Betreff
BGV-Nr. WA-2013-269, Errichtung einer Plakatwerbetafel, Mainbernheimer Str. 97d
Vorlage
2013/354
Aktenzeichen
61.1-Po
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.      Ausgangslage

Dem Bauamt liegt ein Antrag vom 11.10.2013 (Eingang: 14.10.2013) auf Errichtung einer Werbeanlage in der Mainbernheimer Straße 97d, Flst. Nr. 5704, vor.         
Geplant ist die Errichtung einer beleuchteten Großflächenwerbeanlage auf Monofuß. Die Größe der Tafel beträgt ca. 3,6 x 2,6 m (= 9,36 qm).

Näheres siehe Anlage 1 und 2.

 

2.      Planungsrechtliche Einstufung

Auf dem Grundstück befindet sich eine seit mehreren Jahren nicht mehr in Betrieb befindliche Tankstelle mit Kfz-Reperatur-Möglichkeit. Die Nutzung liegt weiterhin brach, der rückwärtige Grundstücksteil wird gelegentlich als privater Kfz-Abstellplatz genutzt.

Für den Bereich des geplanten Standorts gilt der Bebauungsplan Nr. 28 „Mainbernheimer Straße“, in Kraft getreten am 29.10.1991 (s. Anlage 3).

Dieser setzt für den Bereich ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO (1990) fest. Neben Art und Maß der baulichen Nutzung sind auch gestalterische Vorgaben in den textlichen Festsetzungen getroffen.

So sind gem. Buchstabe D) Außenanlagen, Nr. 4, „Werbeanlagen nur zulässig, soweit die mit einer auf dem Grundstück ausgeübten Nutzung unmittelbar in Zusammenhang stehen.“ (s. Anlage 4).

Bei der beantragten Werbeanlage handelt es sich um Fremdwerbung für Produkte, die nicht in Zusammenhang mit einer Tankstellennutzung (oder sonstigen gewerblichen Nutzung) steht. Dies ist aber gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zulässig.

 

3.      Resümee

Die Verwaltung lehnt die Errichtung der geplanten Großflächenwerbeanlage ab. Sie widerspricht insbesondere den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans, da die Werbung nicht mit einer auf dem Grundstück ausgeübten Nutzung unmittelbar in Zusammenhang steht.

Ein Befreiungsantrag hierzu wurde auch nicht gestellt.

Eine Genehmigung der Werbeanlage kann daher nicht in Aussicht gestellt werden.

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Verwaltungs- und Bauausschuss lehnt die Errichtung einer beleuchteten Großflächenwerbeanlage auf Flurstück Nr. 5704, Mainbernheimer Straße 97d, ab.