Siehe Stiftungssatzung vom 22.01.1988 in der
Fassung vom 17.05.1989.
Gemäß § 4 der Stiftungssatzung ist das
Grundstockvermögen von 603.960,98 € dauernd und ungeschmälert zu erhalten; der
Bestand zum 31.12.2011 betrug 966.443,16 €.
Nach beiliegender Abrechnung des Jahres 2012
wurde ein Überschuss von 23.196,63 € erzielt. Hiervon wurde ein Betrag in Höhe
von 22.196,63 € dem Stiftungsvermögen zugeführt und 1.000,00 € zur
satzungsgemäßen Verwendung an die Caritas-Einrichtungen gGmbH Würzburg für das
Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth in Kitzingen ausgezahlt. Zusammen mit dem
Aufwendungszuschuss in Höhe der jährlichen Darlehenszinsen (siehe Stadtrats-beschluss
vom 28.06.1984) von 7.204,61 € ergibt sich somit ein Gesamtzuschuss von
8.204,61 € im Jahr 2012 (10.364,22 € in 2011).
Am 31.12.2012 beträgt das Kapitalvermögen
durch die Aufstockung 988.639,79 €.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und des Jahresabschlusses und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat bis spätestens 30.06.2014 den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über die Entlastung.
Von den Abschlussergebnissen des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts 2012 der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen wird Kenntnis genommen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen und Ausgaben 32.201,24
€
Vermögenshaushalt
Einnahmen und Ausgaben 39.762,49
€
71.963,73 €
Zuführung zum Vermögenshaushalt 23.196,63
€
Auszahlung an die Caritas zur
zweckentsprechenden
Verwendung, zusätzlich zu dem bereits
gewährten
Aufwendungszuschuss in Höhe von 7.204,61 € 1.000,00 €
Aufstockung des Stiftungsvermögens 22.196,63 €