Betreff
Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen, Jahresabschluss 2012
Vorlage
2013/111
Art
Sitzungsvorlage (Kenntnisnahme)

 

Siehe Stiftungssatzung vom 22.01.1988 in der Fassung vom 17.05.1989.

 

Gemäß § 4 der Stiftungssatzung ist das Grundstockvermögen von 603.960,98 € dauernd und ungeschmälert zu erhalten; der Bestand zum 31.12.2011 betrug 966.443,16 €.

 

Nach beiliegender Abrechnung des Jahres 2012 wurde ein Überschuss von 23.196,63 € erzielt. Hiervon wurde ein Betrag in Höhe von 22.196,63 € dem Stiftungsvermögen zugeführt und 1.000,00 € zur satzungsgemäßen Verwendung an die Caritas-Einrichtungen gGmbH Würzburg für das Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth in Kitzingen ausgezahlt. Zusammen mit dem Aufwendungszuschuss in Höhe der jährlichen Darlehenszinsen (siehe Stadtrats-beschluss vom 28.06.1984) von 7.204,61 € ergibt sich somit ein Gesamtzuschuss von 8.204,61 € im Jahr 2012 (10.364,22 € in 2011).

 

Am 31.12.2012 beträgt das Kapitalvermögen durch die Aufstockung 988.639,79 €.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und des Jahresabschlusses und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2014 den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.

 

 

 

Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2012 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen wird Kenntnis genommen:

 

Verwaltungshaushalt

Einnahmen und Ausgaben                                                                         32.201,24 €

Vermögenshaushalt

Einnahmen und Ausgaben                                                                         39.762,49 €

                                                                                                                    71.963,73 €

 

Zuführung zum Vermögenshaushalt                                                          23.196,63 €

Auszahlung an die Caritas zur zweckentsprechenden

Verwendung, zusätzlich zu dem bereits gewährten

Aufwendungszuschuss in Höhe von 7.204,61 €                                          1.000,00 €

Aufstockung des Stiftungsvermögens                                                       22.196,63 €