1. Grundlagen
Auf der Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages vom
Es ist nicht ausgeschlossen, für eine Teilfläche die Erstzugriffsoption
wahrzunehmen. Dazu ist die Teilfläche konkret zu bestimmen und ein
Nachnutzungskonzept zu erstellen. Die BImA behält sich jedoch ausdrücklich vor,
diese Teilfläche anzuerkennen. Dabei wird die BimA berücksichtigen, dass die
Vermarktungsmöglichkeiten der verbleibenden „Restfläche“ gegeben bleiben.
Die Entscheidung der Stadt Kitzingen über die Inanspruchnahme des
Erstzugriffs hat bis zum
Ein möglicher Erwerb durch die Stadt Kitzingen erfolgt auf der Grundlage
eines Nachnutzungskonzeptes zum vollen Gutachterwert und auf der Basis der
künftig bauplanungsrechtlich zulässigen zivilen Nutzung der Liegenschaft.
Bei der Bewertung ist von einem Bau- und Bodenwertgutachten und nicht
von einem Ertragswertverfahren auszugehen. Die Beauftragung des Gutachtens
erfolgt durch die BImA. Entwicklungsbedingte Wertsteigerungen innerhalb von 20 Jahren
werden teilweise von der BimA abgeschöpft („Besserungsschein“).
Weitergehende Erläuterungen können der Anlage (Information der Obersten
Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern) entnommen werden.
2. Nachnutzungskonzept
Ein erforderliches Nachnutzungskonzept, mit den entsprechenden Aussagen
zur städtebaulichen Entwicklung und unter Berücksichtigung der vorhandenen
Anlagen (Wohngebäude, Gemeinbedarf, Erschließungsanlagen) kann auch nach dem
Folgende Entwicklungsziele sollten bei der Erarbeitung des
Nachnutzungskonzeptes zugrunde gelegt
werden:
- die
Liegenschaft der Marshall Heights ist ein potenzieller Wohnstandort,
- eine
Binnenwanderung (Wohnen) soll ausgeschlossen werden,
- die Potentiale (Flächen, Anlagen und Gebäude)
der Marshall Heights sind in einem gesamtstädtisches Wohnkonzept zu
berücksichtigen,
- die vorhandenen integrierten Wohnlagen der Stadt sind zu stärken und
auszubauen,
- der gesamte Wohnungsstandort Kitzingen ist zu stärken und zu fördern,
- es ist ein bedarfsgerechter Wohnraum (soziale Wohnungsversorgung) nach
heutigem Standart (Qualität) zu
schaffen bzw. deren Realisierung durch Dritte zu
unterstützen.
3. Weiteres Vorgehen
Mit einer Entscheidung des Stadtrates zur Wahrnehmung der
Erstzugriffsoption für die gesamte Liegenschaft, hat die Stadt neben der
Zweckerklärung zwingend ein Nachnutzungskonzept als Grundlage zu erstellen.
Diese ist mit der BimA abzustimmen und bildet die Grundlage für die
Wertermittlung.
Die Wertermittlung erfolgt durch einen unabhängigen Sachverständigen auf
der Grundlage der Immobilienwertverordnung und auf der Basis der künftig
bauplanungsrechtlich zulässigen zivilen Nutzung der Liegenschaft.
Dabei müssen alle Parameter (z. B. Aufbereitungskosten für Altlasten,
Kampfmittelbeseitigung, Erschließungskosten, Kosten für Ausgleichsmaßnahmen und
Verfahrenskosten etc.) herangezogen werden.
Erst nach Abschluss dieses Verfahrens steht der Verkehrswert fest und
ein Vertrag zum Erwerb der Liegenschaft kann geschlossen werden (notarieller
Kaufvertrag). Zu diesem Zeitpunkt muss die Finanzierung gesichert sein. Dabei
sind auch die Investitionskosten für die Sanierung/ Modernisierung der
verbleibenden Wohn- und Gemeinbedarfsgebäude, für die Ertüchtigung und
Ergänzung der Erschließungsanlagen und Freianlagen zu planen. Die Höhe dieser
Kosten ist aktuell nicht einzuschätzen.
Sollte sich der Stadtrat dafür entscheiden, dass die Erstzugriffsoption nicht
in Anspruch genommen wird, bedarf es keiner Zweckerklärung der Stadt Kitzingen.
Es sollte dennoch ein Nachnutzungskonzept erstellt werden. Dieses sollte
vorzugsweise mit der BImA abgestimmt werden und bildet die Grundlage für die
Entwicklung der Liegenschaft. Dabei sind die Ergebnisse des Wohnkonzeptes
(siehe Beschluss vom
Der Stadt Kitzingen steht es in diesem Zusammenhang frei, sich an einem
Bieterwettbewerb der BimA zu beteiligen. Dieser Bieterwettbewerb wird seitens
der BimA angestrebt.
Die Planungshoheit hat die Stadt Kitzingen. Die Stadt Kitzingen
entscheidet über die Anwendung der entsprechenden planungsrechtlichen
Instrumentarien (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan). Die Stadt Kitzingen
vertritt die Rechtsauffassung, dass für eine nachfolgende zivile Wohnnutzung in
den Marshall Heights kein Bestandsschutz besteht. Dieses sollte der BIma
schriftlich mitgeteilt werden, um klarzustellen, dass eine Entwicklung nur
unter Mitwirkung der Stadt Kitzingen möglich ist.
1. Vom
Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. a) Die Stadt Kitzingen nimmt die Erstzugriffsoption für die gesamte Liegenschaft der Marshall Heights in Anspruch.
b) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 21.5.2013 eine entsprechende Zweckerklärung an die BImA zu geben.
c) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der BImA den Standpunkt zu vertreten, dass die Stadt Kitzingen davon ausgeht, dass für die Marshall Heights kein Bestandsschutz gilt.
alternativ
2. a) Die Stadt Kitzingen nimmt die Erstzugriffsoption für die gesamte Liegenschaft der Marshall Heights nicht in Anspruch.
b) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der BImA das Ergebnis der Stadtratsentscheidung mitzuteilen.
c) Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der BImA den Standpunkt zu vertreten, dass die Stadt Kitzingen davon ausgeht, dass für die Marshall Heights kein Bestandsschutz gilt.