Betreff
Kommunalwahl 2014; Bestellung des Wahlleiters und seines Stellvertreters
Vorlage
2013/382
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

Für die Kommunalwahl 2014 sind ein Wahlleiter und dessen Stellvertreter zu berufen.

 

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes beruft der Stadtrat den Oberbürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die persönliche Entgegennahme der Wahlvorschläge und unverzügliche Prüfung und Beseitigung der Mängel. Sich bewerbende Personen sind von diesem Amt ausgeschlossen. Deshalb wird vorgeschlagen, dem Wahlsachbearbeiter, Herrn Jörg Engelbrecht, dieses Amt zu übertragen.

 

Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz wird aus dem oben genannten Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen. Hier wird vorgeschlagen, die Mitarbeiterin im Wahlamt, Frau Claudia Heinritz, als Stellvertreterin zu berufen.

 

1.         Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.         Herr Jörg Engelbrecht wird zum Wahlleiter für die Kommunalwahl 2014 berufen.

 

3.         Frau Claudia Heinritz wird als stellvertretende Wahlleiterin berufen.