1. Vorbemerkung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am
Die Grundlagen bzw. Inhalte werden in einer Sitzung des
Stadtentwicklungsbeirates/Konversionsbeirates beraten und festgelegt. Die
Vorhandenen Daten werden von der Verwaltung bzw. der BauGmbH Kitzingen
zusammengetragen.
2. Vorgehen
In der Besprechung des Stadtentwicklungsbeirates//Konversionsbeirates am
Anschließend wird der Entwurf der Aufgabenstellung dem Stadtrat zu
Entscheidung vorgelegt.
Die Möglichkeiten der Förderung werden entsprechend geprüft.
Gemeinsam mit den Referenten wird die Verwaltung das weitere Vorgehen
abstimmen und zur Sitzung des Stadtentwicklungsbeirates/Konversionsbeirates
einladen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 24.01.2013 zum Wohnraumkonzept Kitzingen 2030 wird der Stadtentwicklungs- und Konversionsbeirat beauftragt, eine Aufgabenstellung auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag für diese Aufgabenstellung zu erarbeiten.