Betreff
Budgetabrechnung für das Haushaltsjahr 2012, Budget Bauhof - UA 7711 -
Vorlage
2013/375
Aktenzeichen
631
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

Einnahmen                                        2.311.455,26 €

Ausgaben                                           2.375.817,49 €

Verbrauchte Mittel                                  64.362,23 €

Zur Verfügung stehende Mittel               55.850,00 €

Defizit                                                        8.512,23 €

 

 

Das Defizit ist auf höhere Kosten beim Unterhalt der betriebstechnischen Anlagen zurückzuführen. Da die Fahrzeuge und Geräte im Stadtbauhof schon sehr veraltet sind, entstanden hier hohe Kosten bei Reparaturarbeiten bzw. Ersatzteilen (Kupplung und Getriebe für Kanalwagen) und ein höherer Verbrauch bei den Betriebsstoffen.

 

 

 

Übersicht über die Budgetentwicklung beim UA 7711 – Bauhof

 

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

E

2.086.014,58

2.195.204,69

2.465.349,43

2.515.501,63

2.374.374,26

2.311.455,26

A

2.008.677,75

2.075.584,42

2.268.739,31

2.271.216,07

2.431.774,70

2.375.817,49

 

  +77.336,83

+119.620,27

+196.610,12

+244.285,56

   -57.400,44

    -64.362,23

 

Die Ausgaben i.H.v. 2.375.817,49 € im Jahr 2012 sind im Vergleich zum Jahr 2007 (2.008.677,75 €) um 18 % (367.139,74 €) gestiegen. Im Vergleich zu den Ausgaben haben sich aber auch die Einnahmen 2012 (2.311.455,26 €) zu den Einnahmen 2007 (2.086.014,58 €) um 11 % (225.440,68 €) erhöht.

 

Die Ausgabenerhöhungen sind hauptsächlich auf den immer älteren Fuhrpark und Arbeitsgeräte zurückzuführen. Die enormen Reparatur- und Unterhaltskosten (auch Betriebsstoffe) sind für die gestiegenen Kosten hauptverantwortlich. Bei den Personalkosten schlagen auch die Abschlüsse der Tarifverhandlungen zu Buche.

 

Nach Abschluss des Rechnungsjahres 2013 werden die Verrechnungssätze für das Personal und den Fuhrpark überprüft und entsprechend angepasst.

 

Die Abrechnung des Budgets Bauhof – UA 7711 – für das Haushaltsjahr 2012 schließt mit einem Defizit in Höhe von 8.512 € ab.

Das Defizit in Höhe von 8.512 € wird nicht ins Folgejahr übertragen.