Betreff
Beschaffung von Strom für die öffentlichen Gebäude der Stadt Kitzingen, Teilnahme der Stadt Kitzingen an der Bündelausschreibung des Bay. Gemeindetages
Vorlage
2013/071
Aktenzeichen
61.3
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Für die Jahre 2013 und 2014 besteht für die Stadt Kitzingen noch eine Rahmenvereinbarung mit der N-Ergie AG bzw. der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH über die Stromlieferung.

Der Bay. Gemeindetag hat nun allen Mitgliedsgemeinden, die aufgrund der Stromverbräuche und der damit zusammenhängenden Kosten die entsprechenden Schwellenwerte gemäß VOL / VgV (Vergabeverordnung) überschreiten (d. s. 200.000,00 €), angeboten, die Ausschreibung für den Strombezug gebündelt vorzunehmen.

Durch die Bündelausschreibung erwartet die Stadtverwaltung ein wirtschaftliches Ergebnis beim Strombezug.

In den öffentlichen Gebäuden der Stadt sind in den letzten Jahren im Durchschnitt jährlich rund 1.800.000 kWh Strom verbraucht worden. Das sind rund 400.000,00 € an Verbrauchskosten pro Jahr, so dass die Stadt verpflichtet ist, eine EU-weite Ausschreibung vorzunehmen.

Da der Gemeindetag relativ kurzfristig dazu aufgefordert hat, dem Dienstleistungsvertrag bis zum 15.2.2013 beizutreten und hierfür ein Stadtratsbeschluss als notwendig erachtet wird, war die kurzfristige Vorlage im Stadtrat notwendig.

Es werden gemäß § 5 des Vertragsentwurfs (siehe Anlage) Honorarkosten in Höhe von ca. 2.400,00 € (inkl. MwSt.) erwartet.

Da die Stadt noch bis Ende des Jahres 2014 durch den bestehenden Rahmenvertrag gebunden ist, wird der Strombezug für die Stadt nur ab 1.1.2015 bis 31.12.2016 laufen.

 

 

  1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung einer Bündelausschreibung für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen. Er kann hierzu Untervollmacht gemäß Art. 38 Abs. 2 Satz 3 GO erteilen.

 

3.    Die Stadt Kitzingen überträgt die Aufgabe der Ausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie für die Lieferjahre 2015 bis 2016, die alle verfahrensleitenden Entscheidungen umfasst, auf den Bayerischen Gemeindetag als ausschreibende Stelle.

 

4.    Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich) beschafft werden.

 

5.    Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 3.000,00 € werden im Rahmen einer Haushaltsüberschreitung bei HSt. 0.6101.6357 zur Verfügung gestellt.