Betreff
Bausachen: BGV-Nr. 69/10 - Repperndorfer Straße 9a, hier: Bauantrag zur Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln
Vorlage
136/2010
Aktenzeichen
61-neu
Art
Sitzungsvorlage (Beschluss)

 

1.        Ausgangslage

 

a)        Die Schwarz Außenwerbung GmbH aus Konstanz hat einen Bauantrag zur Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln im Bereich der Kreuzung B 8 (Repperndorfer Straße) zur Jahnstraße gestellt.

 

b)        Angemerkt sei, dass bereits im Jahr 2005 an gleicher Stelle die Genehmigung für Werbetafeln versagt wurde. In dieser Sache wurde der Stadt Kitzingen vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg Recht gegeben.

 

 

2.        Städtebauliche und baurechtliche Bewertung

 

       Das beantragte Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 12 „Sommerleite“.


 

       Dort soll das Vorhaben außerhalb des zulässigen Baufensters straßennah errichtet werden.

 

       Es handelt sich damit um eine eingeständige, nicht dem Hauptnutzungszweck auf dem Grundstück zugeordnete, Nutzung, weil Fremdwerbung erfolgen soll. Hauptnutzungen außerhalb des Baufensters sind jedoch nicht zulässig.

 

 

3.        Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Würzburg

 

       Im Genehmigungsverfahren wurde das Staatliche Bauamt Würzburg als zuständiger Straßenbaulastträger gehört.

       Das Bauamt lehnt die Errichtung der Plakatwerbetafeln grundsätzlich ab, da es sich bei der Kreuzung um einen Unfallschwerpunkt handelt.

 

 

4.        Empfehlung der Verwaltung

 

       Mit Schreiben der Verwaltung vom 05.07.2010 wurde dem Antragsteller mitgeteilt, dass eine Baugenehmigung nicht in Aussicht gestellt werden kann und daher angeboten wird, den Bauantrag zurückzunehmen.

 

       Im Antwortschreiben vom 09.07.2010 (Posteingang 12.07.2010) äußert die Antragstellerin jedoch, dass sie erst das Ergebnis der Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses abwarten möchte.

 

       Aus Sicht der Verwaltung kann eine Genehmigung aufgrund der in 2. und 3. vorgebrachten Gründe jedoch nicht erteilt werden.

 

 

 

1.        Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.        Der Verwaltungs- und Bauausschuss lehnt den Antrag zur Errichtung von zwei Plakatwerbetafeln im Bereich der Repperndorfer Straße 9 ab.