Ergänzung des Sachvortrages in Vorlagen Nr.: 2013/266
1. Allgemeines:
Um die Barrierefreiheit des geplanten Stadtteilzentrums zu erreichen, wurden nachfolgend aufgeführte Bauteile geplant:
a) Rampe vom Parkplatz ins Untergeschoss
b) Rampe vom Parkplatz auf den Vorplatz vor dem Haupteingang
c) Rampe vom Vorplatz vor dem Haupteingang ins Erdgeschoss
d)
Realisierung von je einem behindertengerechten
WC im Erdgeschoss und im Untergeschoss
Entsprechend
Kostenberechnung des Büros Stürzenhofecker für alle o. g. Vorhaben
ca. 80.000 €.
Diese Pläne wurden dem Stadtrat sowohl am 26.04.2012, als auch zuletzt am 23.09.2013 in der Arbeitsgruppe vorgestellt und erörtert.
2. Antrag auf Einbau eines Aufzuges
Mit Schreiben vom 23.07.2013 wurden Herrn Stadtrat Popp die Pläne des Stadtteilzentrums Kitzingen-Siedlung übergeben. In diesen Plänen waren die in Nr. 1) aufgeführten Rampen und behindertengerechte WCs eingeplant.
Mit E-mail vom 30.07.2013 teilt Herr Stadtrat Popp in einer Stellungnahme mit, dass auf den Einbau eines entsprechend dimensionierten Aufzuges nicht verzichtet werden darf.
In einer E-mail vom 19.09.2013 reicht Herr Stadtrat Popp einen gemeinsamen Antrag des Seniorenbeirats bei der Stadt Kitzingen ein mit der Bitte, diesen an den Herrn Oberbürgermeister und die Mitglieder des Stadtrates weiterzuleiten.
3. Aktueller Sachstand
Die bei der Baugenehmigungsabteilung eingereichte Baueingabeplanung konnte bisher noch nicht abschließend behandelt werden, weil eine vom Architekturbüro Stürzenhofecker zu erarbeitende Ergänzung des Brandschutznachweises noch nicht abschließend erstellt wurde. Die Bearbeitung wurde zunächst bis zur Klärung der Aufzugsentscheidung zurückgestellt.
Aufgrund des Antrages, einen Aufzug zu realisieren, ist allerdings vor Fertigstellung der Brandschutzunterlagen eine Entscheidung bzgl. des Aufzuges erforderlich. Denn beim Einbau eines Aufzuges wird sich in Teilbereichen die derzeit vorliegende Planung verändern.
Es steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, ob der Aufzug im bestehenden Gebäude oder als Außenaufzug an das Gebäude angebaut werden kann. Demzufolge ist auch noch offen, welche Bereiche wie intensiv von einer Umplanung und somit auch von einem Umbau betroffen sind.
Bei den vom Bauamt genannten Mehrkosten in Höhe von ca. 50.000 € wurde darauf hingewiesen, dass der Wegfall der Rampe ins Untergeschoss bereits berücksichtigt ist.
4. Kostenmehrung Aufzug
Zum jetzigen Zeitpunkt ist lediglich eine grobe überschlägige Kostenschätzung möglich. Die Aufzugskosten wurden wie folgt angenommen:
·
Einbau eines Aufzuges: (geschätzt nach Erfahrungswerten
von einschlägigen Fachfirmen, je nach Ausführung Veränderung möglich) |
ca. |
60.000,00 € |
·
bauliche Veränderungen wie z. B.
Aufzugsschacht mit den erforderlichen Nebenarbeiten: |
ca. |
20.000,00 € |
·
geschätzte
Gesamtkosten Aufzug: |
ca. |
80.000,00 € |
·
abzüglich der vom Architekturbüro berechneten
Kosten für eine behindertengerechte Rampe ins Untergeschoss (siehe Punkt 1 a) Die
Punkte b, c und d des Punktes 1 sind dennoch zu realisieren (ca. 50.000,00
€). |
ca. |
30.000,00 € |
Mehrkosten
für den Einbau eines Aufzuges zum jetzigen Zeitpunkt |
ca. |
50.000,00 € |
Anmerkung: Die o.g. Kostendarstellung stellt eine grobe Kostenschätzung dar. Um die
Kosten konkret zu ermitteln, ist eine Entwurfsplanung mit Kostenberech-
nung erforderlich.
5. Folgekosten
Für die Folgekosten der
jährlichen Wartungen und TÜV-Prüfungen wurden von uns derzeit pro Jahr
genannt: ·
jährliche
Folgekosten (geschätzt nach Erfahrungswerten –
u. a. Synagoge) |
ca. |
1.600,00 € |
1. Die Ergänzung des Sachvortrags wird zur Kenntnis genommen.