Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Aufkommen an Benutzungsgebühren die nach
betriebswirt-schaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken.
Auf die beiliegende Berechnung der Einleitungsgebührensätze, die durch
den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (Herrn Mühlfeld) erstellt wurde,
wird hingewiesen.
Nachkalkulation Schmutzwasser
Bei der Nachkalkulation auf der Basis der betriebswirtschaftlichen
Ergebnisse vom 01.04.2009 - 31.03.2013 errechnet sich eine Kostenüberdeckung in
Höhe von 563.525 €.
Nachkalkulation Niederschlagswasser
Bei der Nachkalkulation auf der Basis der betriebswirtschaftlichen
Ergebnisse vom 01.04.2009 - 31.03.2013 errechnet sich eine Kostenüberdeckung in
Höhe von 447.393 €.
Eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr ist nicht
erforderlich.
Durch die Kostenüberdeckungen bei der Nachkalkulation der Schmutz- und
Niederschlags-wassergebühr kann trotz erheblicher neuer Investitionen bei der
Kläranlage (Handlungskon-zept und dessen Fortschreibung Stadtratsbeschluss vom
08.11.2012) auf eine Gebührener-höhung bei der Schmutzwassergebühr sowie bei
der Niederschlagswassergebühr derzeit
verzichtet werden. Die Überdeckungen aus dem vorausgegangenen
Kalkulationszeitraum (01.04.2009 - 31.03.2013) wirken sich gebührenmindernd
aus, sie kamen insbesondere zustande, weil der kalkulatorische Zinssatz von 5 %
auf 4 % gesenkt wurde und die 2008 geplanten Investitionen nicht durchgeführt
wurden (geringere Abschreibung).
Die Festsetzung der Gebühr erfolgt für den Zeitraum 01.04.2013 -
31.03.2017.
Sie besteht aus einer Gebühr für Schmutzwasser und für
Niederschlagswasser.
1. Die Einleitungsgebühr für Schmutzwasser wird
bei 2,05 €/m³ belassen.
2. Die Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser
wird bei 0,24 €/m² belassen.