 

 

Einzuhaltende Parameter

Soll

Ist (2012)

CSB – Chemischer Sauerstoffbedarf

90 mg/l

16 mg/l

BSB5 – Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen

20 mg/l

3 mg/l

NH4-N Ammoniumstickstoff

10 mg/l

0,2 mg/l

Nges – Stickstoff gesamt

18 mg/l

6,2 mg/l

Pges – Phosphor gesamt

  2 mg/l

0,36 mg/l

 

 

Das heißt, die gesetzlichen Vorgaben an das Abwasser an der Einleitungsstelle in den Main (die 5 Werte aus obiger Tabelle, ansonsten keine weiteren Forderungen) wurden bis heute alle eingehalten. Zusätzliche Reinigungsstufen sind derzeit vom Gesetzgeber nicht gefordert.

 

Eine zusätzliche Reinigungsstufe wäre z.B. die Entfernung von Mikroverunreinigungen. Es wird nun über die Möglichkeit nachgedacht, wie man Resten von Industriechemikalien, Pharmaka, Körperpflegemitteln und ähnlichen organischen Stoffen zu Leibe rücken kann. In einem Fachbeitrag der Fachzeitschrift Korrespondenz Abwasser, Abfall 2012 (59) Nr. 10 ist darauf hingewiesen, …“dass diese extrem niedrigen Konzentrationen rein rechnerischer Natur sind und sich trotz der heute hoch empfindlichen Analytik in machen Fällen nicht einmal mehr bestimmen lassen.. …Es gibt somit offensichtlichen Klärungsbedarf, wenn man Fehlinvestitionen vermeiden will…. Vor dem dargestellten Hintergrund ist es wichtig, dass die Wasserwirtschaft in der Frage einer 4. Reinigungsstufe auf Kommunalen Kläranlagen redlich mit Politik und Gesellschaft umgeht und Folgendes deutlich macht: Die Wasserwirtschaftler sind derzeit außer Stande, auf der Grundlage einer belastbaren Kosten-Nutzen-Betrachtung die Einführung weiterer Maßnahmen zu fordern oder sie abzulehnen. Der Bundesrat hat am 30. März 2012 Weitblick und Beurteilungsvermögen bewiesen, hier durch präzise Anmerkungen eine Vorschrift in Frage zu stellen, deren Konsequenzen aller Wahrscheinlichkeit nach reflexartig in einen Kläranlagenausbau gemündet wären“…

 

Die Kläranlage Kitzingen wird nach wirtschaftlichen Gesichtpunkten betrieben und saniert. Dazu wurde das Handlungskonzept vom Stadtrat beauftragt und in nächster Zeit umgesetzt, so dass die Betriebssicherheit der Kläranlage Kitzingen auch weiterhin gegeben ist. Für weitergehende Schritte muss vom Stadtrat entschieden werden, ob diese zusätzlichen freiwilligen Kosten (zusätzlich zur Sanierung) für zusätzliche Reinigungsstufen, die in der Wissenschaft noch kontrovers diskutiert werden, gewünscht sind. Die Kosten hierfür sind über die Abwassergebühren von den Bürgern der Stadt Kitzingen und den angeschlossenen Partnergemeinden zu tragen.

 

Vor diesem Hintergrund soll nach Auffassung der Verwaltung von einer derartigen 4. Reinigungsstufe zunächst Abstand genommen werden.

 

Stellungnahme der Veraltung zu

Antrag Nr. 123/10/12 Thermische Behandlung von Klärschlamm:

 

Nachdem das Handlungskonzept „Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Kläranlage Kitzingen auf den Weg gebracht ist (Vorstellung und Beschluss im Stadtrat am 08.11.2012), für das in den nächsten 10 Jahren ca. 8 Mio. Euro veranschlagt sind, um die Betriebssicherheit der Kläranlage Kitzingen zu gewährleisten, könnte in einem nächsten Schritt ein Handlungskonzept „Klärschlammentsorgung“ angegangen werden.

 

Die Klärschlammentsorgung der Stadt Kitzingen erfolgt derzeit durch die Verbringung des  Klärschlammes über einen externen Entsorger in die neuen Bundesländer zur Rekultivierung und zum Landschaftsbau. Die Lösung ist derzeit die mit Abstand günstigste Lösung für die Stadt Kitzingen. Seit 2005 ist nur eine geringe Preissteigerung eingetreten. Seit 2008 ist der Entsorgungspreis nahezu stabil.

 

Die Möglichkeit der Klärschlammtrocknung ist nicht ausgeschlossen und auch jederzeit ergänzend möglich.

