Betreff
Kalkulation der getrennten Abwassergebühr für die Jahre 2013 - 2017, Einleitungsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser
Vorlage
2013/064
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Aufkommen an Benutzungsgebühren die nach betriebswirt-schaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken.

Auf die beiliegende Berechnung der Einleitungsgebührensätze, die durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (Herrn Mühlfeld) erstellt wurde, wird hingewiesen.

 

Nachkalkulation Schmutzwasser

Bei der Nachkalkulation auf der Basis der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse vom 01.04.2009 - 31.03.2013 errechnet sich eine Kostenüberdeckung in Höhe von 563.525 €.

 

 

Nachkalkulation Niederschlagswasser

Bei der Nachkalkulation auf der Basis der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse vom 01.04.2009 - 31.03.2013 errechnet sich eine Kostenüberdeckung in Höhe von 447.393 €.

 

 

Eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr  und der Niederschlagswassergebühr ist nicht erforderlich.

 

Durch die Kostenüberdeckungen bei der Nachkalkulation der Schmutz- und Niederschlags-wassergebühr kann trotz erheblicher neuer Investitionen bei der Kläranlage (Handlungskon-zept und dessen Fortschreibung Stadtratsbeschluss vom 08.11.2012) auf eine Gebührener-höhung bei der Schmutzwassergebühr sowie bei der  Niederschlagswassergebühr derzeit verzichtet werden. Die Überdeckungen aus dem vorausgegangenen Kalkulationszeitraum (01.04.2009 - 31.03.2013) wirken sich gebührenmindernd aus, sie kamen insbesondere zustande, weil der kalkulatorische Zinssatz von 5 % auf 4 % gesenkt wurde und die 2008 geplanten Investitionen nicht durchgeführt wurden (geringere Abschreibung).

 

 

 

Die Festsetzung der Gebühr erfolgt für den Zeitraum 01.04.2013 - 31.03.2017.

Sie besteht aus einer Gebühr für Schmutzwasser und für Niederschlagswasser.

 

1.    Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird bei 2,05 €/m³ belassen.

2.    Die Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser wird bei 0,24 €/m² belassen.