Betreff
Schaffung von Krippenplätzen im Kindergarten Sickershausen
Vorlage
2013/358
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.      Betreuungssituation für Kinder unter drei Jahren in Kitzingen; Bedarfsplanung

Gemäß der bestehenden Bedarfsplanung fehlen der Stadt Kitzingen bei seinerzeit 82 realisierten, „echten“ Krippenplätzen 26 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Inzwischen entsteht im Kindergarten St. Vinzenz eine weitere Gruppe mit 12 Plätzen, so dass entsprechend der vom Stadtrat in der Sitzung am 26.07.2012 genehmigen Planung derzeit rechnerisch noch 14 Krippenplätze fehlen.

Die aktuell 94 anerkannten, teilweise noch im Bau befindlichen Krippenplätze sind derzeit (Stand: 15.10.2013) nicht allesamt besetzt (rund 10 Plätze sind momentan noch frei). Allerdings darf in diesem Zusammenhang nicht unberücksichtigt bleiben, dass gegenwärtig etwa 15 Kinder im Alter zwischen 2 und 2,5 Jahren bereits in „gewöhnlichen“ Kindergartengruppen untergebracht sind. Dies ist insbesondere unter Einhaltung bestimmter baulicher Rahmenbedingungen sowie der Wahrung einer für die Entwicklung der Kleinsten nicht hinderlichen Altersdurchmischung grundsätzlich möglich. Gleichwohl wurde seitens der Fachaufsicht hier in der Vergangenheit aber auch schon darauf hingewiesen, dass bezüglich der Betreuung zweijähriger Kinder in Kindergartengruppen z. T. das tolerierbare Limit erreicht sei.

So kommt denn auch die Bedarfsplanung 2012 vorausschauend zu dem Ergebnis, dass das Angebot an Krippenplätzen weiter auszubauen sei. Mit den 12 zusätzlichen Plätzen im Kindergarten St. Vinzenz wird ein erster Schritt vollzogen, durch die 10 Plätze in Sickershausen könnte der für das Stadtgebiet ermittelte Bedarf nahezu gedeckt werden.

 

2.      Rahmenbedingungen

Die Krippenplätze im Kindergarten sollen im Erdgeschoss des Gebäudes (s. Anlage 3) entstehen. Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Sickershausen als Träger hat diesbezüglich bereits die Integration der Plätze für Kinder unter drei Jahren beschlossen.

Wie vom Sachgebiet 61 – Bauordnung erarbeitet (s. Anlage 2), würde die Erweiterung des Kindergartens um eine Krippengruppe eine baurechtliche Genehmigungspflicht bedingen, da öffentlich-rechtliche Belange, insbesondere der Brandschutz, für diesen Bereich anders zu beurteilen seien.

Vom Amt 2 wurde die Zuwendungssituation mit der Regierung von Unterfranken geklärt und in Erfahrung gebracht, dass der Förderantrag für die vorgesehene Maßnahme bis spätestens Ende Dezember 2013 bei der Regierung von Unterfranken einzureichen ist.

 

3.      Funktionskonzept (vgl. Anlagen 3, 4, 5, 6)

Im Kindergarten Sickershausen ist im Erdgeschoss sowie im Obergeschoss je eine Kindergartengruppe untergebracht.

Um den Bedarf an Krippenplätzen decken zu können, soll die Kindergartengruppe im Erdgeschoss in eine Krippengruppe mit 10 Plätzen umgebaut werden. Diesbezüglich sind gemäß der vom Architekturbüro Geiger, Kitzingen, vorgelegten Konzeptstudie nachfolgend aufgeführte Maßnahmen erforderlich:

-                    Schaffung einer Elternecke in der Eingangshalle

-                    Abtrennung zwischen Eingangshalle und Krippenbereich im Erdgeschoss

-                    Umbau der Kindergartengruppe in eine Krippengruppe mit integrierter Essecke und       Verbesserung der Raumakustik

-                    Umbau des bestehenden Intensivraumes in einen Ruheraum für die Krippenkinder

-                    Die Krippennutzung berücksichtigender Umbau der vorhandenen sanitären Anlagen

-                    Schaffung einer Wickelkombination mit Waschbecken und Treppenstufen für selbstständiges Hochgehen der Krippenkinder

-                    Schaffung einer Kinderwagenabstellmöglichkeit vor dem Eingangsbereich

-                    Anlegen eines Außenbereiches für die Krippenkinder mit Abtrennung zum Außenbereich der Kindergartenkinder

-                    Änderung der Sicherheitseinrichtungen wie zum Beispiel lichte Abstände von Treppen- und Brüstungsgeländer für Krippennutzung

