Betreff
Antrag der CSU-Fraktion vom 25.02.2013 Beschlusslage zu den beschlossenen Anträgen der CSU-Fraktion zum Thema Verkehr Antrag zur Optimierung der Ampelschaltung auf der B 8 und den Tangenten
Vorlage
2013/102
Aktenzeichen
SG 63/Vo-Ml
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

1.       Begründung der CSU

 

Die CSU-Fraktion erneuert die ergebnislose Anfrage vom 13.03.2012 und bittet um schriftliche Information zu den ungelösten Kitzinger Verkehrsproblemen.

 

„Am 14. April 2011 wurde ein von uns gestellter Antrag zum Thema Radwege einstimmig beschlossen. Der Beschluss lautete. Das Konzept „Radwegeplan der CSU“ wird als Diskussionsgrundlage für die Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes im Teilbereich Radverkehr mit aufgenommen. Wie sieht hier das erreichte Ergebnis aus?

 

Am 24. November 2011 stimmte die Ratsmehrheit mit 26:2 für den Antrag der CSU-Fraktion, die Ampelschaltung auf der B8 und den Tangenten zu optimieren. Die Reduzierung von Signalanlagen auf den Durchgangsstraßen (B8, Staatsstraßen und Tangenten auch Bayernplatz!), die Errichtung von Bedarfsschaltungen für flüssiges rechtsabbiegen und gezielte Nachtabschaltung wurde anhand eines Stadtplanes konkret vorgeschlagen. Folgender Beschluss wurde gefasst: Die konkrete Umsetzung soll im Rahmen des bereits in Bearbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplanes umgesetzt werden. Welche Ergebnisse konnten hier bisher erzielt werden? Weiter wurde beschlossen, dass die fachplaner eine schriftliche Begründung vorlegen, falls Optimierungsvorschläge abgelehnt werden. Bitte legen sie diese kurzfristig vor. Die Situation hat sich ins besonders an der Ecke B8 / Siegfried-Wilke-Straße massiv verschlechtert. Das bisher mögliche flüssige Rechtsabbiegen wurde im Zuge des Ampelausbaues an der B 8 sogar demontiert.“

 

2.       Stellungnahme der Verwaltung:

 

A)           Konzept „Radwegeplan der CSU“

 

Der am 14.04.2011 gefasste Beschluss des Konzeptes „Radwegeplan der CSU“ wurde dem Planer des Verkehrsentwicklungsplanes auftragsgemäß durch die Verwaltung zur Prüfung und Einarbeitung im Bereich Radwegenetz des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) übergeben.

Die Vorstellung der Zwischenergebnisse im Stadtrat ist am 14.03.2013 eingeplant.

Die nötigen Unterlagen werden dem Gremium fristgerecht übermittelt und der Planer       wird in der Sitzung anwesend sein.

Die wesendlichen Aussagen des Konzeptes der CSU sind im VEP enthalten. Jedoch gehen einzelne Vorschläge aus dem Konzept weit über die Betrachtungsebene des VEP hinaus. Das heißt, dass die Einzelvorhaben auf der Grundlage des VEP erfolgen und die Umsetzung schrittweise entschieden und realisiert wird.    

 

B)         Optimierung der Ampelschaltung Stadtgebiet Kitzingen

 

Gemäß dem Beschluss vom 24.11.2011 wurden die Vorschläge der CSU gemäß der Zuständigkeit für die B8 und der Staatstraße St 2271 an das Staatliche Bauamt zur Prüfung  und Kenntnisnahme übergeben. Prüfergebnisse des Staatlichen Bauamtes zu den Anregungen des Antrages liegen der Stadtverwaltung nicht vor.

Für die im Antrag aufgeführten Ampelanlagen, die sich in der Baulast der Stadt Kitzingen befinden, wird auf der Grundlage des VEP eine Weiterbearbeitung erfolgen

 

Das heißt:

 

·         Abgleich der Schaltprogramme mit dem zugrunde gelegten Verkehrszahlen mit dem Verkehrsmodell „Ist-Zustand“ des Verkehrsentwicklungsplanes.

 

·         Abgleich der Schaltprogramme mit den Vorschlägen des Antrages unter Berücksichtigung der Knotenpunktsarchitektur.

 

 

·         Abgleich der Vorschläge des Antrages mit Gesetzen und Vorschriften.

·         Einholung von Stellungnahmen von übergeordneten Behörden auf Grundlage der vorgenannten Punkte.

 

·         Zusammenstellung der Daten unter Berücksichtigung aller Unstände.

 

·         Vorstellung und Beschlussfassung im Gremium.     

 

Über die Ergebnisse wird informiert.

 

C)         Bahnlärm

 

Die Verwaltung verweist auf die im Jahr 2012 stattgefundene öffentliche Expertenrunde und die geplante Sondersitzung im Stadtrat zu diesem Thema.  

 

 

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.         Der Stadtrat nimmt die Information unter Punkt A (Radwegeplan) der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

 

3.         Der Stadtrat nimmt die Information unter Punkt B (Ampeloptimierung) der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

 

4.         Der Stadtrat nimmt die Information unter Punkt C (Bahnlärm) der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.