Betreff
BGV-Nr. 2013-193, Neubau eines Einfamilienhauses, Albertshöfer Straße 17
Vorlage
2013/303
Aktenzeichen
BGV-2013-193
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.        Ausgangslage

a)  Dem Bauamt liegt ein Bauantrag (Eingang: 06.08.2013) zum „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf Flurstück Nr. 4889, Albertshöfer Straße 17, Kitzingen-Etwashausen, vor.

b)  Die Beratung einer Bauvoranfrage des Antragstellers in der gleichen Angelegenheit erfolgte bereits in Sitzungen des VBA am 24.01.2011 (Vorlage Nr. 016/2011), erneut am 22.02.2011 (Nr. 016a/211) sowie nochmals am 12.04.2011. Eine Beschlussfassung erfolgte jedoch nicht. Der Antragsteller hatte anschließend schriftlich um „Ruhen des Antrages“ gebeten.

 

2.        Empfehlung der Verwaltung

Unter Hinweis auf die beiden oben genannten Sitzungsvorlagen Nr. 016/2011 bzw. 016a/2011 hat sich an der planungsrechtlichen Einstufung des Vorhabens nichts geändert.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Eine Genehmigung nach § 35 BauGB kann nicht in Aussicht gestellt werden, weil Wohnbauvorhaben dort nicht privilegiert sind und einer Genehmigung als sonstige Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen.

Im Übrigen wird auch  auf die beigefügten Stellungnahmen des Landratsamtes und der Regierung von Unterfranken verwiesen (s. Anlagen).

Somit ist das Vorhaben abzulehnen.

 

 

 

 

1.                  Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.                  Der Verwaltungs- und Bauausschuss lehnt das Bauvorhaben ab.