Betreff
Antrag Nr. 129-2-13 der KIK-Fraktion vom 24.02.2013 Optimierung der Ampelschaltung
Vorlage
2013/101
Aktenzeichen
SG 63/Vo-Ml
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.         Begründung des Antragstellers

 

Die KIK hat in der Vergangenheit mehrmals beantragt, die ampelgesteuerte Verkehrsführung zu verbessern. Seitens der Stadtverwaltung wurde dies zwar zugesagt, aber gleichzeitig immer wieder auf den noch zu installierenden Verkehrsrechner verwiesen. Dieser ist nun in Betrieb und wurde über Wochen hinweg beständig justiert, dennoch sind die angekündigten Verbesserungen nicht im angekündigten Umfang eingetreten. Der Unmut in der Bevölkerung ist entsprechend groß und der Wunsch nach Verbesserungen nicht zu überhören.

Das von KIK geforderte Konzept nach dem Grundsatz – Ampel folgt Verkehr und nicht Verkehr folgt Ampel – wurde offensichtlich seitens des Straßenbauamtes weder geprüft, noch umgesetzt.

 

Aus diesem Grund beantragt KIK, den Ampelbetrieb und dessen Schaltungsfrequenz generell zu überprüfen, um z.B. an nachfolgenden Einmündungs- und Kreuzungsbereichen eine Neudefinition bzw. eine Abschaltung vornehmen zu können:

 

-                     Schaltzeiten Kreuzung S.-Wilke-Straße / B 8

-                     B 8 Siedlung bis Eisenbahnviadukt

-                     Ampelstilllegung Nordtangente / Eselsberg / Alte Poststraße

-                     Ampelstilllegung Nordtangente / Bayernplatz

-                     Ampelschaltung an Sonn- und Feiertagen am Tangentenring mit Ausnahme         der B 8

 

Wir bitten darüber hinaus, dass ein Vertreter des Straßenbauamtes Würzburg das System der gegenwärtigen Ampelschaltung erläutert und dabei Stellung bezieht, inwieweit eine weitere Optimierung noch vorgenommen werden wird.

 

Gerade im Hinblick auf zukünftige Kostenpflichtigkeit von Nachjustierungen für die Stadt Kitzingen erscheint es wichtig, vor der endgültigen Abnahme der Maßnahme bzw. vor deren – Ingebrauchnahme – die Einwendungen gegen die gegenwärtige Ampelschaltung geltend zu machen.

 

2.         Stellungnahme der Verwaltung:

 

            Die Verwaltung weist auf folgende Sachverhalte hin:

 

1.    Die im Antrag aufgeführten Ampelanlagen befinden sich in der Baulast des Staatlichen Bauamtes Würzburg oder werden in Sonderbaulast von der stadt Kitzingen für das Staatliche Bauamt Würzburg derzeit betrieben. 

 

2.    Grundsätzlich kann die Stadt Kitzingen bei Lichtsignalanlagen die sich in der Baulast anderer Behörden sich befinden, lediglich Anregungen zur Verbesserung von Schaltungen oder zur Abschaltung von Lichtsignalanlagen geben. Der Baulastträger entscheidet selbständig über die Umsetzung solcher Anregungen. Das gilt auch dann, wenn die Stadt die Sonderbaulast übernimmt. Die Stadt Kitzingen hat dann das Einvernehmen mit dem künftigen Baulastträger vor beginn der Maßnahme herzustellen. 

 

            3.    Die Errichtung von Lichtsignalanlagen erfolgt auf Grundlage eines Planungsverfahrens oder bei bestehenden Knoten im Zuge von Häufungen der Verkehrsunfällen die durch die sog. Unfallkommission festgestellt und aufgezeigt werden.


4.    Kosten für den Unterhalt bzw. für Nachjustierungen von Lichtsignalanlagen werden im komplexen System von Verkehrsverlagerungen und der Schaffung neuer Verkehre auch zukünftig entstehen. Wenn z. B. eine Neuansiedelung von Verkehrsintensiven Gewerbe erfolgt. Die Kostentragung erfolgt grundsätzlich vom Baulastträger, in besonderen Fällen ist es möglich den „Verursacher“ zur Kostentragung heranzuziehen.

