Betreff
Antrag der ödp-Stadtratsfraktion vom 18.3.2013, Innenentwicklung, Erhalt von städtischen Anlagevermögen
Vorlage
2013/161
Aktenzeichen
SG 23
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Begründung der ödp:

 

Stadt und städtische BauGmbH sind im gesamten Stadtgebiet im Besitz von ca. 800 Wohnungen z. Zt. knapp 25 % nicht vermietet, da z. T. auch nicht vermietbar. Die Kitzinger BauGmbH als 100 %ige Tochter der Stadt verfügt über ca. 600 Wohnungen. Sollte der derzeitige Sanierungsstau im bisherigen Tempo weiter gehen, bräuchten wir 40 bis 75 Jahre um diesen aufzuholen.

Unstrittig ist es, dass in Kitzingen sowohl bezahlbare Wohnungen fehlen als auch Mietwohnungen mit einem „guten“ Standard. Dies gilt es zu ändern, um der Prognose des Landesamtes für Statistik über eine Abnahme der Bevölkerung in Kitzingen bis 2029 um ca. 5 % entgegen zu wirken.

Es gäbe in der Innenentwicklung also genug zu tun.

Darüber hinaus sollte die Stadt den Anspruch haben, auch Personen, die in eine finanzielle/soziale Notlage geraten sind, menschwürdigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

 

Es wird vorgeschlagen u. a. folgende Wohnblocks zu besichtigen (Galgenwasen, Breslauer Str., Karlsbader Str., Egerländer Str., Lindenstraße, Westtangente).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei Zustimmung zum Antrag der ödp durch den Stadtrat schlägt die Verwaltung vor, die angesprochenen Wohnblocks am Dienstag, den 14.05.2013 ab 17.00 Uhr zu besichtigen. Ebenfalls nach Zustimmung zu diesem Antrag wird die Verwaltung zusammen mit der BauGmbH entsprechende Wohnungen benennen und einen Ablaufplan der Besichtigung erstellen, der Ihnen dann gesondert zugehen wird.

 

 

Beschlussentwurf der ödp:

 

1.    Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.    Der Stadtrat führt spätestens bis zum 18.5.2013 eine Besichtigung von Wohneinheiten der Stadt und der städtischen BauGmbH durch.

Vorrangig sind dabei Wohnungen zu besichtigen, die schon seit längerer Zeit nicht vermietet sind oder die zur Sanierung anstehen. Auch positive Beispiele einer erfolgreichen und sozialverträglichen Sanierung sind zu zeigen.

In diesem Zusammenhang soll auch das Notwohngebiet in Augenschein genommen werden.