Betreff
Soziale Stadt, Stadtteilzentrum Kitzingen Siedlung, Gemeinsamer Antrag des Beirates für Senioren und Menschen mit Behinderung - Planung und Einbau eines Aufzuges
Vorlage
2013/266
Aktenzeichen
SG 62/Rü-Hae
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)
Untergeordnete Vorlage(n)

 

I.)        Aktueller Sachstand:

 

Vom Architekturbüro Stürzenhofecker wurden, mit Zuarbeit der Fachplaner für die technische Ausrüstung des Gebäudes, die Leistungsphasen 1 – 4 bearbeitet. In der Genehmigungsplanung ist, wie in der BayBO § 48 und der DiN 18040-1 dargestellt, die Barrierefreiheit in den Bereichen Parkplatz, Untergeschoss und Erdgeschoss berücksichtigt, das heißt die genannten Bereiche sind jeweils mit Zugangsrampen versehen und im Untergeschoss und Erdgeschoss jeweils ein behindertengerechtes WC geplant. Sobald die noch fehlenden Ergänzungen zum Brandschutznachweis durch das Architekturbüro erstellt sind, steht einer Baugenehmigung durch das Sachgebiet 61 nichts mehr im Wege.

Das Grundstück inklusive Gebäude wurde inzwischen erworben (notarieller Kaufvertrag vom 18.07.2013).

 

Die bei der Regierung von Unterfranken im Zuschussverfahren eingereichten Pläne sind gleichen Inhalts und der Bewilligungsbescheid wurde am 07.01.2013 erteilt.

 

Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind noch bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

  • Baugenehmigung
  • Notarieller Kaufvertrag
  • Stellungnahme des Behindertenbeauftragten

 

Die Regierung von Unterfranken führt im Bewilligungsbescheid unter anderem aus:

„Soweit der Behindertenbeauftragte in seiner Stellungnahme Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit äußert, sind diese – soweit bisher nicht erfolgt – bei der Ausführung zu berücksichtigen.“

 

 

II.)        - Stellungnahme des Behindertenbeauftragten vom 29.07.2013

- Gemeinsamer Antrag des Beirates für Senioren und Menschen mit Behinderung

  vom 29.10.2013

 

In der beiliegenden Stellungnahme des Vorsitzenden vom Senioren- und Behindertenbeirates, Herrn Stadtrat Popp, ist dargestellt, dass auf den Einbau eines entsprechend dimensionierten Aufzuges nicht verzichtet werden darf.

 

Des Weiteren beantragt der Beirat für Senioren und Menschen mit Behinderung, mit Schreiben vom 29.10.2013, die Planung und den Einbau eines behindertengerechten Aufzuges.

 

 

III.)        Stellungnahme der Verwaltung:

 

In den entsprechenden Vorgaben zur Barrierefreiheit, in der BayBO § 48 und der DIN 18040-1, ist immer nur von Barrierefreiheit, nicht jedoch von Aufzügen die Rede.

 

Vom Sachgebiet 20 (der Kämmerei) konnte bei der Regierung von Unterfranken in Erfahrung gebracht werden, dass die von der Stadt Kitzingen vorgelegte Planung mit behindertengerechten Rampen die geltenden Vorschriften, im Hinblick auf die Barrierefreiheit, erfüllt. Der Einbau eines Aufzuges kann zwar erfolgen, ist aber für eine Bewilligung von Fördermitteln nicht erforderlich.

Bei Ausstattung des Stadtteilzentrums mit einem Aufzug sind die vorliegende Planung und der Zuschussantrag zu überarbeiten, zu ändern und neu einzureichen.

 

 

Der Einbau eines behindertengerechten Aufzuges wird zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 50.000,00 € verursachen. Dass beim Bau eines Aufzuges die geplante Rampe ins Untergeschoss entfällt, wurde bei der genannten Kostenschätzung berücksichtigt. Die jährlichen Wartungskosten für den Aufzug belaufen sich voraussichtlich schätzungsweise auf ca. 1.600,00 € pro Jahr.

Es wird darauf hingewiesen, dass beim Einbau eines Aufzuges vom Erdgeschoss in das Untergeschoss, aufgrund des aktuellen Planungsstandes, auch eine Rampe vom Parkplatz in das Erdgeschoss auszuführen ist.

 

IV.)        Weiteres Vorgehen:

 

Die Stellungnahme des Senioren- und Behindertenbeauftragten, Herrn Popp sowie der gemeinsame Antrag des Beirates für Senioren und Menschen mit Behinderung werden zur Kenntnis genommen. Der Einbau eines Aufzuges erfolgt jedoch nicht. Die Planungen werden entsprechend fortgesetzt.

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Im Stadtteilzentrum Kitzingen Siedlung wird entsprechend des gemeinsamen Antrages des Beirates für Senioren und Menschen mit Behinderung, vom 29.10.2013, ein behindertengerechter Aufzug geplant und eingebaut.

 

3.    Die für die Maßnahme bereitgestellten Mittel in Höhe von insgesamt 2.440.000,00 € werden um 50.000,00 € auf 2.490.000,00 € erhöht.