Betreff
Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecke 5910 im Bereich der Stadt Kitzingen, Einvernehmen der Stadt Kitzingen
Vorlage
2013/178
Aktenzeichen
61.3
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.    Ausgangslage :

 

Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die am 18.6.2002 in Kraft trat, sind „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.” Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

·      Ermitteln der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten.

·      Sicherstellen der Information für die Öffentlichkeit

·      Erstellung von Aktionsplänen

 

Ziel der Lärmminderungsplanung ist es, eine Verbesserung der Lärmsituation zu erreichen. Allerdings ist ein Lärmaktionsplan (LAP) nur ein verwaltungsinternes Handlungskonzept und ein Geodatenprojekt, das die bestehenden Lärmschwerpunkte insbesondere grafisch erfasst und somit den beteiligten Behörden helfen soll, „möglichst wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung…“ zu finden. Konkrete Verbesserungs-Maßnahmen von Betreibern oder Baulastträgern können aufgrund eines Lärmaktionsplans nicht eingefordert werden.

 

Für die Lärmaktionsplanung Schiene sind die Bezirksregierungen zuständig. Im vorliegenden Fall wurde auf Basis der Lärmkartierungen, die durch das Bundeseisenbahnamt (EBA) erstellt wurden, der Entwurf eines LAP durch die Regierung von Unterfranken – Abteilung technischer Umweltschutz – erstellt. Er lag vom 2.4.2012 bis einschließlich 14.5.2012 öffentlich aus, um den Bürgern der Stadt die Möglichkeit zu geben, Einwendungen oder Anregungen zu geben.

 

2.         Aussagen im Entwurf des Lärmaktionsplanes und Folgerungen daraus:

 

Der Entwurf des LAP (Anlage 1) stellt zunächst fest, dass die Lärmkartierung des EBA insofern veraltet ist, als sie einige bereits realisierte Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände an Nordtangente, im Mühlberggebiet und in Sickershausen) nicht berücksichtigt. Dennoch weist der LAP-Entwurf einige „schalltechnisch kritische“ Bereiche aus, die auch nach dem Bau der Lärmschutzanlagen bestehen bleiben:

 

·      im Bereich Richard-Wagner-Straße / Eselsberg

·      Hindenburgring

·      Quartier Feldstraße / Alte Poststraße

·      einige Wohneinheiten in Kaltensondheimer Straße, Pflaumengasse, Panoramaweg und Äußere Sulzfelder Straße.

 

Insgesamt werden jedoch die bereits durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen als effektiv bezeichnet.

 

Wegen der Einwendungen der Bürger, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht wurden, wird auf den anliegenden Entwurf des LAP – Nr. 5.2. – verwiesen. Der Entwurfsverfasser kommt zum Ergebnis, dass sich aus den Einwendungen „keine inhaltlich wesentlichen Änderungen des Planentwurfs“ ergeben.

 

Als weitere wirkungsvolle Maßnahmen zur Lärmminderung sieht der Entwurf im Wesentlichen folgende Strategien vor:

 

·      bauliche Verbesserungen (Passiver Schallschutz) an einzelnen, besonders belasteten Gebäuden

·      innovative Schallschutzmaßnahmen an Schienen (Absorber, Unterschottermatten, Kleinstlärmschutzwände)

·      innovative Schallschutzmaßnahmen an Güterzügen (Kunststoffbremsen, Radabsorber, lärmarme Drehgestelle)

·      lärmabhängiges Trassenpreissystem, wie bereits zwischen Bundesverkehrsministerium und DB AG vereinbart und voraussichtlich ab Dezember 2012 in Kraft.

 

3.    bisheriges Vorgehen der Verwaltung / Vorschlag für das weitere Vorgehen:

 

Die Stadtverwaltung hat zum Lärmaktionsplan Stellung genommen und insbesondere erklärt, solange der Planentwurf auf veraltetem Datenmaterial basiert, könne kein Einvernehmen erklärt werden.

Zuletzt wurde mit Schreiben vom 22.2.2013 das Eisenbahnbundesamt (EBA) als zuständige Stelle aufgefordert, für eine umgehende neue Lärmkartierung zu sorgen. (siehe Anlage 2). Die Antwort des EBA vom 20.3.2013 (Anlage 3) lässt nicht vermuten, dass dem Ansinnen der Stadt in absehbarer Zeit nachgekommen wird.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Regierung von Unterfranken stellt sich die Situation wie folgt dar:

Sollte die Stadt Ihr Einvernehmen zum LAP verweigern, ist damit kein rechtswirksamer LAP zustande gekommen.

Ein LAP ist jedoch realiter nur ein „Lärmfeststellungsplan“ und ein Geodatenprojekt der EU, so dass konkrete Maßnahmen im Sinne der Bürger von Kitzingen ohnedies nicht aus dem Plan abgeleitet werden können.

In den nächsten Jahren wird die EU einen LAP der Stufe 2 in Angriff nehmen, in dessen Rahmen auch die Zahlen des LAP der Stufe 1 aktualisiert werden können.

Daher schlägt die Verwaltung vor, dem vorliegenden Entwurf nicht zuzustimmen. Im Verfahren für die zweite Stufe sollte die Gelegenheit genutzt werden, die legitimen Lärmschutzforderungen der Stadt einzuarbeiten.

 

 

  1. Vom Sachvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Stadt erteilt kein Einvernehmen zum Lärmaktionsplan gemäß Entwurf vom Juli 2012.