Betreff
Antrag der ödp-Stadtratsgruppe vom 14.08.2013;
hier: Beschäftigungsverhältnisse der Stadt und ihrer Beteiligungsgesellschaften
Vorlage
2013/363
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Der Antrag vom 14.08.2013 wurde in der Amtsleiterbesprechung beim Oberbürgermeister dahingehend verfügt, dass das Hauptamt Stellungnahmen bei den GmbHs einholt und darüber hinaus eine Aussage zur Stadt selbst trifft.

 

Auf die eingeholten Stellungnahmen von Herrn Brand für Bau GmbH und Stadtbetriebe sowie von Herrn Lindholz wird verwiesen.

 

Für die Stadt Kitzingen selbst ist folgendes festzustellen:

Alle bei der Stadt Kitzingen Beschäftigten werden gemäß TVöD bzw. den beamtenrechtlichen Bestimmungen entlohnt. Auch die Bezüge der Stammbelegschaften der Kitzinger Bau GmbH und der Stadtbetriebe GmbH werden nach den tarifvertraglichen Regelungen vergütet.

 

Regelmäßige Betriebsprüfungen etwa durch das Finanzamt finden statt.

 

Was die Bezahlung der Beschäftigten im Bad „aqua sole“ anbelangt, kann seitens der Personalverwaltung keine Aussage getroffen werden, dies regelt die DSBG als Betriebsführungsgesellschaft bzw. die GmbH durch die vertraglichen Vereinbarungen/ Vorgaben an den Betriebsführer.

 

Nach einer Anfrage bei der „Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V.“ wurde auf den Kommunalen Arbeitgeberverband, bei dem die Stadt Mitglied ist, verwiesen. Die Aussagen von dort lauteten wie folgt:

 

-       Der KAV hat keinen Einblick, ob überhaupt und welche Tarifverträge es für Bäderbetreiber gibt.

-       Es sei aber zu 90 % davon auszugehen, dass die Bezahlung geringer sei als nach TVöD

-       Im Falle, dass die Stadt das Bad selbst führen würde, wäre sie zur Anwendung des TVöD verpflichtet

 

Soweit die Informationen zur Stadt bzw. GmbHs, LWK und aqua-sole.

 

Sollte die Mehrheit des Gremiums dem Antrag folgen, wäre zu klären, wie die Firmen und Dienstleister dahingehend „überprüft“ werden, ob sie nach dem „branchenüblichen Tarif bezahlen“.

 

(des Antragstellers)

 

Für die Große Kreisstadt Kitzingen und ihre Beteiligungsgesellschaften (Stadtbetriebe Kitzingen GmbH, Kitzinger Bau GmbH, LKW) sollen (im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten) nur noch Firmen und Dienstleister tätig werden, die ihre Angestellten und Arbeiter mindestens nach dem branchenspezifischen Tarif bezahlen. Sollte für die Branche kein allgemeingültiger Tarifvertrag bestehen, ist mindestens die vergleichbare Vergütung des TVöD heranzuziehen.