Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West", Kommunales Förderprogramm der Stadt Kitzingen, Zuschussantrag von Frau Johanna Fessler auf Förderung von Gerüstbau- und Dachdeckerarbeiten einschl. Dachentwässerung am Anwesen Bismarckstr.17
Vorlage
2013/131
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Frau Johanna Fessler, Bismarckstraße 17, 97318 Kitzingen beantragte am 07.05.2012 für Gerüstbau- und Dachdeckerarbeiten einschl. Dachentwässerung am Anwesen Bismarck- straße 17 einen Zuschuss aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Kitzingen.

 

Dem vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde am 01.06.2012 zugestimmt. Der Verwendungs- nachweis wurde am 11.12.2012 dem Stadtbauamt vorgelegt und fachtechnisch geprüft.

 

Ziel des Kommunalen Förderprogramms ist die Erhaltung, Instandsetzung und Verbesserung des Ortsbildes der Altstadt Kitzingen sowie der in der Denkmalliste des Freistaates Bayern erfassten Objekte im gesamten Stadtgebiet. Die getätigten Sanierungsmaßnahmen am als Denkmal verzeichneten Anwesen Bismarckstraße 17 leisten einen wertvollen städtebau-lichen Beitrag und dienen einer Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität.

 

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.04.2011 beträgt die Förderung 25 % der zuwendungs- fähigen Kosten, höchstens jedoch 10.000 €.

 

Durch das Stadtbauamt geprüfte Bausumme:                            124.505,91 €

davon zuwendungsfähig:                                                              107.477,99 €

Zuschusshöhe (25 %):                                                                    10.000,00 €

 

Der Zuschuss wird gemäß § 4 Abs. 1 des Kommunalen Förderprogramms erst dann ausge- zahlt, wenn Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Das bedeutet, dass der Zuschuss überwiesen werden kann, wenn die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 rechtsaufsichtlich genehmigt und amtlich bekannt gemacht ist (Art. 65 und   69 GO).

 

 

Für Gerüstbau- und Dachdeckerarbeiten einschl. Dachentwässerung am Anwesen Bismarckstr. 17, Bauherrin: Johanna Fessler, wird ein Zuschuss in Höhe von 10.000 € aus dem Kommunalen Förderprogramm der Stadt Kitzingen gewährt.

 

Der Zuschuss wird gemäß § 4 Abs. 1 des Kommunalen Förderprogramms ausgezahlt, wenn der Haushalt 2013 rechtskräftig ist.