1.
Ausgangslage
a) Dem Bauamt liegt ein Bauantrag
(Eingang: 06.08.2013) zum „Neubau eines Einfamilienhauses“ auf Flurstück Nr.
4889, Albertshöfer Straße 17, Kitzingen-Etwashausen, vor.
b) Die Beratung einer
Bauvoranfrage des Antragstellers in der gleichen Angelegenheit erfolgte bereits
in Sitzungen des VBA am 24.01.2011 (Vorlage Nr. 016/2011), erneut am 22.02.2011
(Nr. 016a/211) sowie nochmals am 12.04.2011. Eine Beschlussfassung erfolgte
jedoch nicht. Der Antragsteller hatte anschließend schriftlich um „Ruhen des
Antrages“ gebeten.
2.
Empfehlung der
Verwaltung
Unter Hinweis auf
die beiden oben genannten Sitzungsvorlagen Nr. 016/2011 bzw. 016a/2011 hat sich
an der planungsrechtlichen Einstufung des Vorhabens nichts geändert.
Das Vorhaben liegt
im Außenbereich. Eine Genehmigung nach § 35 BauGB kann nicht in Aussicht
gestellt werden, weil Wohnbauvorhaben dort nicht privilegiert sind und einer
Genehmigung als sonstige Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen.
Im Übrigen wird
auch auf die beigefügten Stellungnahmen
des Landratsamtes und der Regierung von Unterfranken verwiesen (s. Anlagen).
Somit ist das
Vorhaben abzulehnen.
1. Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
2. Der Verwaltungs- und Bauausschuss lehnt das Bauvorhaben ab.