 

5.      Unter der Voraussetzung, dass das Staatliche Bauamt den Veränderungen / Optimierungen zustimmt, kann eine Umsetzung auf Kosten der Stadt für die Lichtsignalanlagen erfolgen.

Dazu werden für die Anlagen die sich derzeit in der Sonderbaulast der Stadt befinden nachfolgende Kosten geschätzt:  

 

a)                  Umprogrammierung der Koordination unter den Ampelanlagen der Nordtangente von Kreuzung Alter Poststraße bis Heinrich-Fehrer-Straße da die Anlagen Alte Poststraße und Bayernplatz entfallen.

                        - Planungskosten                    3.600,00 €

                        - Programmierungskosten      2.400,00 €

                                                                       6.000,00 €

 

b)                 Sonn- und Feiertagsschaltung für die Ampelanlagen Nordtangente / Heinrich-Fehrer-Straße, Nordtangente / Fischergasse, Westtangente / Kaltensondheimer Straße und Westtangente / Innere- Sulzfelder-Straße

 

                        - Planungskosten                    4.800,00 €

                        - Programmierungskosten      5.200,00 €

                                                                    10.000,00 € (entspricht 2.500,00 € je Anlage)

 

            derzeitige Gesamtkosten = 16.000,00 €

 

Die möglichen weiteren zusätzlichen Kosten, die bei Änderungen an den Lichtsignalanlagen Siegfried-Wilke-Str. / B8 und B8 Siedlung / Eisenbahnviadukt ergeben, können erst dann benannt werden, wenn entsprechende Abstimmungen mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg erfolgt sind.

 

Im Haushaltsplan 2013 sind für die o. g. Maßnahmen (Vorhaben in Sonderbaulast) aktuell keine Mittel vorgesehen.Einsparungen bzw. Deckungsvorschläge sind aus Sicht der Verwaltung nicht erkennbar bzw. vorhanden.

            Um die aus dem Antrag bereits darstellbaren Kosten in Höhe von 16.000,00 € zu finanzieren, sind Mittel in den Haushaltsplan 2013 zusätzlich einzustellen.

Es sei darauf hingewiesen, dass für den Bau der Lichtsignalanlagen der Nordtangente öffentliche Fördergelder gewährt wurden. Im Zuge der Zweckbindungsfrist besteht die Möglichkeit des Zuwendungsgebers, Fördermittel zurückzufordern wenn die jetzt beantragten Optimierungen / Änderungen den damaligen Zweck der Anlage nicht mehr erfüllen kann.

 

  1. Sofern es zu einer Abschaltung von Lichtsignalanlagen an Sonn- und Feiertagen kommt, sind auch die signalisierten Fußgängerfurten an den jeweiligen Anlagen nicht funktionsfähig.

Technisch besteht jedoch die Möglichkeit die Fußgängerfurten während der Sonn- und Feiertagsabschaltung auf Anforderung zu signalisieren. Dies hätte Wartezeiten für den Kfz-Verkehr und dem Fußgängerverkehr zur Folge und kann auf zusätzlichen Beschluss des Gremiums umgesetzt werden.

 

 

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.         Die Stadt Kitzingen fordert das Staatliche Bauamt Würzburg als Baulastträger der Lichtsignalanlagen B 8 und St 2271 auf, den Ampelbetrieb und dessen Schaltungsfrequenz generell zu überprüfen um z. B. an den Anlagen B 8 / Kreuzung Siegfried-Wilke-Straße und B 8 Siedlung bis Eisenbahnviadukt eine Abschaltung vornehmen zu können.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Lichtsignalanlagen Nordtangente / Eselsberg / Alte Poststraße und Nordtangente / Bayernplatz stillzulegen. Die Ampelanlagen des Tangentenringes Nordtangente / Heinrich-Fehrer-Straße, Nordtangente / Fischergasse, Westtangente / Kaltensondheimer Straße und Westtangente / Innere-Sulzfelder-Straße sind an Sonn- und Feiertagen abzuschalten.

 

4.         Zur Finanzierung des Antrages werden Haushaltsmittel in Höhe von 16.000,00 € in den Haushalt 2013 zusätzlich aufgenommen.