Betreff
Antrag der CSU vom 07.08.2013, Hundeverbot bzw. absoluter Leinenzwang im Gartenschaugelände
Vorlage
2013/291
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Zunächst wird auf den Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.08.2013 verwiesen, der anliegend beigefügt ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Stadt Kitzingen kann auf der Grundlage des Art. 24 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung (GO) die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen regeln. Dazu gehört auch die Möglichkeit, in den öffentlichen Grünanlagen oder für Teile der öffentlichen Grünanlagen bestimmte Regelungen zu erlassen. Insofern besteht die Möglichkeit, für das Gartenschaugelände und / oder weitere Grünanlagen im Bereich der Stadt Kitzingen ein komplettes Hundeverbot bzw. einen absoluten Anleinzwang (insoweit existiert bereits eine Verordnung für Hunde ab einer Körpergröße von über 50 Zentimetern) zu erlassen. Es wird jedoch zu bedenken gegeben, dass ein solches Hundeverbot bzw. ein Leinenzwang auch durchgesetzt werden sollte, sofern er in der Satzung enthalten ist. Dazu müsste auch genau abgegrenzt werden, in welchen Bereichen das Hundeverbot gilt.

 

Seitens des Gartenschauvereins wird ein solches Hundeverbot begrüßt (siehe Stellungnahme vom 16.09.2013), das SG 31 ist im Hinblick auf die schwierige Vollzugssituation eher skeptisch.

 

Besondere Vorfälle, die hier ein zwingendes Regelungsbedürfnis annehmen lassen, sind nicht bekannt.

 

In Tirschenreuth wurde die Situation wie folgt geregelt:

 

Während der Gartenschau waren Hunde auf dem gesamten Gelände verboten. Für die Zeit nach der Gartenschau gibt es noch keine Regelung. Es ist angedacht, in bestimmten Bereichen des Gartenschaugeländes ein Hundeverbot und oder Leinenzwang auszusprechen.

 

 

1.   Es wird beantragt, ein Hundeverbot für das gesamte Gartenschaugelände

 

oder alternativ

 

2.   einen absoluten Leinenzwang zu erlassen.