1. Ziele
und Zwecke der Planung
Die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für den Bereich des Richthofen Circle bietet die Chance, die
ehemalige Militärliegenschaft zu revitalisieren. Die Anpassung der bauleitplanerischen
Rahmenbedingungen bildet die Grundlage zur Entwicklung neuer Nutzungen im
Bereich des Freizeitsports, des betrieblichen Beherbergungsgewerbes, der Erholung
und des angegliederten Wohnens sowie der dafür erforderlichen Baustrukturen.
Die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 104 „Sondergebiet Freizeit und Reitsport mit angegliedertem
Wohnen und Tagungshotel“ stellt die Rechtsgrundlage zur Standortentwicklung
dar.
Um das erforderliche
Planungsrecht mittels Bebauungsplan zu schaffen, muss hier parallel der
Flächennutzungsplan für den Bereich geändert werden (vorbereitende Bauleitplanung
gem. § 1 Abs. 2 BauGB).
2. Vorbereitende
Bauleitplanung
Im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan der Stadt Kitzingen, 29. Änderung - genehmigt von der
Regierung von Unterfranken am 18.08.2010 - ist das Grundstück mit der Flurnummer
6840 und damit der Hauptbestandteil des Plangebietes, als „Gemeinbedarfsfläche“
ausgewiesen.
Die Fläche im Bereich der
Grundstücke mit den Flurnummern 7449 und 7450 ist als „Fläche für die
Landwirtschaft in Tallagen und Bachauen“ ausgewiesen, die von Bebauung
freizuhalten ist, in der eine Erstaufforstung nicht zulässig und eine abschnittsweise
Bestockung mit Auwaldgehölzen im Überschwemmungsbereich möglich ist.
Die Fläche im Bereich des
Grundstücks mit der Flurnummer 7464 ist im gültigen Flächennutzungsplan der
Stadt Kitzingen als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Die vorgesehene Ausweisung des
Plangebietes als Sondergebiet bedingt eine Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Kitzingen. Die Grundstücke mit den Flurnummern 6840, 7449, 7450 und
7464 sollen im zukünftigen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Freizeit und
Reitsport mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel“ dargestellt werden. Die
Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3
Satz 1 durchgeführt um das Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes „Richthofen
Circle“ gewährleisten zu können.
3. Verfahrensstand
(1)
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
104 „Sondergebiet Freizeit und Reitsport mit angegliedertem Wohnen und
Tagungshotel“ mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am
25.11.2010 in öffentlicher Sitzung vom Stadtrat gefasst.
(2)
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 24.01.2011 frühzeitig unterrichtet und am
Bebauungsplanverfahren beteiligt.
(3)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand
am 31.01.2011 im Rahmen einer 2-wöchigen Planauflage statt.
(4)
Die im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Anregungen wurden am 03.03.2011 in öffentlicher Stadtratssitzung
abgewogen und beschlossen.
(5)
Der Planentwurf wurde am 03.03.2011 im Rahmen der
öffentlichen Stadtratssitzung gebilligt.
(6)
Der gebilligte Planentwurf wurde nach § 3 Abs. 2
BauGB in der Zeit vom 21.03.2011 bis einschließlich 22.04.2011 öffentlich
ausgelegt. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 25.03.2011 nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs.
2 BauGB benachrichtigt.
(7)
Der Stadtrat hat am 26.07.2012 in öffentlicher
Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan sowie den Umweltbericht zum parallel
geänderten Flächennutzungsplan erneut auszulegen. Der gebilligte Planentwurf
wurde gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
10.09.2012 bis einschließlich 12.10.2012 erneut öffentlich ausgelegt. Die
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 05.09.2012 nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der erneuten
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs.
2 BauGB benachrichtigt.
4. Anlass
der erneuten Auslegung
Der Kitzinger Stadtrat hatte zunächst
in seiner Sitzung am 28.07.2011 die Wirksamkeit der 38. Änderung des
Flächennutzungsplanes beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung
beauftragt, den Flächennutzungsplan dann gemäß § 6 BauGB bei der Regierung von
Unterfranken zur Genehmigung einzureichen. Dies ist wiederum Voraussetzung,
dass der zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechts ebenfalls aufgestellte
Bebauungsplan für den Bereich des ehem. Richthofen Circles zur Rechtskraft
gebracht werden kann.
Im Rahmen der
Genehmigungsprüfung hat die zuständige Verwaltungsbehörde einen
Verfahrensfehler beim Flächennutzungsplan festgestellt und dies der Stadt
Kitzingen mit Schreiben vom 04.11.2011 mitgeteilt: Zum Flächennutzungsplan
wurde zum einen durch das vom Investor beauftragte Planungsbüro kein
Umweltbericht gemäß § 2a BauGB vorgelegt und zum anderen der Landesbund für
Vogelschutz als anerkannter Verband (Träger öffentlichen Belangs) nicht am
Verfahren beteiligt.
Die Verwaltung hat sich mit
dem Investor abgestimmt und einvernehmlich darauf verständigt, den
Flächennutzungsplan mit nun vorliegendem Umweltbericht erneut auszulegen.
Gleichzeitig wurde dabei auch noch einmal der Bebauungsplan in geänderter Fassung
ausgelegt. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes (Nr. 104 „Sondergebiet
Freizeit und Reitsport mit angegliedertem Wohnen und Tagungshotel“) ist hier
nicht Gegenstand und erfolgt gesondert.
5. Ergebnis
der erneuten Auslegung
In der öffentlichen
Bekanntmachung des Beschlusses zur erneuten Auslegung wurde in Anwendung von §
4a Abs. 3 BauGB ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich nur noch zu den
geänderten Planinhalten bzw. -bestandteilen geäußert werden darf. Für den hier
betroffenen Flächennutzungsplan war dies der Umweltbericht (s. oben Ziff. 4).
5.1 Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die im Rahmen der erneuten
öffentlichen Auslegung von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange vorgebrachten Anregungen zum Planentwurf ergeben sich aus der beigefügten
tabellarischen Zusammenstellung.
Auf die umfangreiche
Stellungnahme der Fa. Franken Guss wird hier insoweit hingewiesen, dass diese
keinen unmittelbaren und abwägungsrelevanten Bezug zu den nochmals ausgelegten
Unterlagen des Flächennutzungsplanes hat. Auf die Stellungnahme wird im Rahmen
der Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 104 umfassend eingegangen.
5.2 Beteiligung
der Öffentlichkeit
Es wurden im Rahmen der erneuten
öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht.
6. Empfehlung
der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt dem
Stadtrat die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen gemäß den Vorschlägen in
beiliegender Abwägungstabelle (Anlage 1) und die Feststellung der 38. Änderung
des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht.
- Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht nach § 2a BauGB wurde zwischen dem 10.09.2012 und dem 12.10.2012 durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (nach § 1 Abs. 7 BauGB) entsprechend der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung beschlossen.
3. Die Wirksamkeit der 38. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Kitzingen für den Bereich des Richthofen Circles in der Fassung vom 10.04.2014 wird beschlossen.
4. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die 38. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht nach § 2a BauGB bei der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung einzureichen und die Genehmigung anschließend öffentlich bekannt zu machen.