Betreff
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II - Soziale Stadt, Bedarfsmitteilung 2014
Vorlage
2013/330
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Die angemeldeten förderfähigen Kosten sind die geschätzten Gesamtkosten der Maßnah-men. Der Zuschuss der Regierung von Unterfranken beträgt 60 % aus den tatsächlichen zuwendungsfähigen Kosten, die sich aus den Einzelanträgen ergeben.

 

1.      Meine Siedlung - Unser Kitzingen

Seit 2009 ist der Stadtteil Kitzingen – Siedlung in das Bund-Länder-Städtebauförderungs-programm Soziale Stadt aufgenommen. Die Aufnahme basiert auf dem 2008 erstellten Integrierten Handlungskonzept Kitzingen Siedlung "Meine Siedlung - Unser Kitzingen", das verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteils beinhaltet.

Ziel ist es, die städtebaulichen und funktionellen Mängel des Stadtteils Siedlung zu beseitigen, die soziale Infrastruktur zu stärken und die Verkehrsinfrastruktur zu optimieren. Dabei soll die Integration des Stadtteils Siedlung in die Gesamtstadt gestärkt werden, mit dem Effekt, auch das Mittelzentrum Kitzingen in seinen mittelzentralen Versorgungs-aufgaben zu fördern.

Durch die Instandsetzung und Modernisierung der Wohnungen und Geschäftsräume sowie Stärkung der sozialen Einrichtungen soll der Zurückhaltung bei Investitionen und deren Folgen, wie Vermietungsschwierigkeiten und Leerständen entgegengewirkt werden.

Die Aufwertungsmaßnahmen zielen zudem auf die Verbesserung der Lebensqualität im Stadtteil Siedlung und damit auch auf die Steigerung von Attraktivität und Stadtteilimage ab. Somit soll auch der Stadtteil Siedlung als Wohn- und Freizeitstandort besser wahrgenommen und entwickelt werden.

Mit der Partizipation verschiedener Akteure (wie die Einbeziehung von Vereinen, Verbänden und sozialen Trägern sowie insbesondere der Schulen und der gesamten Bevölkerung) verfolgen die Maßnahmen das "Bottom-up-Prinzip“, um so über einen breiten Konsens eine nachhaltige Stärkung und zukunftsgerichtete Entwicklung des Stadtteils Siedlung zu gewährleisten.

 

 

2.      Geplante Maßnahmen für 2014 – Anmeldung zur Bedarfsmitteilung 2014

Im Jahr 2014 soll das Integrierte Handlungskonzept fortgeschrieben werden. Die bisher durchgeführten Projekte und neue Gegebenheiten im Quartier machen diese Fortschreibung notwendig.

 

Für die Aktionsgrünfläche Egerländer Straße müsste der Rückbau von Teilen des Notwohn- gebietes erfolgen, um einen Sport- und Bolzplatz für die Jugendlichen der Siedlung zu schaffen.

 

Die Gesamthöhe der Zuwendungen für den Bau des Stadtteilzentrums beträgt - vorbehaltlich der weiteren Mittelzuteilung - voraussichtlich 1.108.000 €. Es wurden bereits Mittel in Höhe von 565.200 € bewilligt, die nach Baufortschritt abgerufen werden können.

 

Der Spielplatz zwischen Böhmerwaldstraße, Königsbergerstraße und Ernst-Reuther-Straße soll aufgewertet und in 2014 unter entsprechender Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.

 

Die Weiterführung des Quartiersmanagements wird baldmöglichst bei der Regierung bean-tragt.

 

Durch das Projekt Stadtteilpartner sollen Einzelpersonen und Familien in ihren Alltagsange- legenheiten unterstützt und die Handlungskompetenz ausgebaut werden. Dies soll durch folgende Teilziele gewährleistet werden:

 

  • Entwicklung von Netzwerken zwischen den Familien
  • Vermittlung von Hilfen zur Verbesserung der Erziehungskompetenz sowie Förderung

der Kommunikation und des Austauschs mit anderen Familien

  • Informationszugang zu unterschiedlichen Themen des täglichen Lebens
  • Hilfestellung für Familien mit dem Ziel zur Teilhabe am sozialen Leben im Stadtteil
  • Unterstützung bei Behördenangelegenheiten

 

 

 

1.    Das Antragsvolumen der förderfähigen Kosten für das Städtebauförderungsprogramm

Soziale Stadt wird für die Haushaltsjahre 2014 - 2017 wie folgt festgesetzt:

 

2014:                                         1.297.000 €

2015:                                         2.099.200 €

2016:                                         1.365.200 €

2017:                                              25.000 €

Gesamt 2014 - 2017:               5.754.000 €   (davon bisher bewilligt: 967.600 €)

 

2.    Die aus der Anlage ersichtlichen Einzelmaßnahmen werden zur Förderung angemeldet.