1. Das Staatliche Bauamt Würzburg erneuert ab dem 01.06. bis 10.07.2013 zwei Teilabschnitte der Bundesstraße 8 im Gemeindegebiet von Kitzingen.
Der erste Teilabschnitt erstreckt sich vom Ortsschild Kitzingen bis zur Autobahnanschlussstelle der A 7 stadtauswärts in Richtung Würzburg.
Der zweite Teilabschnitt erstreckt sich in der Siedlung stadtauswärts von der Kreuzung B 8 / Königsberger Straße / Texasweg bis zum Kreisverkehr am Gewerbegebiet Goldberg in Richtung Nürnberg.
Im Zuge dieser beiden Sanierungsabschnitte sieht die Stadtverwaltung ebenfalls Handlungsbedarf sich mit Unterhaltungsmaßnahmen zu beteiligen.
Im Februar 2013 fand mit Vertretern des Staatlichen Bauamtes des Landkreises Kitzingen und der Stadtverwaltung ein Abstimmungsgespräch statt.
Im Abstimmungsgespräch konnte Übereinkunft erzielt werden, dass der Landkreis Kitzingen im Rahmen seiner Zuständigkeit (Kreisstraße KT 23, Königsberger Straße) sowie die Stadt Kitzingen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen mit durchführen, die nötig sind und Synergieeffekte mit sich bringen.
2. Inhalt der
Vereinbarungen
Die vorliegenden Vereinbarungen entsprechen in der vorliegenden Form den Vereinbarungen die im Jahre 2012 für die Maßnahmen an der ST 2271 / Abfahrtsohr Südbrücke und Kreuzungsumbau B 8 / Wörthstraße / Am Stadtgraben mit Deckenerneuerung B 8 zugestimmt und abgeschlossen wurden.
Die vorliegenden, mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg abgestimmten Vereinbarungsentwürfe, beinhalten die Definitionen der Maßnahmen, Regelung zur Durchführung der Maßnahmen, Regelung der Kostentragung, Zahlungs- und Finanzierungspflichten sowie sonstige Regelungen.
Zusammenfassend wird in beiden Vereinbarungen geregelt,
a) Das Staatliche Bauamt Würzburg übernimmt die Federführung für die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren unter Mitwirkung der Stadt Kitzingen.
b) Die Stadt Kitzingen liefert die nötigen Unterlagen für die Maßnahme in ihrer Bau- und Unterhaltslast.
c) Die Bauleitung, Abnahme, Abrechnung und Kostentragung übernimmt jeder Beteiligte für seine Maßnahmen.
d) Bauverwaltungskosten werden zwischen den Beteiligten nicht erhoben, die Kosten der Baustelleineinrichtung werden anteilig nach dem Ergebnis der Ausschreibung auf die jeweiligen Beteiligten verteilt.
e) Bei gegenseitigen Verrechnungen zwischen den Beteiligten wird eine Zahlungspflicht von vier Wochen vereinbart.
f) Nach Beendigung der Maßnahmen sind die Beteiligten jeweils für die Teile, die bereits von der Maßnahme in Ihrer Bau- und Unterhaltungslast liegen wieder zuständig.
g) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen sind nur unter Bezugnahme auf Vorschriften und schriftlich durchzuführen.
3. Bauablauf der Maßnahme
Für beide Maßnahmen ist eine Gesamtbauzeit von fünfeinhalb Wochen veranschlagt.
Beide Maßnahmen sind zeitgleich vom Bauablauf unter Einbahnstraßenregelung auf der B 8 im jeweiligen Bauabschnitt geplant.
Die Einbahnregelung des Abschnittes vom Ortsschild Kitzingen bis zur Autobahnanschlussstelle A 7 wird in Fahrtrichtung Würzburg verlaufen. Der entgegenkommende Verkehr wird ab dem Mainfrankenpark über die Bundesstraße 22 und die Staatsstraße St 2271 nach Kitzingen umgeleitet.
Die Einbahnregelung des Abschnittes in der Siedlung wird in Fahrtrichtung Nürnberg verlaufen. Der entgegenkommende Verkehr wird über die Panzerstraße / St 2271 und Nordtangente umgeleitet. Während der Bauzeit werden im Abschnitt Ortsschild Kitzingen bis zur Autobahnanschlussstelle Kitzingen die Einmündung Alemannenstraße voll gesperrt und die östliche und westliche Zufahrt der Alten Reichsstraße Repperndorf zeitweise wechselseitig gesperrt sein.
Im Abschnitt Siedlung werden die Einmündungen der Egerländer Straße und des Texasweges sowie der Königsberger Straße und der Böhmerwaldstraße wechselseitig gesperrt sein.
Jeweils eine der beiden Einmündungen auf die B 8 für den nördlichen und südlichen Bereich der Siedlung werden während der Bauzeit für den KFZ-Verkehr zur Verfügung stehen.
