Betreff
Bestätigung des Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen
Vorlage
2013/166
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

In der ordentlichen Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen am 23.03.2013 wurde Herr Markus Ungerer zum Kommandanten gewählt. Zu seinem Stellvertreter wurde Herr Matthias Gernert gewählt.

 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedürfen die Gewählten der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

 

Die Bestätigung darf nur erteilt werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen vorliegen und der Gewählte weder aus gesundheitlichen noch aus sonstigen Gründen ungeeignet erscheint.

 

Für den Feuerwehrkommandanten und seinen Stellvertreter ist der erforderliche Abschluss der festgelegten Lehrgänge vorgeschrieben.

 

Herr Ungerer hat alle erforderlichen Lehrgänge absolviert. Soweit Herr Gernert die erforderlichen Lehrgänge noch nicht besucht hat, werden die vorgeschriebenen Lehrgänge in Kürze absolviert.

 

Im Einvernehmen mit dem amtierenden Kreisbrandrat, Herrn Roland Eckert, Landratsamt Kitzingen (Schreiben vom 17.04.2013), wird deshalb vorgeschlagen, dem neu gewählten Feuerwehrkommandanten und seinem Stellvertreter die erforderliche Bestätigung durch die Stadt Kitzingen zu erteilen.

 

Für die Bestätigung des Feuerwehrkommandanten und seines Stellvertreters ist der Stadtrat zuständig, da es sich hierbei nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung nach Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindeordnung handelt.

 

 

Dem in der Feuerwehrdienstversammlung am 23.03.2013 gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kitzingen, Herrn Markus Ungerer und dessen in der gleichen Sitzung gewählten Stellvertreter, Herrn Matthias Gernert, wird hiermit die gemäß Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes notwendige Bestätigung erteilt.