Betreff
Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Repperndorf
Vorlage
2013/124
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

In der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Repperndorf am 01.03.2013 wurde Herr Ralph Pinkl zum Kommandanten gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde Herr Durchholz gewählt.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die  Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

 

Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen vorliegen und der Gewählte weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen Gründen ungeeignet erscheint.

 

Für den Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter ist der erforderliche Abschluss der festgelegten Lehrgänge vorgeschrieben.

 

Soweit seitens Herrn Pinkl bzw. seitens Herrn Durchholz die erforderlichen Lehrgänge noch nicht besucht wurden, werden die vorgeschriebenen Lehrgänge in Kürze absolviert.

 

In Einvernehmen mit dem amtierenden Kreisbrandrat, Herrn Roland Eckert, Landratsamt Kitzingen, wird deshalb vorgeschlagen, dem neu gewählten Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter die erforderliche Bestätigung durch die Stadt Kitzingen zu erteilen.

 

Für die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist der Stadtrat zuständig, da es sich hierbei nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung nach Art. 37 Abs.1 Nr. 1 Gemeindeordnung handelt.

 

 

Dem in der Feuerwehrdienstversammlung am 01.03.2013 gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Repperndorf, Herrn Ralph Pinkl und dessen in der gleichen Sitzung gewählten Stellvertreters, Herrn Michael Durchholz, wird hiermit die gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes notwendige Bestätigung erteilt.