4. Maßnahmen der Stadt Kitzingen im Zuge der Gesamtmaßnahme
a) Abschnitt
Ortsschild Kitzingen bis Autobahnanschlussstelle A 7 Kitzingen
Die Zufahrt der Alemannenstraße ist auf einer Länge von rd. 75 m im Vollausbau zu erneuern.
Die in den letzten Jahren durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen in diesem Bereich waren nicht erfolgreich.
Bereits nach kurzer Zeit entstanden weitere Schäden an den Sanierungsstellen.
Nach
Abstimmung mit dem städt.
Weiter schlägt die Verwaltung vor, die Einfahrtsradien der Einmündung Alemannenstraße zu verkleinern und die markierte Mittelinsel entfallen zu lassen.
b)
Abschnitt
Siedlung
Die Verwaltung sieht im Abschnitt Siedlung folgenden Sanierungsbedarf:
- Sanierung des Fahrbahnbelags der städtischen Straßen Texasweg, Egerländer Str. und Böhmerwaldstraße auf Längen zwischen 20,00 und 25,00 m ab Hinterkante der Verkehrsinseln, um die vorhandenen Spurrinnen zu beseitigen.
- Vollflächige Sanierung der Bordsteine entlang der B 8 zwischen Königsberger Straße und Kreisverkehr in Fahrtrichtung Nürnberg.
- Punktuelle Sanierungen der Bordsteine an den Einmündungen Texasweg, Egerländer Str. und Böhmerwaldstraße.
- Austausch der Bordsteine an den 4 Bushaltestellen entlang der B 8 und Einbau von speziellen Busborden.
- Punktuelle Sanierung von Schadstellen im Belag der Rad- und Gehwege im Baufeld.
5. Kosten
Die Stadtverwaltung hat für die unter Nr. 4 vorgeschlagenen Maßnahmen Kostenberechnungen erstellt.
Die Gesamtkosten für beide Abschnitte belaufen sich auf rd. 463.000,00 € und gliedern sich wie folgt auf:
a)
Abschnitt
Ortschild Kitzingen bis Autobahnanschlussstelle A 7 Kitzingen
- Baukosten 119.721,77 €
- Deponiekosten 13.500,00 €
- Straßenmarkierung 1.200,00 €
- Bauverwaltungskosten 4.660,50 €
Teilsumme A 139.082,27 €
b)
Abschnitt
Siedlung
- Baukosten 310.509,86 €
- Straßenmarkierung 2.500,00 €
- Bauverwaltungskosten 10.874,50 €
Teilsumme B 323.884,36 €
Gesamtkosten
Teilsumme A+B = 462.966,63 €
rd. 463.000,00 €
6. Finanzierung und Zuwendungen
Die benötigten
Finanzmittel in Höhe von rd. 463.000,00 € sind im Entwurf des
Verwaltungshaushaltes unter HHSt. 0.6300.5135 (Ansatz 2013 465.000,00 €)
eingeplant.
Im Vorgriff bis zur Rechtskraft des Haushaltsplanes 2013 der Stadt Kitzingen und der zeitlichen Abwicklung mit der Maßnahme des Staatlichen Bauamtes Würzburg ist eine Zahlungsverpflichtung der Stadt Kitzingen mit Zustimmung zu diesen Vereinbarungen verbunden.
Fördermittel können für diese Maßnahmen nicht beantragt werden, da Erhaltungsmaßnahmen von Fahrbahndecken in den Richtlinien der möglichen Förderwege GVFG und FAG als nicht förderfähige Kosten ausgewiesen sind bzw. der Anteil der förderfähigen Kosten bei den Teilbereichen des Vollausbaues unter der Bagatellgrenze liegen.
7. Resümee
Die Durchführung der
erläuterten Maßnahmen im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerungen der B 8 des
Staatlichen Bauamtes Würzburg beinhalten Synergieeffekte für die Stadt
Kitzingen.
Die Verwaltung ist der Überzeugung, dass mit der Beteiligung an diesen Maßnahmen bessere Preise für den städtischen Anteil erzielt werden.
Um das gemeinsame
Vergabeverfahren zu beschleunigen, bittet die Verwaltung, den Oberbürgermeister
zu ermächtigen, den Anteil des Bauauftrages der Stadt Kitzingen bis zur Höhe
der in der Kostenberechnung ermittelten Summe von 430.231,63 € zu vergeben.
8. Weiteres Vorgehen
- Ausschreibung der Maßnahme Mitte April – Mitte Mai 2013
- Auftragsvergabe Mitte Mai 2013
- Baudurchführung ab 01.06.2013 bis 10.07.2013
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat stimmt den beiliegenden Vereinbarungen zu. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarungen zu unterzeichnen.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt zur Beschleunigung der Maßnahme, die Aufträge außerhalb seiner Zuständigkeit für die Anteile der Stadt Kitzingen bis zu einer Gesamtsumme von 430.231,63 € brutto zu vergeben.