-                    Einbau von Fingerklemmschutz an allen Türen

-                    Beschattung bzw. Verdunklung des Ruheraums

-                    Erstellen einer Brandwand im Erdgeschoss zum Schutz der außenliegenden Fluchttreppe

-                    Schaffung eines zweiten Rettungsweges innerhalb des Gebäudes, aufgrund eines möglichen Brandüberschlages auf dem vorhandenen Fluchtbalkon

-                    Weitere bauliche brandschutztechnische Veränderungen, aufgrund des nicht abgeschlossenen Treppenhauses bzw. zweite außenliegende Treppe oder evtl. Einbau einer Brandmeldeanlage mit Weiterleitung (im Zuge des zu erstellenden Brandschutznachweises zu erarbeiten)

 

4.      Kosten

Im Zuge der Voruntersuchung wurden die zu erwartenden Kosten durch das Architekturbüro aufgrund aktuell gemachter Erfahrungen bei der Schaffung von Kinderkrippen in bestehenden Kindergärten überschlägig mit insgesamt ca. 248.000,00 € ermittelt (Kostenüberschlag nach DIN 276, s. Anlage 7).

Sobald der Entwurf und die Kostenberechnung erarbeitet sind, werden diese dem politischen Gremium vorgestellt.

Die Kostenanschlagsumme in Höhe von ca. 248.000,00 € wird zunächst in den Haushalt 2014 eingestellt und falls erforderlich, nach Vorlage der Kostenberechnung korrigiert.

 

5.      Förderung

Die Kinderkrippe wird nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2014“ gefördert (derzeit ca. 70 % der zuwendungsfähigen Kosten).

Der Zuwendungsantrag muss bis 31.12.2013 bei der Regierung von Unterfranken vorliegen, eine Verlängerung der Antragsfrist ist nicht möglich. Werden Anträge nach dem 31.12.2013 eingereicht erfolgt die Förderung nach Art. 10 FAG (z. Zt. ca. 42 % der zuwendungsfähigen Kosten).

Berechnung der voraussichtlichen Zuwendung:

Geschätzte Gesamtkosten lt. Voruntersuchung                             248.000,00 €

davon angenommene zwf. Kosten                                                227.000,00 €

227.000 € x 70 % Zuwendung                                                       158.900,00 €

+ Ausstattungskosten (10 Plätze je 1.250,00 €)                               12.500,00 €

Förderung Regierung von Unterfranken                                  rd.  170.000,00 €

 

 

 

Voraussichtliche Gesamtfinanzierung:

Anteil Stadt Kitzingen                                                                        78.000,00 €

Anteil Reg. v. Unterfranken                                                            170.000,00 €

                                                                                                        248.000,00 €

 

6.      Weiteres Vorgehen

Nach erfolgtem politischen Beschluss, dass 10 Krippenplätze im Kindergarten Sickershausen geschaffen werden, erhält das Architekturbüro Geiger den Auftrag, den erforderlichen Brandschutznachweis und zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 zu bearbeiten, um den Zuschussantrag noch rechtzeitig bis spätestens Ende 2013 bei der Regierung von Unterfranken einreichen zu können.

Anschließend wird der Architekt mit den Leistungsphasen 5 bis 9 beauftragt, um die Durchführung der Arbeiten zeitnah beginnen und die Maßnahme, wie vom Zuweisungsgeber gefordert, bis Ende 2014 mit Vorlage des Verwendungsnachweises abschließen zu können.

 

 

 

1.    Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.    Die Stadt Kitzingen erkennt für den Kindergarten Sickershausen, Studierweg 1, 97318 Kitzingen, die Bedarfsnotwendigkeit gemäß Art. 7 BayKiBiG für 10 Krippenplätze und 28 Kindergartenplätze ab Fertigstellung und Inbetriebnahme der Krippenplätze an.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß den in den Anlagen beigefügten Konzeptskizzen (s. Anlagen 3, 4, 5, 6) des Architekturbüros Geiger, den Zuwendungsantrag und die Baueingabeplanung in die Wege zu leiten.

 

4.    Das Architekturbüro Geiger wird mit der Erstellung des Brandschutznachweises und mit der Bearbeitung der Architektenleistungen, Leistungsphasen 1 bis 9, stufenweise zunächst mit den Leistungsphasen 1 bis 4, gemäß HOAI 2013, Honorarzone III - Mindestsatz, beauftragt.

 

5.    Die erforderlichen Mittel gemäß Kostenüberschlag (s. Anlage 7) des Architekturbüros Geiger in Höhe von ca. 248.000,00 € werden im Haushalt 2014 bereitgestellt.