 

Im Zusammenhang mit der Beauftragung ist zu bedenken:

 

  1. Die Klärschlammverbrennungsanlage („Thermische Klärschlammmineralisierung in Kombination mit einem Biomassekraftwerk“) in Crailsheim – die am 01.12.2010 mit dem Stadtrat und zahlreichen Vertretern von Landkreisgemeinden wie Bürgermeistern und deren Verwaltungen besichtigt wurde – musste im Jahr 2012 Konkurs anmelden. Laut Zeitungsberichten waren sowohl technische als auch wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend.

 

  1. Die Entsorgung des bayerischen Klärschlammes erfolgte lt. Bayerischem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit im Jahr 2011 zu
    • 25,8 % über Rekultivierung/ Landschaftsbau,
    • 19,2 % über landwirtschaftliche Verwertung und
    • 54,9 % über thermische Behandlung / energetische Verwertung

 

  1. In der Stadtratssitzung vom 08.11.2012 bei der Vorstellung des Handlungskonzeptes, hat Herr Prof. Krick vom IB b-a-u auf Anfrage darauf hingewiesen, dass der Aspekt einer alternativen Klärschlammverwertung z.B. in Form einer Klärschlammtrocknung grundsätzlich sinnvoll und wirtschaftlich sein kann. Die Stadt Kitzingen und ihre Partnergemeinden sollten sich diese Option unbedingt offen halten. Aufgrund der zu erwartenden Energie- und Wärmegewinnung aufgrund der Umsetzung des Handlungskonzeptes sollte hiermit zunächst noch abgewartet werden, wie sich das Ergebnis darstellt.

 

  1. Die Klärschlammentsorgung der Stadt Kitzingen erfolgt derzeit durch die Verbringung des  Klärschlammes über einen externen Entsorger in die neuen Bundesländer zur Rekultivierung und zum Landschaftsbau. Die Lösung ist derzeit die mit Abstand günstigste Lösung für die Stadt Kitzingen. Seit 2005 ist nur eine geringe Preissteigerung eingetreten. Seit 2008 ist der Entsorgungspreis nahezu stabil.

 

 

 

 

  1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Antrag Nr. 119/10/12  Erweiterungsflächen der Kläranlage

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung für die zur Erweiterung der Kläranlage zur Verfügung stehenden Flächen mit staatlichen Behörden zu verhandeln zum Zweck der Erwirkung der Genehmigung zur Erweiterung.

 

  1. Antrag Nr. 120/10/12  Zweckvereinbarung

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, dem Stadtratsgremium alle Unterlagen über die schwebend unwirksame Zweckvereinbarung 2, über die strittigen Punkte, über nicht geleistete Zahlungen sowie den bisherigen Verlauf der Gespräche zwischen der Stadt Kitzingen und der Gemeinde Sulzfeld bis Ende Januar 2013 schriftlich zu übermitteln. Darüber hinaus ist ein erneuter Gesprächstermin mit den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates Kitzingen und den Vertretern aller beteiligten Gemeinden im Februar 2013 anzuberaumen, um eine endgültige Klärung dieser untragbaren Situation herbeizuführen.

 

  1. Antrag Nr. 121/10/12 Einwohnergleichwerte

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung von einem Rückbau der Kläranlage endgültig Abstand zu nehmen. Stattdessen sind alle Anstrengungen zu unternehmen durch eine „Kommunale Verbundlösung“ eine höhere und effektivere Auslastung der bestehenden Anlage zu erreichen. Hiezu ist seitens der Stadtverwaltung eine Liste von möglichen Beitrittspartnern zu erarbeiten.

 

 

 

 

  1. Antrag Nr. 122/10/12 Mittel- und langfristiges Ausbaukonzept der Kläranlage

Der Stadtrat beschließt, die durch bereits beschlossene Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu erzielende Eigenüberschüsse direkt und indirekt zur ökologischen Aufrüstung der Abwasserreinigungssysteme und der Klärschlammverwertung schrittweise zu nutzen.

Ein geeignetes Fachbüro ist umgehend nach Beschlussfassung im Stadtrat zu beauftragen, als ersten Schritt die Integration einer zusätzlichen Reinigungsstufe zu planen, sowie die thermische Verwertung der anfallenden Klärschlämme mit angeschlossener Phosphorextraktion aus der Klärschlammasse zu projektieren.

 

  1. Antrag Nr. 123/10/12 Thermische Behandlung von Klärschlamm

Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, bereits jetzt die Planungen zur Erweiterung der Kläranlage mit Varianten zur Erreichung einer thermischen Verwertung von Klärschlamm zu vergeben. Ein geeignetes Planungsbüro ist mit der Erstellung eines Handlungskonzeptes zu beauftragen.